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   OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12   

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https://dejure.org/2013,823
OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12 (https://dejure.org/2013,823)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2013 - 9 ME 160/12 (https://dejure.org/2013,823)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 9 ME 160/12 (https://dejure.org/2013,823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheids wegen Anhängigkeit des Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof

  • vdai.de PDF

    Zulässigkeit der kumulativen Erhebung von Mehrwertsteuer und Vergnügungssteuer (entgegen FG Hamburg, Beschl. v. 21.09.2012 - Az.: 3 K 104/11).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheids wegen Anhängigkeit des Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheids wegen Anhängigkeit des Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 460
  • DÖV 2013, 357
  • ZKF 2013, 70
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.05.2011 - 9 B 34.11

    Doppelbesteuerung von Glücksspielen; Nebeneinander von Vergnügungsteuer für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht zu Recht und unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ausgegangen, dass die Erhebung einer Vergnügungsteuer für Glückspiele neben der Mehrwertsteuer nicht gegen Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.05.2011 - 9 B 34.11 - ZKF 2012, 90; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15.05.2009 - 9 LA 406 und 407/07 - und vom 22.03.2007 - 9 ME 84/07 - OVG MüLü 50, 450 = NVwZ-RR 2007, 551).

    Allein die abweichende Meinung des Generalanwalts kann jedoch nicht dazu führen, dass vernünftige Zweifel an der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts begründet werden (hierzu ausführlich: OVG NW, Beschluss vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 - zitiert nach juris) und rechtfertigen nicht die Annahme, die Erhebung der Vergnügungsteuer verstoße entgegen der bisher einhelligen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe gegen Europarecht (hierzu im Einzelnen bereits BVerwG, Beschluss vom 25.05.2011 - 9 B 34.11 - a. a. O.; ebenso OVG NW, Beschlüsse vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 - a. a. O., vom 07.11.2012 - 14 A 2350/12 - und vom 10.05.2012 - 14 A 885/12 - jeweils zitiert nach juris; VGH BW, Urteil vom 13.12.2012 - 2 S 1010/12 - zitiert nach juris).

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Auch die Anhängigkeit des Vorabentscheidungsverfahrens beim Gerichtshof der Europäischen Union über die Frage der Zulässigkeit einer kumulativen Erhebung von Mehrwertsteuer und Vergnügungsteuer (Az. C-440/12) rechtfertigt allein noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angegriffenen Vergnügungsteuerbescheides.

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen rechtfertigt auch der Umstand, dass aufgrund des Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Hamburg über die Frage der kumulativen Erhebung von Mehrwertsteuer und Vergnügungsteuer ein Vorabentscheidungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist (Az. C-440/12), noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Vergnügungsteuerbescheides, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage geböten.

  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Aus dem Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 21. September 2012 - 3 K 104/11 - an den Gerichtshof der Europäischen Union ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Vergnügungsteuerbescheides.

    Aus dem Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den angegriffenen Vergnügungsteuerbescheid bereits deshalb anzuordnen wäre, weil das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 21. September 2012 - 3 K 104/11 - dem Gerichtshof der Europäischen Union u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob Art. 401 (in Verbindung mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahingehend auszulegen sei, dass Mehrwertsteuer und nationale Sonderabgabe auf Glückspiele nur alternativ und nicht kumulativ erhoben werden dürften.

  • VG Göttingen, 24.10.2012 - 2 A 328/10

    Aussetzung; Mehrwertsteuerrichtlinien; Spielgerätesteuer; Umsatzsteuer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Die Klägerin kann solche Zweifel auch nicht erfolgreich darauf stützen, dass einzelne Verwaltungsgerichte (VG Göttingen, Beschluss vom 24.10.2012 - 2 A 328/10 - zitiert nach juris und VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.11.2012 - 6 K 3709/11.F -) ihre Klageverfahren mit Blick auf die vom Finanzgericht Hamburg dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage ausgesetzt haben (so inzwischen auch der Bundesfinanzhof in einem dort anhängigen Verfahren wegen Haftung für Spielvergnügungsteuer: Beschluss vom 09.01.2013 - II R 27/11 -).

    Im Übrigen hat der Senat mit Beschlüssen vom heutigen Tage mehrere Aussetzungsbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Göttingen, deren Tenor und Begründung mit dem zitierten Beschluss vom 24.10.2012 - 2 A 328/10 - vergleichbar sind, aufgehoben, weil die Voraussetzungen für eine Aussetzung entsprechend § 94 VwGO nicht gegeben sind (Senatsbeschlüsse vom 30.01.2013 - 9 OB 173, 174 und 175/12 -).

