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   BayObLG, 18.08.1992 - 3 ObOWi 40/92   

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https://dejure.org/1992,6255
BayObLG, 18.08.1992 - 3 ObOWi 40/92 (https://dejure.org/1992,6255)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.1992 - 3 ObOWi 40/92 (https://dejure.org/1992,6255)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 1992 - 3 ObOWi 40/92 (https://dejure.org/1992,6255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1992, 89
  • ZLR 1992, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 15.88

    Apotheke - Diät - Diätenverordnung - Lebensmittel

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1992 - 3 ObOWi 40/92
    Ausgehend hiervon kommt im vorliegenden Fall als besonderer Ernährungszweck, dem der Betroffene das von den von ihm geführten Firmen vertriebene Lebensmittel ersichtlich zugeordnet hat (vgl. hierzu BVerwG NJW 1992, 996/997), die Behebung von Mangelerscheinungen in Betracht.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1992 - 3 ObOWi 40/92
    Sie wird weder dem Wortlaut der derzeit noch - geltenden Diätverordnung noch bei richtlinienkonformer Auslegung des staatlichen Rechts (vgl. hierzu EuGH NJW 1984, 2021/2022; BVerfGE 75, 223/237 = NJW 1988, 1459/1461; Götz NJW 1992, 1849/1853) - dem Sinn der Vorschrift gerecht.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1992 - 3 ObOWi 40/92
    Sie wird weder dem Wortlaut der derzeit noch - geltenden Diätverordnung noch bei richtlinienkonformer Auslegung des staatlichen Rechts (vgl. hierzu EuGH NJW 1984, 2021/2022; BVerfGE 75, 223/237 = NJW 1988, 1459/1461; Götz NJW 1992, 1849/1853) - dem Sinn der Vorschrift gerecht.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    b) Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung zutreffend berücksichtigt, daß Mittel zur Verhinderung eines Muskelabbaus und zur Förderung der Regeneration nach Trainingsphasen grundsätzlich auch diätetische Lebensmittel sein können, wenn und soweit sie den besonderen physiologischen Bedürfnissen einer Personengruppe gerecht werden und nicht überwiegend anderen Zwecken als der Ernährung dienen (vgl. BayObLG LRE 28, 37, 41 = ZLR 1992, 623, 626 f.; Schmidt-Felzmann, ZLR 2000, 859, 872; Stellungnahme der Arbeitsgruppe "Sportlernahrung" im Bundesgesundheitsamt v. 8.12.1993, Bundesgesundheitsblatt 1994, 269).
  • BayObLG, 26.11.1992 - 3 ObOWi 101/92

    Verbrauchererwartung; Irreführende Kennzeichnung; Lebensmittel; Verbraucherkreis;

    Wie der Senat zu vergleichbaren Fällen bereits wiederholt entschieden hat (BayObLGSt 1991, 141/145 = ZLR 1992, 171/176 zum Verhältnis von § 17 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 b LMB Beschluss vom 18.8.1992 - 3 ObOWi 40/92 [zur Veröffentlichung bestimmt] zum Verhältnis von § 2 Abs. 1 Nr. 1 DiätV zu § 17 Abs. 1 Nr. 5 b LMBG ) kommt ein Verstoß gegen die §§ 52 Abs. 1 Nr. 10, 53 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 5 b LMBG neben einer Zuwiderhandlung gegen "speziellere" Bezeichnungsverbote nur dann in Betracht, wenn außer einem solchen Verstoß noch eine weitere irreführende Angabe vorliegt.
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