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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70   

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BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70 (https://dejure.org/1972,639)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1972 - III C 98.70 (https://dejure.org/1972,639)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1972 - III C 98.70 (https://dejure.org/1972,639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Anspruch auf Kriegslastenausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1972, 77
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70
    Bei Betriebsvermögen hat der Senat jedoch eine solche Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach den Vorschriften der 6. FeststellungsDV bereits für zulässig gehalten (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 -); er hat ferner dahin erkannt, daß bei Grundstücken der Einheitswert als "Mindestverkehrswert" in Betracht kommen kann (Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 4]).
  • BVerwG, 02.07.1970 - III B 44.70

    Maßstäbe zur Feststellung von Entziehungsschäden - Unter dem Einheitswert

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70
    Bei Grundstücken kommt der Einheitswert oder Ersatzeinheitswert als unterste Grenze des Verkehrswerts in Betracht; im Sinne des § 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 RepG ist deshalb der durch den Einheitswert oder Ersatzeinheitswert ausgewiesene Betrag in der Regel als 90 v.H. des gemeinen Werts anzusehen (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1970 - BVerwG III B 44.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 11]).
  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 108.65

    Hilfsweise Einlegung einer Revision - Ermittlung des Umfangs einer Revision -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70
    Bei Betriebsvermögen hat der Senat jedoch eine solche Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach den Vorschriften der 6. FeststellungsDV bereits für zulässig gehalten (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 -); er hat ferner dahin erkannt, daß bei Grundstücken der Einheitswert als "Mindestverkehrswert" in Betracht kommen kann (Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 4]).
  • BVerwG, 01.10.1970 - III C 48.69

    Anrechnung von Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit der so genannten

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70
    Soweit gilt nichts anderes als in den Fällen des § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 4 Satz 1 der 7. FeststellungsDV (Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 48.69 - [Buchholz 427.207 §.6 Nr. 6]).
  • BVerwG, 10.04.1970 - III C 3.69

    Vereinbarter Kaufpreis als Gegenleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 7.

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei Anwendung des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV vom Verkehrswert auszugehen oder es ist bei einem Grundstückserwerb auf den im Zeitpunkt des Erwerbs preisrechtlich zulässigen Höchstpreis abzustellen (Urteil vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 - [BVerwGE 35, 135 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 10]).
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Für die weitere Verhandlung; und Entscheidung wird auf die Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV verwiesen (Urteile des Senats vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 62.68 - [Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 7], vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 - [BVerwGE 35, 135 = Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 10], vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 12], vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 93.69 - [ZLA 1971, 235] und vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [ZLA 1972, 77]).
  • BVerwG, 30.10.1972 - III CB 41.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begründetheit einer

    Die Wertbestimmung eines Grundstücks nach der 5. FeststellungsDV ist bei Anwendung des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV die Ausnahme (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [ZLA 1972, 77]).

    In übrigen ist die aufgeworfene Grundsatzfrage durch das Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - (ZLA 1972, 77) dahin geklärt, daß die Behörde die Feststellungslast hinsichtlich der Unangemessenheit des Kaufpreises trägt.

    Die Zugrundelegung des Gutachtens von 1941 durch das Verwaltungsgericht könnte dann verfahrensfehlerhaft sein, wenn des Verwaltungsgericht lediglich von der Schlußfolgerung dieser Wertschätzung ausgegangen wäre, mit anderen Worten, wenn die tatsächlichen Angaben des Gutachters über wertbestimmende Umstände es nicht rechtfertigten, den angegebenen Reichsmarkbetrag als gemeinen Wert im Sinne des § 10 Abs. 2 BewG anzusehen (vgl. dazu das schon zitierte Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 -).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06

    Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -,

    Bei einem Rückgriff auf diesen Hilfsmaßstab ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Einheitswert ungeachtet der anzuwendenden Bewertungsvorschriften typischerweise nicht mit dem Verkehrswert identisch ist, sondern lediglich als dessen unterste Grenze anzusehen ist (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG 3 C 98.70 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 14; Beschluss vom 3. Mai 1982 - BVerwG 3 B 96.81 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 12; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 15.05 - BVerwGE 125, 359 = ZOV 2006, 150).
  • BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71

    Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im

    Die Wertbestimmung eines Grundstücks nach der 5. FeststellungsDV ist bei Anwendung des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV die Ausnahme (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [ZLA 1972, 77]).

    Dies ergibt sich auch aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - (ZLA 1972, 77).

  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72

    Schadensfeststellung an dem Betriebsvermögen der Privatklinik einer

    Das ist hier der Fall; das angefochtene Urteil weicht von BVerwG III C 98.70 und BVerwG III C 101.71 (Urteile vom 20. Januar 1972 und vom 22. Februar 1973 [Buchholz 427.207 § 2 Nrn. 14 und 22]) ab und beruht auch auf dieser Abweichung.

    Die Klägerin trägt die materielle Beweislast dafür, daß der aus Anlaß der Entziehung tatsächlich entrichtete Kaufpreis in die freie Verfügung der Verfolgten gelangt ist (Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [Buchholz 427.207 § 8 Nr. 5]), während die Ausgleichsbehörde die Feststellungslast trägt, daß die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV vorliegen (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 14]).

