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   OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10   

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https://dejure.org/2010,12271
OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,12271)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.06.2010 - 6 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,12271)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 6 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,12271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Verfahrensbeistandes eines Kindes im Hauptsacheverfahren und im parallel geführten einstweiligen Anordnungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 7
    Vergütung des Verfahrensbeistandes eines Kindes im Hauptsache- und im parallel geführten einstweiligen Anordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKJ 2010, 378
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 08.03.2010 - 10 UF 44/10

    Vergütung eines berufsmäßigen Verfahrensbeistands

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10
    Auch die Gesetzesmaterialien geben keine Anhaltspunkte dafür her, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen sein könnte, dass die Pauschale nur in einem der beiden Verfahren entstehen oder die Vergütungen aufeinander angerechnet werden sollten, nachdem die Pauschalierung der Vergütung für berufsmäßig geführte Verfahrensbeistandschaften in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens überraschend durchgesetzt wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010, 10 UF 44/10, m.w.N.; Völker/Clausius in: Friederici/Kemper, HK-FamFG, 1. Aufl., § 158, Rz. 23; BT-Drucks. 16/9733, S. 294 und BT-Drucks. 16/12717, S. 61).

    Dem - und der vom Gesetzgeber gewollten Mischkalkulation - entspricht es auch, dass dieser festgelegt hat, dass die Pauschale für jede Instanz in gleicher Höhe zu zahlen ist, obwohl im Durchschnitt der Aufwand des Verfahrensbeistandes in der Beschwerdeinstanz regelmäßig geringer sein dürfte als in der ersten Instanz (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. März 2010, 10 UF 44/10).

  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10
    Dieser konnte die Rechtspflegerin - wie geschehen - auch dahingehend abhelfen, dass sie nunmehr in der Erinnerungsentscheidung vom 30. April 2010 die Beschwerde gemäß § 61 Abs. 2 und 3 FamFG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen hat (OLG Stuttgart a.a.O. m.w.N.; Schulte-Bunert/Weinreich/Dodegge, FamFG, 2. Aufl., § 168, Rz. 75; vgl. auch BayObLG FamRZ 2004, 304 m.w.N. zur Rechtslage nach dem FGG).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10
    Allerdings hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er sich bei der Vergütung der Tätigkeit berufsmäßig tätiger Verfahrensbeistände bewusst war, dass eine auskömmliche Vergütung des Verfahrensbeistands verfassungsrechtlich geboten ist (BT-Drucks. 16/9733, S. 294), weil es einem Verfahrensbeistand weder zumutbar ist, im Rahmen der ihm übertragenen Beistandschaft seine Tätigkeiten so einzuschränken, dass sie mangels ausreichender Wahrnehmung der Interessen des Kindes dessen Rechte verletzt, noch Tätigkeiten unentgeltlich zu erbringen, um einen den Grundrechten des Kindes gerecht werdenden verfassungsrechtlich gebotenen Standard der Kindesvertretung zu gewährleisten (siehe dazu BVerfG FamRZ 2004, 1267).
  • OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 9 WF 28/10

    Kindschaftssache: Vergütung des Verfahrensbeistands bei Bestellung für mehrere

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass das Bundesverfassungsgericht jüngst im Rahmen einer Nichtannahmenentscheidung zu erkennen gegeben hat, dass es Aufgabe der Fachgerichte ist, durch die Klärung sich um § 158 Abs. 7 FamFG rankender Fragen dafür Sorge zu tragen, dass Verfahrensbeistände im Rahmen einer Mischkalkulation unzulängliche Einnahmen in manchen Fällen durch höhere Einnahmen in anderen Fälle ausgleichen können (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 185; siehe insoweit auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. April 2010, 9 WF 28/10).
  • BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09

    Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen die Vergütung von Verfahrensbeiständen in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass das Bundesverfassungsgericht jüngst im Rahmen einer Nichtannahmenentscheidung zu erkennen gegeben hat, dass es Aufgabe der Fachgerichte ist, durch die Klärung sich um § 158 Abs. 7 FamFG rankender Fragen dafür Sorge zu tragen, dass Verfahrensbeistände im Rahmen einer Mischkalkulation unzulängliche Einnahmen in manchen Fällen durch höhere Einnahmen in anderen Fälle ausgleichen können (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 185; siehe insoweit auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. April 2010, 9 WF 28/10).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 8 WF 14/10

    Kindschaftssache: Rechtsbehelf nach Entscheidung des Rechtspflegers über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10
    Die - gemäß §§ 158 Abs. 7 Satz 6, 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG i.V.m. § 3 Nr. 2 a RPflG funktionell zuständige (vgl. auch OLG Stuttgart, ZKJ 2010, 163 m.w.N.; Völker/Clausius, Sorgerecht, 3. Aufl. 2010, § 5 Rz. 33) - Rechtspflegerin hat zu Recht die wegen des 600 EUR nicht übersteigenden Beschwerdewerts zunächst unzulässige "Beschwerde" des Verfahrensbeistandes gegen den Festsetzungsbeschluss vom 11. März 2010 als - zulässige - Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG behandelt.
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10

    Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im

    Daraus schließt die wohl einhellige Auffassung, dass die Pauschalen für jedes dieser Verfahren anfallen und nicht aufeinander anzurechnen sind (OLG Saarbrücken ZKJ 2010, 378; Johannsen/Henrich/Büte Familienrecht 5. Aufl. § 158 FamFG Rn. 29; Menne ZKJ 2009, 68, 74; vgl. auch These 5 des AK 11 des 18. DFGT, Brühler Schriften zum Familienrecht 2010, S. 119).
  • OLG Koblenz, 26.05.2020 - 9 UF 244/20

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands im Sorgerechtsverfahren

    Schon dem Wortlaut des § 158 FamFG, wonach der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes "im gerichtlichen Verfahren" zur Geltung zu bringen hat (Abs. 4), ist zu entnehmen, dass er im Rahmen eines konkreten Verfahrens zu bestellen ist (vgl. BGH, NJW 2011, 455, 456; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 WF 60/10 -, juris, Rdnr. 12 f.).

    Damit steht in Einklang, dass die Verfahren aktenmäßig getrennt geführt werden, der Maßstab der richterlichen Überzeugungsbildung verschieden ist, der Erlass einer einstweiligen Anordnung von besonderen Voraussetzungen (Bestehen eines dringenden Bedürfnisses für ein sofortiges Tätigwerden, § 49 Abs. 1 FamFG) abhängig ist und die Verfahren auch zeitlich völlig unabhängig voneinander betrieben werden können (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 WF 60/10 -, juris, Rdnr. 13).

  • OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 2 UF 256/10

    Verfahrensbeistand: Vergütungsanspruch bei Bestellung im einstweiligen

    Das führt dazu, dass auch in dem Fall, in dem ein Hauptsacheverfahren und ein Eilverfahren parallel geführt werden, beide Pauschalen entstehen und eine Anrechnungsmöglichkeit nicht anerkannt werden kann (so OLG Saarbrücken, Beschluss zu 6 WF 60/10 vom 16. Juni 2010, zitiert nach Juris Rn. 11, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 UF 286/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands bei Parallelverfahren

    Einer möglichen Ersparnis stehen jedoch in anderen Fällen auch bei der Wahrnehmung der Interessen eines einzelnen Kindes komplexe Ermittlungen und intensive Gespräche gegenüber, so dass die Verfahrensbeistände im Rahmen einer Mischkalkulation unzulängliche Einnahmen in manchen Fällen durch höhere Einnahmen in anderen Fällen ausgleichen können (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Juni 2010, 6 WF 60/10 zitiert nach Juris).
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