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   OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36306
OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15 (https://dejure.org/2015,36306)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.11.2015 - 11 UF 1140/15 (https://dejure.org/2015,36306)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. November 2015 - 11 UF 1140/15 (https://dejure.org/2015,36306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung des Anspruchs eines Kindes auf Herausgabe seines Impfpasses und seines ärztlichen Untersuchungshefts; Geltendmachung des Anspruchs durch den Obhutselternteil

  • rewis.io

    Anspruch auf Herausgabe persönlicher Unterlagen des Kindes als Annex zum Unterhaltsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung des Anspruchs eines Kindes auf Herausgabe seines Impfpasses und seines ärztlichen Untersuchungshefts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Impfpass des Kindes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen als sonstige Familiensache

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen als sonstige Familiensache

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Getrennt lebender Elternteil muss Sachen des Kindes herausgeben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Streit um die Herausgabe des Impfpasses des gemeinsamen Kindes zwischen getrennt lebenden Eheleuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Getrennte Eltern: Wer bekommt den Impfpass des Kindes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabe der persönlichen Sachen des Kindes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kind hat Anspruch auf Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft gegen Elternteil - Obhutselternteil kann Herausgabeanspruch geltend machen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtliche Einordnung des Anspruchs eines Kindes auf Herausgabe seines Impfpasses und seines ärztlichen Untersuchungshefts

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch des Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen gegen einen Elternteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 581
  • FamRZ 2016, 563
  • ZKJ 2016, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
    Das Untersuchungsheft des Kindes ermöglicht den Nachweis der Durchführung und der Ergebnisse der Kindervorsorgeuntersuchungen nach § 26 SGB V, seine Herausgabe dient deshalb ebenso wenig wie diejenige des Impfpasses (anders als das zahnärztliche Bonusheft, hierzu OLG Frankfurt FuR 2009, 635) in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange (vgl. zu dieser Eingrenzung BGH NJW 1986, 3143; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Auflage, § 61 FamFG Rn. 2; Zöller/Feskorn, ZPO, 30. Auflage, § 61 FamFG Rn. 3; kritisch hierzu: Abramenko in Prütting/Helms, FamFG, 3. Auflage, § 61 FamFG Rn. 2 a).
  • BGH, 12.05.1982 - VIII ZR 132/81

    Unmöglichkeit der Herausgabe gestohlener Gegenstände - Beweis des Besitzes durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
    Es obläge dem auf Herausgabe in Anspruch genommenen Antragsgegner substantiiert vorzutragen, dass er den Besitz verloren habe (vgl. BGH WM 1982, 749; OLG Düsseldorf NJOZ 2013, 1841; Baldus in MünchKomm-BGB, 6. Auflage, § 985 BGB, Rn. 23; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 985 BGB Rn. 16).
  • RG, 18.02.1903 - I 344/02

    Unmöglichkeit der Leistung.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 54, 28 f.) ist bei einer solchen nachträglichen objektiven oder subjektiven Unmöglichkeit der Herausgabe der Schuldner gleichwohl zur Herausgabe zu verurteilen, ohne Beweis über die von diesem behauptete Unmöglichkeit der Herausgabe zu erheben (hierzu kritisch Wittig, NJW 1993, 635, 636).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 24 U 146/12

    Leasingvertrag: Grenzen der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
    Es obläge dem auf Herausgabe in Anspruch genommenen Antragsgegner substantiiert vorzutragen, dass er den Besitz verloren habe (vgl. BGH WM 1982, 749; OLG Düsseldorf NJOZ 2013, 1841; Baldus in MünchKomm-BGB, 6. Auflage, § 985 BGB, Rn. 23; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 985 BGB Rn. 16).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18

    Herausgabe des Kinderreisepasses

    aa) Zum einen wird auf eine extensive Auslegung des § 1632 Abs. 1 BGB abgestellt (Gottschalk ZKJ 2016, 62, 64; Erman/Döll BGB 15. Aufl. § 1632 Rn. 15; MünchKommBGB/Huber 7. Aufl. § 1632 Rn. 23; BeckOGK/Kerscher BGB [Stand: 1. September 2018] § 1632 Rn. 11; zum Streitstand vgl. auch Götz FamRZ 2018, 519, 520 Fn. 9 und Palandt/Götz BGB 78. Aufl. § 1632 Rn. 6).

    cc) Nach anderer Auffassung regelt sich die Herausgabe der zum persönlichen Gebrauch des Kindes bestimmten Gegenstände als Annex zum Unterhaltsanspruch nach §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB (entschieden für Impfpass und Untersuchungsheft - OLG Nürnberg FamRZ 2016, 563, 564 mwN; ebenso Bömelburg in: Prütting/Helms FamFG 4. Aufl. § 231 Rn. 6a; krit. Heinemann FamRB 2016, 58, 59).

    Lebten die Eltern getrennt und befinde sich das Kind in der Obhut eines Elternteils, sei der Anspruch in gesetzlicher Verfahrensstandschaft analog § 1629 Abs. 3 BGB durch den Obhutselternteil im eigenen Namen geltend zu machen (OLG Nürnberg FamRZ 2016, 563, 564).

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