  • BFH, 05.05.1994 - V S 11/93

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Die Klägerin kann sich zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung nicht auf die angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs stützen (BFH, Beschlüsse vom 05.05.1994 - V S 11/93 - BFH/NV 1995, 368 und vom 24.03.1998 - I B 100/97 - BFHE 185, 467), da die Aussetzung der Vollziehung der dort angegriffenen Steuerbescheide gerade nicht allein auf der Vorlage klärungsbedürftiger gemeinschaftsrechtlicher Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union beruhte, sondern in diesen Verfahren konkrete Zweifel an der Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bestanden und sich daraus die Möglichkeit ergab, dass die vorgelegte Rechtsfrage im Sinne der Kläger geklärt werden könnte.
  • BFH, 24.03.1998 - I B 100/97

    Aussetzung der Vollziehung wegen Verstoßes der Einkommensgrenzen in §§ 1 a und 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Die Klägerin kann sich zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung nicht auf die angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs stützen (BFH, Beschlüsse vom 05.05.1994 - V S 11/93 - BFH/NV 1995, 368 und vom 24.03.1998 - I B 100/97 - BFHE 185, 467), da die Aussetzung der Vollziehung der dort angegriffenen Steuerbescheide gerade nicht allein auf der Vorlage klärungsbedürftiger gemeinschaftsrechtlicher Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union beruhte, sondern in diesen Verfahren konkrete Zweifel an der Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bestanden und sich daraus die Möglichkeit ergab, dass die vorgelegte Rechtsfrage im Sinne der Kläger geklärt werden könnte.
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht zu Recht und unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ausgegangen, dass die Erhebung einer Vergnügungsteuer für Glückspiele neben der Mehrwertsteuer nicht gegen Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.05.2011 - 9 B 34.11 - ZKF 2012, 90; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15.05.2009 - 9 LA 406 und 407/07 - und vom 22.03.2007 - 9 ME 84/07 - OVG MüLü 50, 450 = NVwZ-RR 2007, 551).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - 14 A 885/12

    Besteuerung des Benutzens von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Allein die abweichende Meinung des Generalanwalts kann jedoch nicht dazu führen, dass vernünftige Zweifel an der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts begründet werden (hierzu ausführlich: OVG NW, Beschluss vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 - zitiert nach juris) und rechtfertigen nicht die Annahme, die Erhebung der Vergnügungsteuer verstoße entgegen der bisher einhelligen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe gegen Europarecht (hierzu im Einzelnen bereits BVerwG, Beschluss vom 25.05.2011 - 9 B 34.11 - a. a. O.; ebenso OVG NW, Beschlüsse vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 - a. a. O., vom 07.11.2012 - 14 A 2350/12 - und vom 10.05.2012 - 14 A 885/12 - jeweils zitiert nach juris; VGH BW, Urteil vom 13.12.2012 - 2 S 1010/12 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 14 A 2350/12

    Prüfung des Vorliegens von Zulassungsgründen für einen Antrag auf Zulassung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Allein die abweichende Meinung des Generalanwalts kann jedoch nicht dazu führen, dass vernünftige Zweifel an der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts begründet werden (hierzu ausführlich: OVG NW, Beschluss vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 - zitiert nach juris) und rechtfertigen nicht die Annahme, die Erhebung der Vergnügungsteuer verstoße entgegen der bisher einhelligen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe gegen Europarecht (hierzu im Einzelnen bereits BVerwG, Beschluss vom 25.05.2011 - 9 B 34.11 - a. a. O.; ebenso OVG NW, Beschlüsse vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 - a. a. O., vom 07.11.2012 - 14 A 2350/12 - und vom 10.05.2012 - 14 A 885/12 - jeweils zitiert nach juris; VGH BW, Urteil vom 13.12.2012 - 2 S 1010/12 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - 14 A 2351/12

