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   BGH, 08.01.2009 - IX ZB 80/08   

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BGH, 08.01.2009 - IX ZB 80/08 (https://dejure.org/2009,3061)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - IX ZB 80/08 (https://dejure.org/2009,3061)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - IX ZB 80/08 (https://dejure.org/2009,3061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2009, 298
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZB 80/08
    Das Landgericht hat den Grundsatz, dass der Gläubiger, der den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt, den Versagungsgrund nach den für den Zivilprozess geltenden Regeln und Maßstäben (§ 294 ZPO) glaubhaft zu machen hat (BGHZ 156, 139, 143) , nicht verkannt.

    Zwar ist der Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO im Schlusstermin weder durch Vorlage des strafrichterlichen Urteils (vgl. BGHZ 156, 139, 144) noch durch Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung glaubhaft gemacht worden.

  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 178/02

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZB 80/08
    Dass eine Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes dann nicht erforderlich ist, wenn die Tatsachen, auf die der Antragsteller seinen Antrag stützt, unstreitig sind, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 178/02, ZVI 2005, 614).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 139/07

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils

    Dies ist aber dann anders, wenn die Tatsachen, die bei objektiver Betrachtung einen Versagungsgrund ergeben können, unstreitig sind (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, WM 2009, 515 Rn. 6 und IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 4).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 185/08

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes für die

    b) Das Beschwerdegericht hat jedoch nicht beachtet, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes ausnahmsweise dann nicht erforderlich ist, wenn die Tatsachen, auf die der Antragsteller seinen Antrag stützt, unstreitig sind (BGHZ 156, 139, 143; BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 178/02, ZVI 2005, 614; v. 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 230/07

    Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung

    Entsprechend dem Verfahren bei Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, in dem die Glaubhaftmachung entbehrlich ist, wenn die Tatsachen, aus denen sich der Versagungsgrund ergeben soll, unstreitig sind (vgl. BGHZ 156, 139, 143; BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 178/02, ZVI 2005, 614; v. 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08), kann auch im Planverfahren auf eine Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Benachteiligung verzichtet werden, wenn unstreitig der Antragsteller durch den Plan im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren benachteiligt wird.
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 33/07

    Zulässigkeit des Setzens einer Frist zur Nachholung der Glaubhaftmachung eines im

    Mangels näherer Konkretisierung der geltend gemachten Versagungsgründe liegt auch kein Fall vor, in dem eine Glaubhaftmachung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausnahmsweise entbehrlich ist (hierzu BGHZ 156, 139, 143 ; BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 178/02, ZVI 2005, 614; v. 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 4; v. 5. Februar 2009, aaO Rn. 7).
  • BGH, 02.07.2009 - IX ZB 183/06

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunftspflichten;

    Das Landgericht hat den Grundsatz, dass der Gläubiger, der den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt, den Versagungsgrund nach den für den Zivilprozess geltenden Regeln und Maßstäben (§ 294 ZPO) glaubhaft zu machen hat (BGHZ 156, 139, 143 ; BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 3 ff), nicht verkannt.
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 199/08

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung durch Entsorgung

    Ein späteres Bestreiten ist unerheblich (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 15).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZA 21/11

    Restschuldbefreiung wird aufgrund verfahrenswidriger Verfügungen des

    Die objektiven Voraussetzungen des geltend gemachten Versagungsgrundes sind unstreitig, so dass insoweit eine Glaubhaftmachung entbehrlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 4; v. 5. Februar 2009 - IX ZB 185/08, ZVI 2009, 308 Rn. 7).
  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 234/07

    Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes durch Vorlage der schriftlichen

    Der von der Rechtsbeschwerde geltend gemachte Verstoß gegen das Gebot der Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes (BGHZ 156, 139, 143; BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 3) liegt nicht vor.
  • LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11

    Versagung einer Restschuldbefreiung bei Beantragung im Schlusstermin durch einen

    Eine Glaubhaftmachung war zudem entbehrlich, weil der Sachvortrag zum Strafbefehl vom anwaltlich vertretenen Schuldner nicht bestritten wurde (BGH, ZInsO 2009, 298 Tz. 4 f.; FK-InsO/ Ahrens, 6. Aufl., § 290 Rn. 89 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2009 - IX ZB 95/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7684
BGH, 08.01.2009 - IX ZB 95/08 (https://dejure.org/2009,7684)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - IX ZB 95/08 (https://dejure.org/2009,7684)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - IX ZB 95/08 (https://dejure.org/2009,7684)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit

  • zvi-online.de

    InsO § 4c Nr. 4, § 296 Abs. 3
    Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen nicht ausreichender Angaben über eine Erwerbstätigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; InsO § 4c; ; InsO § 296 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2009, 298
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.2008 - IX ZA 7/08

    Kostenstundung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZB 95/08
    Daneben statuiert § 4c Nr. 4 Halbs. 2 InsO durch den Verweis auf § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO einen weiteren selbständigen Aufhebungsgrund, der unabhängig von dem Aufhebungsgrund des § 4c Nr. 1 InsO in der zweiten Alternative besteht (BGH, Beschl. v. 5. Juni 2008 - IX ZA 7/08, ZInsO 2008, 736 Rn. 3).
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