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   OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07   

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https://dejure.org/2007,16554
OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07 (https://dejure.org/2007,16554)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2007 - 9 LC 2/07 (https://dejure.org/2007,16554)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 9 LC 2/07 (https://dejure.org/2007,16554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergnügungssteuer; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Vergnügungssteuersatzung; § 9 Abs. 1a Vergnügungssteuersatzung; § 9 Abs. 1b Vergnügungssteuersatzung; Art. 105 Abs. 2a GG
    Erhebung von Vergnügungssteuer für in Spielhallen aufgestellte Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit anhand des Stückzahlmaßstabs im Falle eines Überschreitens der Schwankungsbreite; Materiell-rechtliche Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen Bestimmung des ...

  • Judicialis

    Vergnügungssteuersatzung § 9 Abs. 1; ; Vergnügungssteuersatzung § 9 Abs. 1 a; ; Vergnügungssteuersatzung § 9 Abs. 1 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einspielergebnis; Schwankungsbreite; Spielautomat; Spielgerät; Stückzahlmaßstab; Vergnügungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung von Vergnügungssteuer für in Spielhallen aufgestellte Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit anhand des Stückzahlmaßstabs im Falle eines Überschreitens der Schwankungsbreite; Materiell-rechtliche Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen Bestimmung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 2008, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07
    Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen anhand des Stückzahlmaßstabs bei Überschreitung der Schwankungsbreite nicht zulässig (wie BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5/04 BVerwGE 123, 218 = NVwZ 2005, 956 = DVBl 2005, 1208 = DÖV 2005, 956 und vom 14.12.2005 - 10 CN 1/05 - NVwZ 2006, 461 = DVBl 2006, 383 = KStZ 2006, 72).

    Das BVerwG hat in mehreren Urteilen (vgl. insbesondere vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - DVBl 2005, 1208 = NVwZ 2005, 1316 = DVBl 2005, 1208 und 10 C 8.04 - NVwZ 2005, 1322 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39) entschieden, dass der durch Art. 105 Abs. 2 a GG für eine Aufwandsteuer wie die Spielautomatensteuer geforderte zumindest lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs - der in jenen Fällen ebenso wie hier ein Maßstab nach der Zahl der aufgestellten Spielgeräte war - zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler nur gewahrt ist, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet - d.h. jeweils 25 % hiervon nach oben oder nach unten - abweichen.

    Ergeben sich Schwankungen, die jenseits dieser Grenze liegen, zeigt dies, dass der Stückzahlmaßstab in dem betreffenden Gemeindegebiet nicht in der Lage ist, den letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler in einer den Charakter der Steuer genügenden Weise abzubilden (BVerwG, Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 5/04 - a. a. O).

    Dabei ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich bei den erhobenen Minimal- und Maximalwerten um "Ausreißer" handelt, die völlig aus dem Rahmen der anderen im unteren oder oberen Bereich liegenden Einspielergebnisse fallen und deshalb atypisch sind, weil die übrigen Einspielergebnisse ganz überwiegend nahe am ermittelten Gesamtdurchschnitt liegen (BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 und BVerwG 10 C 8.04 - jeweils a. a. O.).

    Um Verzerrungen durch jahreszeitliche Schwankungen in der Automatennutzung und sporadische Gewinnausschüttungen zu vermeiden, sollten die Angaben über die einzelnen Spielautomaten zudem einen jeweils längeren Zeitraum von in der Regel 8 bis 12 Monaten umfassen (BVerwG, Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 5/04 - BVerwGE 123, 218 = DVBl 2005, 1208 = NVwZ 2005, 1316).

