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   LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10   

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https://dejure.org/2011,17012
LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10 (https://dejure.org/2011,17012)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06.07.2011 - 3 O 359/10 (https://dejure.org/2011,17012)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 3 O 359/10 (https://dejure.org/2011,17012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675
    Steuerberatungsvertrag zwischen GmbH und Steuerberater hat Schutzwirkung auch zugunsten der GmbH-Geschäftführer; Schadensersatzanspruch der GmbH-Geschäftsführer wegen fehlerhafter Beratungsleistung nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 877
  • ZInsO 2011, 1997
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10
    Nach dem Urteil des BGH vom 29. November 1999 (BGHZ 143, 184) ist der von dem Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH veranlasste Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto der GmbH als eine ihm zuzurechnende, gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG verbotene Zahlung zu qualifizieren, weil dadurch das Aktivvermögen der Gesellschaft zu Lasten ihrer Gläubigergesamtheit (und zum Vorteil der Bank) geschmälert wird.

    Grundsätzlich gebietet es deshalb die primär auf Masseerhaltung zielende Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG sowie § 130 a Abs. 2 Satz 2 HGB (vgl. BGHZ 146, 274), in einer solchen Situation ein neues, kreditorisch geführtes Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen (vgl. BGHZ 143, 184, 188) und den aktuellen Gesellschaftsschuldnern die geänderte Bankverbindung unverzüglich bekannt zu geben (BGH.ZIP 2007, 1006).

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10
    Allein das Vorliegen einer positiven Fortführungsprognose ließ die Pflicht zur Aufstellung einer Überschuldungsbilanz und somit auch die Insolvenzantragsstellung entfallen (BGHZ 119, 201).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10
    Vielmehr scheidet ein Verschulden des Geschäftsführers nur dann aus, wenn er sich gezielt wegen der Insolvenzantragspflicht an einen Experten wendet und dieser ihm mitteilt, dass keine Antragspflicht bestehe (vgl. BGH NJW 2007, 2118).
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10
    Grundsätzlich gebietet es deshalb die primär auf Masseerhaltung zielende Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG sowie § 130 a Abs. 2 Satz 2 HGB (vgl. BGHZ 146, 274), in einer solchen Situation ein neues, kreditorisch geführtes Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen (vgl. BGHZ 143, 184, 188) und den aktuellen Gesellschaftsschuldnern die geänderte Bankverbindung unverzüglich bekannt zu geben (BGH.ZIP 2007, 1006).
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10
    Nunmehr konnte eine positive Fortführungsprognose für sich allein eine Insolvenzreife des Schuldners nicht ausräumen, sondern war lediglich für die Bewertung seines Vermögens nach Fortführungs- oder Liquidationswerten von Bedeutung (BGHZ 171, 46).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10
    Denn der Geschäftsführer muss in diesem Stadium, wenn er schon seiner Insolvenzantragspflicht gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG nicht rechtzeitig nachkommt, aufgrund seiner Masseerhaltungspflicht (vgl. BGHZ 146, 264, 275) wenigstens dafür sorgen, dass entsprechende Zahlungen als Äquivalent für dadurch erfüllte Gesellschaftsforderungen der Masse zugutekommen, nicht dagegen nur zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der Bank und damit den Verboten der §§ 64 Abs. 2 GmbHG, 130 a Abs. 2 HGB zuwider zu bevorzugter Befriedigung dieser Gesellschaftsgläubigerin führen.
  • OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09

    Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10
    Die Anwendbarkeit der alten Rechtslage auf den vorliegenden Fall ergibt sich aus der Überleitungsvorschrift in Art. 103 d der EGInsO, der auf die vor dem Inkrafttreten des MoMiG am 01.11.2008 eröffneten Insolvenzverfahren die weitere Anwendung der "bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften" anordnet (ZIP 2010, 516).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    bb) Die im Schrifttum mehrheitlich und vereinzelt auch in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, der Steuerberater habe im Rahmen seiner Vertragspflichten zur Beratung und Schadensverhütung kraft seines überlegenen Wissens den Geschäftsführer einer GmbH darüber aufzuklären, dass er verpflichtet sei, zur Klärung der Insolvenzreife eine Überschuldungsbilanz aufzustellen und bei Feststellung der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft fristgerecht zu beantragen, wenn Überschuldung der Gesellschaft gemäß § 19 Abs. 2 InsO unmittelbar drohe oder bereits eingetreten sei (vgl. LG Wuppertal, ZInsO 2011, 1997, 1998 f; LG Saarbrücken, ZInsO 2012, 330, 337; Hölzle, DStR 2003, 2075; Gräfe, DStR 2010, 618 ff; Mutschler, DStR 2012, 539, 540; Reck, ZInsO 2000, 121, 122; Schmittmann, StuB 2009, 696; Sundermeier/Gruber, DStR 2000, 929; Wagner/Zabel, NZI 2008, 660; Zugehör, NZI 2008, 652, 653; K. Schmidt in Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, 4. Aufl., Rn. 1.182; Gräfe in Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., Rn. 291 Stichwort: Überschuldung), ist mit der Beschränkung der Pflichten des Steuerberaters auf die steuerliche Beratung bei einem allgemeinen steuerrechtlichen Mandat nicht in Übereinstimmung zu bringen.
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 8 U 45/11

    Haftung des Steuerberaters bei Ausweis eines bilanziellen Fehlbetrages einer GmbH

    Das Landgericht Wuppertal hat in einem Fall die Schutzwirkung des zwischen der GmbH und dem Steuerberater geschlossenen Steuerberatervertrags zugunsten des Geschäftsführers der GmbH angenommen (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 06.07.2011 - 3 O 359/10, in juris dokumentiert).
  • OLG Köln, 19.07.2012 - 8 U 55/11

    Haftung des Steuerberaters für unterbliebene Hinweise auf eine bilanzielle

    Die Akten 3 O 359/10 LG Wuppertal (= 23 U 103/11 OLG Düsseldorf) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • LG Köln, 29.03.2012 - 2 O 238/11

    Beihilfe eines Steuerberaters zur Insolvenzverschleppung bei bloßer Fortführung

    Vertragszweck ist es nicht, das Risiko der fehlenden Leistungsfähigkeit des Geschäftsführers abzusichern (vgl. Gräfe, DStR 2010, 669, 670; im Ergebnis auch OLG Celle, MDR 2007, 1228; a. A., aber nicht überzeugend: LG Wuppertal, NZI 2011, 877; Wagner/Zabel, NZI 2008, 660, 663).
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