Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2002 - 7 A 10731/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung der Bezeichnung eines Qualitätsweins als feinherb unter Beachtung der Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und Traubenmoste und nach dem europäischen Weinbezeichnungsrecht; Etikettierung durch fakultative Angaben hinsichtlich der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Winzer dürfen die Charakteristik eines Weines auf dem Etikett abdrucken
Verfahrensgang
- VG Trier, 06.02.2001 - 2 K 1453/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2002 - 7 A 10731/01
- BVerwG, 27.03.2003 - 3 B 62.02
Papierfundstellen
- ZLR 2003, 449
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 30.10.1975 - 23/75
Rey Soda / Cassa Conguaglio Zucchero
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2002 - 7 A 10731/01
Darüber hinaus sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften Durchführungsermächtigungen im Interesse einer effektiven Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts ohnehin großzügig auszulegen ( EuGH,U.v.30.10.75, Slg 1975, 1279 ff., "Rey Soda"; U.v.15.05.84; Slg1984,2039, "Zuckerfabrik Franken").
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 45/07
Lorch Premium II
Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Regelung des Sachbereichs "Qualitätsangaben", die eine Sperrwirkung für andere Qualitätsangaben entfalten würde (vgl. zur Bezeichnung "Réserve" bzw. "Reserve" BVerwG GRUR 2006, 865 Tz. 21; vgl. weiter OVG Rheinland-Pfalz ZLR 2003, 449 m. Anm. H.-J. Koch zur Geschmacksangabe "feinherb" und OVG Rheinland-Pfalz ZLR 2005, 636 m. Anm. H.-J. Koch zur Rebsortenangabe "Pinot" sowie H.-J. Koch aaO Bezeichnungsrecht 4.2. 2.2). - VG Trier, 28.09.2004 - 2 K 649/04
Etikettierung von Wein als Pinot unzulässig
Hierzu sei auch auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Januar 2002- 7 A 10731/01.OVG - zu definierten, fakultativen Geschmacksangaben hinzuweisen.Ist eine Angabe, wie hier "Pinot", nicht klar umrissen, kann eine Irreführungseignung daraus abgeleitet werden, dass sie geeignet ist, die normierten Angaben zu relativieren und das von der Weinmarktordnung geschützte Interesse des Verbrauchers an einer zutreffenden Verwendung dieser Begriffe zu unterlaufen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2002- 7 A 10731/01.OVG- zu Geschmacksangaben).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 7 A 10144/05
"Pinot" nicht auf Weinetiketten
Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 2002 -7 A 10731/01.OVG - nichts anderes.