    Hierbei ist wegen der unterschiedlichen Steuersätze in § 9 Abs. 1 a) der Vergnügungssteuersatzung für in Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Räumen aufgestellte Spielgeräte einerseits und gemäß § 9 Abs. 1 b) Vergnügungssteuersatzung für Spielgeräte in Spielhallen die Schwankungsbreite getrennt für die Gruppe der Gewinnspielautomaten in und außerhalb von Spielhallen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 5/04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07
    Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen anhand des Stückzahlmaßstabs bei Überschreitung der Schwankungsbreite nicht zulässig (wie BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5/04 BVerwGE 123, 218 = NVwZ 2005, 956 = DVBl 2005, 1208 = DÖV 2005, 956 und vom 14.12.2005 - 10 CN 1/05 - NVwZ 2006, 461 = DVBl 2006, 383 = KStZ 2006, 72).

    und Urteil vom 14.12.2005 - 10 CN 1/05 - DVBl 2006, 383 = NVwZ 2006, 461 = KStZ 2006, 72).

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07
    In dem (Nichtannahme-) Kammer-Beschluss vom 3. Mai 2001 (1 BvR 624/00, DVBl. 2001, 1135) habe das Bundesverfassungsgericht aber zu erkennen gegeben, dass zu überprüfen sei, ob nicht statt der pauschalen Besteuerung von Spielautomaten diese "an dem individuellen wirklichen Vergnügungsaufwand als sachgerechtem Maßstab ausgerichtet" werden müsse.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07
    Das BVerwG hat in mehreren Urteilen (vgl. insbesondere vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - DVBl 2005, 1208 = NVwZ 2005, 1316 = DVBl 2005, 1208 und 10 C 8.04 - NVwZ 2005, 1322 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39) entschieden, dass der durch Art. 105 Abs. 2 a GG für eine Aufwandsteuer wie die Spielautomatensteuer geforderte zumindest lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs - der in jenen Fällen ebenso wie hier ein Maßstab nach der Zahl der aufgestellten Spielgeräte war - zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler nur gewahrt ist, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet - d.h. jeweils 25 % hiervon nach oben oder nach unten - abweichen.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07
    Demnach bedarf es eines am Einspielergebnis orientierten Steuermaßstabs, wenn sich auf einer tragfähigen Datengrundlage hinreichend sicher feststellen lässt, dass die Einspielergebnisse der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit die vom Bundesverwaltungsgericht eröffnete Schwankungsbreite überschreiten (a. A. der bis zum 31.12.2006 für das kommunale Steuerrecht zuständig gewesene 13. Senat des Nds. OVG, Urteil vom 29.6.2006 - 13 LC 450/04 - NdsVBl 2006, 304).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte finden sich in der Folge zahlreiche Entscheidungen, in denen ähnlich stark divergierende Schwankungsbreiten bei den Einspielergebnissen von Gewinnspielautomaten ermittelt wurden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 2/07 -, ZKF 2008, S. 41 ; OVG Greifswald, Urteil vom 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 -, [...], Rn. 90; OVG Weimar, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 1011/05 -, [...], Rn. 90 ff.).
  • VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09

    (Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer

    Auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte finden sich in der Folge zahlreiche Entscheidungen, in denen ähnlich stark divergierende Schwankungsbreiten bei den Einspielergebnissen von Gewinnspielautomaten ermittelt wurden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 2/07 -, ZKF 2008, S. 41 ; OVG Greifswald, Urteil vom 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 -, juris, Rn. 90; OVG Weimar, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 1011/05 -, juris, Rn. 90 ff.).
  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 VergnStG BR a.F. in Hinblick auf Art. 3 Abs.

    Auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte finden sich in der Folge zahlreiche Entscheidungen, in denen ähnlich stark divergierende Schwankungsbreiten bei den Einspielergebnissen von Gewinnspielautomaten ermittelt wurden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 2/07 -, ZKF 2008, S. 41 ; OVG Greifswald, Urteil vom 9. Juli 2008 - 4 K 27/06 -, juris, Rn. 90; OVG Weimar, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 1011/05 -, juris, Rn. 90 ff.).
  • VG Oldenburg, 29.11.2007 - 2 A 940/05

    Auswurfmöglichkeit; Dauerveranlagung; durchschnittliche Einnahmen;

    Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, besteht nicht, zumal ergänzend hinzuzufügen ist, dass sich inzwischen auch das Nds. Oberverwaltungsgericht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat (Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 2/07 -, juris, auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG und veröffentlicht in NST-N 2007, 234) .
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