Rechtsprechung
BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vornahme einer die Gläubiger benachteiligende Treuhandvereinbarung im Zeitpunkt der Entstehung des Treuguts; Pflicht zur Rückgewähr einer anfechtbar erlangten Treugeberstellung; Verfolgung des Rückgewähranspruchs im Wege der Leistungsklage; Vorliegen einer ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Entstehungszeitpunkt einer gläubigerbenachteiligenden Treuhandabrede
- Judicialis
InsO § 140
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 140
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vornahme von Gläubiger benachteiligender Treuhandvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 140
Vornahme einer gläubigerbenachteiligenden Treuhandvereinbarung mit Entstehung des Treuguts
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Die Begründung einer Treuhänderstellung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem das Treugut dem Treuhänder zugeordnet wird.
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 04.08.2004 - 2 O 69/04
- OLG Karlsruhe, 27.04.2005 - 3 U 27/04
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1275
- ZIP 2007, 1274
- MDR 2007, 1157
- NZI 2007, 452
- NZI 2008, 24
- WM 2007, 1221
- ZInsO 2007, 658
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05
Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten …
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Bei mehreren Rechtshandlungen ist grundsätzlich jede Handlung auf ihre Anfechtbarkeit zu prüfen (BGH, Urt. v. 11. Januar 2007 - IX ZR 31/05, WM 2007, 508, 509).bb) Eine Rechtshandlung gilt jedoch erst in demjenigen Zeitpunkt als vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten (§ 140 Abs. 1 InsO), sie also die Gläubigerbenachteiligung bewirkt (BGHZ 156, 350, 357; BGH, Urt. v. 11. Januar 2007, aaO; G. Fischer, ZIP 2004, 1679, 1680).
- BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03
Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus …
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Die Vorschrift des § 131 InsO verdrängt in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag den Prioritätsgrundsatz zugunsten der Gleichbehandlung der Gläubiger (BGHZ 157, 350, 353 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92
Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
a) Eine Gläubigerbenachteiligung im Sinne der insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert hat (BGHZ 124, 76, 78 f; 165, 343, 350;… HK-InsO/Kreft, 4. Aufl. § 129 Rn. 36 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01
Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine …
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
bb) Eine Rechtshandlung gilt jedoch erst in demjenigen Zeitpunkt als vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten (§ 140 Abs. 1 InsO), sie also die Gläubigerbenachteiligung bewirkt (BGHZ 156, 350, 357;… BGH, Urt. v. 11. Januar 2007, aaO; G. Fischer, ZIP 2004, 1679, 1680). - BGH, 17.06.1999 - IX ZR 176/98
Zahlung an einen Subunternehmer mit befreiender Wirkung nach Erlaß eines …
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Sie können jedoch dann zu einer objektiven Benachteiligung der Gläubiger führen, wenn der Dritte mit der Zahlung eine eigene Verbindlichkeit gegenüber dem Schuldner tilgt oder einen Aufwendungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner erwirbt (…MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 129 Rn. 78; vgl. BGH, Urt. v. 17. Juni 1999 - IX ZR 176/98, WM 1999, 1581, 1582). - BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02
Anfechtbarkeit der Tilgung eines kapitalersetzend besicherten Kredits und der …
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
a) Eine Gläubigerbenachteiligung im Sinne der insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert hat (BGHZ 124, 76, 78 f; 165, 343, 350;… HK-InsO/Kreft, 4. Aufl. § 129 Rn. 36 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 07.07.1994 - I ZR 63/92
Fortsetzungsverbot - Räumungsverkauf/Geschäftsaufgabe; Schadensersatzanspruch
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Bei einer Verurteilung nach einem gegenüber dem Hauptantrag gleich- oder höherwertigen Hilfsantrag liegt kein Teilunterliegen im Sinne des § 92 ZPO vor (BGH, Urt. v. 7. Juli 1994 - I ZR 63/92, NJW 1994, 2765, 2766, insoweit in BGHZ 126, 368 ff nicht abgedruckt). - BGH, 21.09.2006 - IX ZR 235/04
Rechtsfolgen der insolvenzrechtlichen Anfechtung einer Abtretung
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Dieser Rückgewähranspruch ist ein schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch (BGH, Urt. v. 21. September 2006 - IX ZR 235/04, NZI 2007, 42, 43). - BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03
Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Nur ausnahmsweise ist eine Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, eine Leistungsklage zu erheben, zulässig, insbesondere dann, wenn schon ein Feststellungsurteil zur endgültigen Streitbeilegung führt und erwartet werden kann, dass der Beklagte auf den Feststellungsausspruch hin leisten wird (BGH, Urt. v. 14. Dezember 2006 - IX ZR 102/03, WM 2007, 370). - BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03
Anfechtbarkeit der Weiterleitung eines sicherungsabgetretenen Betrages an die …
Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 105/05
Wie der Senat bereits entschieden hat, kommt ein anfechtungsrechtlich neutraler Sicherheitentausch dann nicht in Betracht, wenn das eine Recht erloschen ist, bevor das andere Recht begründet wird (BGH, Urt. v. 19. Januar 2006 - IX ZR 154/03, WM 2006, 915, 916 f). - BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04
Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem …
- BGH, 24.09.2015 - IX ZR 272/13
Verpfändung von Inhaberaktien; Verwertung von an einen Dritten verpfändeten …
Der Senat hat die Konkurs- beziehungsweise Insolvenzfestigkeit von doppel- oder mehrseitigen Treuhandvereinbarungen im Verhältnis zum Drittbegünstigen mehrfach bestätigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - IX ZR 184/88, BGHZ 109, 47, 53 f; vom 24. Mai 2007 - IX ZR 105/05, WM 2007, 1221 Rn. 15). - BGH, 26.04.2012 - IX ZR 67/09
Insolvenzanfechtung: Weiterveräußerung eines sicherungsübereigneten Warenlagers …
Zwar bedeutet die Aufgabe eines Sicherungsrechts zu Gunsten eines anderen Rechts kein anfechtungsrechtlich neutrales Tauschgeschäft, wenn das eine Recht erloschen ist, bevor das andere Recht begründet worden ist, so dass dem Schuldner in der Zwischenzeit ein dinglich unbelastetes Recht zugestanden hat, auf welches Gläubiger hätten zugreifen können (BGH…, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 154/03, ZInsO 2006, 493 Rn. 14 ff; vom 24. Mai 2007 - IX ZR 105/05, ZInsO 2007, 658 Rn. 21). - BGH, 26.10.2023 - IX ZR 250/22
Voraussetzung für Zurückverweisung an 1. Instanz wegen Verfahrensmangels?