  • BVerwG, 03.02.1972 - III C 108.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anspruch auf Kriegslastenausgleich -

    Dem Einheitswert ist - wie im Rahmen der Schadensberechnung - auch bei Anwendung des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV der Ersatzeinheitswert gleichzusetzen (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 -).
  • BVerwG, 27.11.1975 - 3 C 4.75

    Unangemessenheit des Kaufpreises - Anspruch auf Kriegslastenausgleich -

    Denn die Feststellungslast, daß die Voraussetzungen, für einen Ausschluß von der Schadensfeststellung nach § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV vorliegen, hat die Ausgleichsbehörde zu tragen (vgl. Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 14]; seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.10.1974 - III C 11.73

    Erforderlichkeit einer Reise zum Termin

    Eine solche Prüfung kann auch dann nicht unterbleiben, wenn Aufklärungs- und Beweisschwierigkeiten bestehen; denn ein völliger Ausschluß von der Schadensfeststellung wegen Verlustes eines im Vertreibungsgebiet geführten Betriebes setzt den Nachweis voraus (vgl. hierzu Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 14]), daß die Wirtschaftsguter "makelbehaftet" im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV erworben sind.
  • BVerwG, 07.11.1974 - III C 21.73

    Begehren einer Schadensfeststellung wegen Verlustes von Gesellschaftsanteilen

    Revisionsrechtlich unbeachtlich ist es schließlich in diesem Zusammenhang, daß das Verwaltungsgericht die Feststellungslast bei Anwendung des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV verkannt hat und insoweit von dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - (Buchholz a.a.O. § 2 Nr. 14) abgewichen ist.
  • BVerwG, 08.10.1980 - 3 B 18.78

    Anspruch auf Lastenausgleich

    Dies gilt zunächst für die Behauptung, das angefochtene Urteil weiche sowohl von dem im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen (zurückverweisenden) Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1974 - BVerwG 3 C 77.72 - (ZLA 1974, 139) als auch von zwei früheren Entscheidungen des erkennenden Senats, nämlich den Urteilen vom 20. Januar 1972 - BVerwG 3 C 98.70 - und vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 101.71 - ab.
  • BVerwG, 04.07.1978 - 3 B 84.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.11.1975 - 3 C 9.75

    Neugründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) mit aus

  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 49.72
  • BVerwG, 13.04.1972 - III C 71.71

    Erwerb von Wirtschaftsgütern ohne angemessene Gegenleistung - Ermittlung des

  • BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 23.76

    Schädigung jüdischer Vermögenswerte zur Zeit des Nationalsozialismus

  • BVerwG, 09.08.1973 - III B 42.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.02.1979 - 3 B 37.78

    Beweislast für die Höhe der tatsächlich erbrachten Gegenleistungen -

  • BVerwG, 10.01.1974 - III C 13.72

    Anspruch auf Zahlung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen wegen

  • BVerwG, 23.02.1977 - 3 CB 63.75

    Angemessenheit der Gegenleistung bei Festsetzung des Verkehrswertes - Verlust des

  • BVerwG, 21.03.1974 - III B 26.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 20.03.1974 - III CB 22.74

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2961
BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71 (https://dejure.org/1971,2961)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1971 - III B 106.71 (https://dejure.org/1971,2961)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - III B 106.71 (https://dejure.org/1971,2961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Grundstück - Bekannter Einheitswert aus Danzig - Anwendung deutschen Bewertungsrechtes - Zulässigkeit eines Ersatzeinheitswertes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1972, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 39.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71
    Im übrigen käme dieser Gesichtspunkt allenfalls in Frage, wenn es sich um die Ermittlung des Verkehrswertes handele; für die Schadensfeststellung ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert auch dann verbindlich, wenn er unrichtig festgestellt worden ist (Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 39.64 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 33]).
  • BVerwG, 08.07.1959 - IV C 246.58
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71
    (Für unbebaute Grundstücke hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 246.58 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 3] ausgeführt, daß das Rundschreiben sich auf diese nicht beziehe; über die Anwendung auf bebaute Grundstücke zu entscheiden, hatte der IV. Senat seinerzeit keine Veranlassung.).
  • BVerwG, 12.07.1963 - III C 34.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71
    Es bedarf auch keiner grundsätzlichen Klärung, daß der zuletzt festgestellte Einheitswert Vorrang vor einem - günstigeren - Ersatzeinheitswert genieße; liegt ein bekannter Einheitswert vor, dann ist ein Ersatzeinheitswert nicht zulässig (Urteil vom 12. Juli 1963 - BVerwG III C 34.61 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 5]).
  • BVerwG, 12.10.1988 - 3 B 46.88

    Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Wiederaufgreifen eines

    Abgesehen hiervon ist die Verbindlichkeit von Einheitswertfeststellungen durch die Finanzbehörde im Rahmen der Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen durch die Ausgleichsbehörde im Gesetz selbst eindeutig geregelt (§ 13 Abs. 4 FG; vgl. auch § 12 Abs. 1 FG); ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß dies auch für unrichtig festgestellte Einheitswerte gilt (vgl. u.a. Beschluß vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 3 B 106.71 - in Buchholz 427.2 § 12 Nr. 45 = ZLA 72, 77).
  • BVerwG, 19.07.1972 - III B 16.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Es ist also unzulässig, die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache zu bejahen, weil möglicherweise bei Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache weitere tatsächliche Feststellungen getroffen werden, durch die grundsätzliche Rechtsfragen aufgeworfen werden (im Ergebnis ebenso Beschluß vom 16. Dezember 1971 - BVerwG III B 106.71 -).
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