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   BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09   

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https://dejure.org/2010,4224
BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09 (https://dejure.org/2010,4224)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2010 - 2 StR 278/09 (https://dejure.org/2010,4224)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09 (https://dejure.org/2010,4224)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 226 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Var. 1 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des fehlgeschlagenen, des unbeendeten und des beendeten Versuchs: maßgeblicher Rücktrittshorizont); Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz; dolus eventualis); Nebentäterschaft durch Unterlassen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB, § 24 Abs 2 StGB, § 25 Abs 2 StGB
    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Fehlgeschlagener Versuch; Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags durch einen Aktivtäter bei erkennbar nicht mehr fortbestehendem Einverständnis eines durch Unterlassen beteiligten, anwesenden Nebentäters; Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch einer Tötung durch Verbrennen des Opfers ...

  • rewis.io

    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Fehlgeschlagener Versuch; Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • rewis.io

    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Fehlgeschlagener Versuch; Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags durch einen Aktivtäter bei erkennbar nicht mehr fortbestehendem Einverständnis eines durch Unterlassen beteiligten, anwesenden Nebentäters; Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch einer Tötung durch Verbrennen des Opfers ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlschlag des Versuchs des Aktivtäters durch Rücktritt vom Versuch des Unterlassungs-Nebentäters

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beendeter oder unbeendet Versuch: Rücktritt durch Ablassen von der Tatausführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 690
  • NStZ-RR 2011, 35
  • ZJJ 2010, 326
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Auf Rücktrittsbemühungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 StGB kommt es nicht an, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 44, 91, 94; BGH NStZ-RR 2006, 168; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 7 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Dies gilt allenfalls beim beendeten Versuch, dessen Vorliegen das Landgericht nicht tragfähig begründet hat; es setzt im Übrigen entgegen der Annahme des Landgerichts auch nicht voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, "das Opfer um jeden Preis zu retten" (vgl. BGHSt 48, 147 ff.).
  • BGH, 04.11.2008 - 3 StR 336/08

    Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens (Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Die kompensierende Anwendung des Vollstreckungsmodells ist auch bei Verhängung von Jugendstrafe grundsätzlich zulässig (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, StV 2009, 80), jedenfalls wenn sie auf das Vorliegen besonders schwerer Schuld gem. § 17 Abs. 2 JGG gestützt ist.
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Für die Abgrenzung ist nach ständiger Rechtsprechung und ganz h.M. auf den sog. "Rücktrittshorizont", also auf die subjektive Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten auf den Erfolg abzielenden Ausführungshandlung abzustellen (vgl. etwa BGH NStZ 2005, 263, 264); dieser ist unabhängig vom Tatplan (BGHSt 35, 92) und bedarf stets konkreter Feststellungen durch den Tatrichter (BGH StV 2003, 213 f.; vgl. Fischer aaO § 24 Rn. 15 ff. m.zahlr.Nachweisen zur Rspr.).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Auf Rücktrittsbemühungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 StGB kommt es nicht an, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 44, 91, 94; BGH NStZ-RR 2006, 168; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 7 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Auf Rücktrittsbemühungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 StGB kommt es nicht an, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 44, 91, 94; BGH NStZ-RR 2006, 168; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 7 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Auf Rücktrittsbemühungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 StGB kommt es nicht an, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 44, 91, 94; BGH NStZ-RR 2006, 168; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 7 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus; umgekehrt kommt es nur dann, wenn ein Fehlschlag nicht gegeben ist, auf die Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendeten Versuch an, die für die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung in Fällen des § 24 Abs. 1 StGB stets, in solchen des § 24 Abs. 2 StGB mittelbar dann von Bedeutung ist, wenn sich die (gemeinsame) Verhinderungsleistung von Versuchsbeteiligten in einem einverständlichen Unterlassen des Weiterhandelns erschöpfen kann (vgl. BGHSt 42, 158, 162; BGH NStZ 1989, 317, 318; Lilie/Albrecht in LK 12. Aufl., § 24 Rn. 400; Rudolphi in SK § 24 Rn. 27 d; Kudlich in SSW § 24 Rn. 57; Fischer aaO § 24 Rn. 40).
  • BGH, 27.11.2002 - 2 StR 427/02

    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung _(Überzeugungsbildung; Vermutungen; Darlegung;

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Für die Abgrenzung ist nach ständiger Rechtsprechung und ganz h.M. auf den sog. "Rücktrittshorizont", also auf die subjektive Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten auf den Erfolg abzielenden Ausführungshandlung abzustellen (vgl. etwa BGH NStZ 2005, 263, 264); dieser ist unabhängig vom Tatplan (BGHSt 35, 92) und bedarf stets konkreter Feststellungen durch den Tatrichter (BGH StV 2003, 213 f.; vgl. Fischer aaO § 24 Rn. 15 ff. m.zahlr.Nachweisen zur Rspr.).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
    Auf Rücktrittsbemühungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 StGB kommt es nicht an, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 44, 91, 94; BGH NStZ-RR 2006, 168; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 7 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Bei einem Fehlschlag des Versuchs scheidet ein Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 StGB aber aus (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09 Rn. 21).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus; umgekehrt kommt es nur dann, wenn ein Fehlschlag nicht gegeben ist, auf die Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch an, die für die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung in Fällen des § 24 Abs. 1 StGB stets, in solchen des § 24 Abs. 2 StGB mittelbar dann von Bedeutung ist, wenn sich die (gemeinsame) Verhinderungsleistung von Versuchsbeteiligten in einem einverständlichen Unterlassen des Weiterhandelns erschöpfen kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09 mwN).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Anders als bei der erfolglosen gerichtlichen Geltendmachung in den Fällen 10/11 und 13/14 und bei der endgültigen Ablehnung der Zahlung durch die Versicherung im Fall 16 liegt ein Fehlschlag des Versuchs, der die Möglichkeit eines Rücktritts ausschließt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690 m.w.N.), in diesen Fällen nicht auf der Hand.
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 532/14

    Sexueller Missbrauch von behördlich Verwahrten (Kinder; Jugendliche;

    Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (s. etwa nur BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Die Annahme, bei Verhängung von Jugendstrafe sei demgegenüber nicht das Vollstreckungsmodell anzuwenden, sondern ein Strafabschlag vorzunehmen, entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, jedenfalls, wenn die Jugendstrafe, wie jeweils hier, allein auf eine Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG) gestützt ist (BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10, StraFo 2011, 56, 57; Urteil vom 9. Mai 2010 - 2 StR 278/09 jew. mwN).
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (s. etwa nur BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt

    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (s. etwa nur BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    Auch im Jugendstrafrecht kann der Ausgleich für eine überlange Verfahrensdauer jedenfalls bei einer wie hier auf die Schwere der Schuld gestützten Verhängung von Jugendstrafe in Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten "Vollstreckungslösung' vorgenommen werden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 ? 2 StR 278/09, juris Rn. 38 mwN).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Dies würde selbst dann gelten, wenn - wie das Landgericht ohne ausreichenden Beleg zugrunde legt - die Angeklagten nur über unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten verfügten (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, juris Rn. 34).
  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn der Taterfolg aus Sicht des Täters mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr erreicht werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 228; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Beschluss vom 29. Januar 2002 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168, 169; Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239; Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f.).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung

  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, maßgeblicher

  • BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Würdigung von

  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch;

  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11

    Strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der besonders schweren

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16

    Fehlende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters beim möglichen Rücktritt

  • LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10

    Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch

  • BGH, 23.07.2013 - 3 StR 205/13

    Fehlgeschlagener Versuchs (Misslingen des Tatplans); rechtsfehlerhaft

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

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