Grund- und Erfüllungsgeschäft sind auch anfechtungsrechtlich selbständige Rechtshandlungen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 105/05, WM 2007, 1221 Rn. 27).
- OLG Saarbrücken, 18.12.2019 - 5 U 6/19
1. Ist im Falle einer Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einem …
Denn gemäß § 143 Abs. 1 InsO muss grundsätzlich dasjenige zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden, was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder aufgegeben worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 105/05, NJW-RR 2007, 1275;… Büteröwe, in: K.Schmidt, a.a.O., § 143 Rn. 7). - AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13
Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan
Dies bedeutet, dass im Verhältnis zwischen den "Spendern" und der UG eine interne Zweckbindung zugunsten des Schuldners besteht, die lediglich insolvenzrechtlich zugunsten der Schuldnermasse unbeachtlich ist (dazu BGH v. 24.5.2007, ZInsO 2007, 658=ZIP 2007, 1274 und s.o.), es aber der UG nicht erlaubt, den doppeltreuhänderisch gebunden Geldbetrag für ihre Geschäfte oder im Geschäftsgang (= Kosten der möglichen Rechtsstreitigkeiten nach Ansicht des Schuldners) zu verbrauchen (siehe § 266 StGB). - OLG Brandenburg, 10.08.2011 - 3 U 112/10
Insolvenzanfechtung: Eintritt des späteren Insolvenzschuldners in ein bestehendes …
Die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NZI 2007, 452) betrifft den Fall des Austausches eines Schuldners des Insolvenzschuldners gegen einen anderen und ist daher mit der hier vorliegenden Konstellation nicht vergleichbar. - OLG Hamburg, 10.09.2010 - 11 U 139/10
Insolvenzanfechtung: Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung
Die Aussage, dass eine Gläubigerbenachteiligung nur vorliegt, wenn eine Rechtshandlung entweder die Aktivmasse verkürzt oder den Schuldenstand erhöht und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, verzögert oder erschwert (z.B. BGH, Urt. v. 24.5.2007 - IX ZR 105/05, NZI 2007, 452), ist auch nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht überholt.Der Ausgangspunkt des Landgerichts in den Gründen der hier angefochten Entscheidung (Bl. 62 d.A.), wonach eine Gläubigerbenachteiligung nur vorliegt, wenn eine Rechtshandlung entweder die Aktivmasse verkürzt oder den Schuldenstand erhöht und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, verzögert oder erschwert (z.B. BGH, Urt. v. 24.5.2007 - IX ZR 105/05, NZI 2007, 452), ist auch nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht überholt.
- OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16
Gläubigerbenachteiligung durch Unterbrechung der Sicherheitenkette bei …
Ein anfechtungsrechtlich neutraler Sicherheitentausch kommt aber dann nicht in Betracht kommt, wenn das eine Recht erloschen ist, bevor das andere Recht begründet wird (BGH, Urteil vom 24.5.2007, Az. IX ZR 105/05 zitiert nach juris). - KG, 14.09.2018 - 14 U 34/18
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung unter Beachtung eines früheren, …
Die Vorschrift des § 131 InsO verdrängt in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag den Prioritätsgrundsatz zugunsten der Gleichbehandlung der Gläubiger (BGH…, Urteil vom 28. Februar 2008 - IX ZR 213/06, NJW-RR 2008, 919-921, Rn. 19 m.w.N.; BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 105/05, NJW-RR 2007, 1275-1278, Rn. 24; BGH…, Urteil vom 11. April 2002 - IX ZR 211/01, NJW 2002, 2568-2569, Rn. 13 m.w.N. jeweils nach juris). - OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 239/09
Insolvenzanfechtung: Unmittelbare Gläubigerbenachteiligung durch den Abschluss …
Dies gilt insbesondere für zeitgleich abgeschlossene und ggf. in einer einzigen Urkunde niedergelegte Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, deren Anfechtbarkeit wegen des Abstraktionsgrundsatzes regelmäßig gesondert zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt. v. 24.05.2007, IX ZR 105/05, NJW-RR 2007, 1275 ff., zit. nach juris, Rn. 27;… Kirchhof, a.a.O., Rn. 57 zu § 129 InsO). - OLG Köln, 08.10.2007 - 2 U 46/07
Kontokorrentgebundenheit von Einzelforderungen und damit verbundener Verlust der …
- FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11
Anfechtbare Zahlungen an das Finanzamt
- LG Krefeld, 03.09.2014 - 7 O 67/12
Einrede hinsichtlich Maßgeblichkeit des Rechts des Staates der …
- LG Krefeld, 12.12.2008 - 1 S 99/08
Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs in einem Insolvenzverfahren; …