    Anforderungen an die hinreichende Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12
    Allein die abweichende Meinung des Generalanwalts kann jedoch nicht dazu führen, dass vernünftige Zweifel an der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts begründet werden (hierzu ausführlich: OVG NW, Beschluss vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 - zitiert nach juris) und rechtfertigen nicht die Annahme, die Erhebung der Vergnügungsteuer verstoße entgegen der bisher einhelligen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe gegen Europarecht (hierzu im Einzelnen bereits BVerwG, Beschluss vom 25.05.2011 - 9 B 34.11 - a. a. O.; ebenso OVG NW, Beschlüsse vom 27.11.2012 - 14 A 2351/12 - a. a. O., vom 07.11.2012 - 14 A 2350/12 - und vom 10.05.2012 - 14 A 885/12 - jeweils zitiert nach juris; VGH BW, Urteil vom 13.12.2012 - 2 S 1010/12 - zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 10.01.2013 - 25 K 8427/12

    Mehrwertsteuer Umsatzsteuer Vergnügungssteuer

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12

    Vergnügungssteuer; Erdrosselungswirkung; Steuersatz 18% des Einspielergebnisses

  • VGH Hessen, 02.01.2013 - 5 E 2244/12

    Vorlage- und Aussetzungsbefugnis eines Verwaltungsgerichts bei

  • BFH - II R 27/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuersystemrichtlinie gibt nichts dafür her, dass dann, wenn Mehrwertsteuer auf Glücksspiele erhoben wird, keine sonstige Abgabe nach Art. 401 Mehrwertsteuersystemrichtlinie erhoben werden darf (Urteil vom 10. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 34 ff.; Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - BVerwG 9 B 40.09 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48 Rn. 7 und vom 25. Mai 2011 - BVerwG 9 B 34.11 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 52 Rn. 3; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2012 - 14 A 2351/12 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 9 ME 160/12 - ZKF 2013, 70).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 9 B 43.13

    Ermessensreduzierung bei Aussetzungsentscheidung; Kumulierung von Umsatzsteuer

    Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuersystemrichtlinie gibt nichts dafür her, dass dann, wenn Mehrwertsteuer auf Glücksspiele erhoben wird, keine sonstige Abgabe nach Art. 401 Mehrwertsteuersystemrichtlinie erhoben werden darf (Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 34 ff.; Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - BVerwG 9 B 40.09 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48 Rn. 7 und vom 25. Mai 2011 - BVerwG 9 B 34.11 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 52 Rn. 3 und vom 19. August 2013 - BVerwG 9 BN 1.13 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 27. November 2012 - 14 A 2351/12 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 9 ME 160/12 - ZKF 2013, 70).
  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14

    Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom

    Das ist durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 24. Oktober 2013 - Rs. C-440/12 -, juris Rnrn. 28, 32), des BVerwG (Beschluss vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 -, juris Rn. 11) und des Nds. OVG (Urteil vom 12. Mai 2014 - 9 LB 161/11 -, S. 7 des Urteilsabdrucks; Beschluss vom 30. Januar 2013 - 9 ME 160/12 -, juris Rnrn. 3 f.) hinreichend geklärt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2013 - 2 S 1321/13

    Aussetzung des Verfahrens bei anhängigem Vorabentscheidungsverfahrens und Klärung

    Die Besonderheit, dass die Fragen, die Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union sind, sowohl in der aktuellen Rechtsprechung des Senats (vgl. Normenkontrollurteil vom 13.12.2012 - 2 S 1010/12 - juris; Beschluss vom 02.05.2013 - 2 S 408/13 -) als auch anderer Obergerichte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2013 - 5 B 1983/12 - HGZ 2013, 108; Nds. OVG, Beschlüsse vom 30.01.2013 - 9 ME 160/12 - DVBl. 2013, 460 und 9 OB 173/12 - juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 26.02.2013 - 14 A 2916/12 - juris und neuerdings Beschluss vom 03.07.2013 - 14 A 1158/13 - juris) bereits geklärt sind, soweit sie die Erhebung der Vergnügungssteuer betreffen, hat das Verwaltungsgericht hingegen nicht berücksichtigt.
  • FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13

    Keine ernstlichen Zweifel an Umsatzsteuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen -

    Allein die abweichende Meinung des Generalanwalts kann jedoch nicht dazu führen, dass vernünftige Zweifel an der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts begründet werden und rechtfertigen nicht die Annahme, die Erhebung der Umsatzsteuer verstoße entgegen der bisher einhelligen Rechtsprechung des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte gegen Europarecht (vgl. zur insoweit vergleichbaren Problematik der Vergnügungssteuer Beschluss des OVG Lüneburg vom 30.01.2013 9 ME 160/12, zitiert nach juris).
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