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   BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09   

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BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09 (https://dejure.org/2011,7539)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09 (https://dejure.org/2011,7539)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 (https://dejure.org/2011,7539)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, Anh 1 Nr 1.14 EGV 853/2004, Erwägungsgrund 20 EGV 853/2004
    Nichtannahmebeschluss: Kennzeichnung von sogenanntem "3-mm-Fleisch" als "Separatorenfleisch" iSv Anh 1 Nr 1.14 EGV 853/2004 - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - fachgerichtliche Annahme einer "eindeutigen Rechtslage" ...

  • Wolters Kluwer

    Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG ist bei einer Nichtverkennung der Vorlagepflicht durch das letztinstanzliche Gericht und Nichtabweichung von der Rechtsprechung des EuGH nicht verletzt; Vereinbarkeit einer unterbliebenen Vorlage i.S.d. Art. 267 Abs. 3 AEUV durch ein letztinstanzliches ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Anhang I Nr. 1.14 der VO (EG) Nr. 853/2004
    Lebensmittelrecht: Auslegung des Begriffs "Separatorenfleisch" | Sog. 3-mm-Fleisch; Separatorenfleisch

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Anhang I Nr. 1.14 der VO (EG) Nr. 853/2004
    Lebensmittelrecht: Auslegung des Begriffs "Separatorenfleisch" | Sog. 3-mm-Fleisch; Separatorenfleisch

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kennzeichnung von sogenanntem "3-mm-Fleisch" als "Separatorenfleisch" iSv Anh 1 Nr 1.14 EGV 853/2004 - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - fachgerichtliche Annahme einer "eindeutigen Rechtslage" ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kennzeichnung von sogenanntem "3-mm-Fleisch" als "Separatorenfleisch" iSv Anh 1 Nr 1.14 EGV 853/2004 - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - fachgerichtliche Annahme einer "eindeutigen Rechtslage" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG ist bei einer Nichtverkennung der Vorlagepflicht durch das letztinstanzliche Gericht und Nichtabweichung von der Rechtsprechung des EuGH nicht verletzt; Vereinbarkeit einer unterbliebenen Vorlage i.S.d. Art. 267 Abs. 3 AEUV durch ein letztinstanzliches ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der EuGH als gesetzlicher Richter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 460
  • ZLR 2011, 608
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Das nationale Gericht ist unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ; BVerfGK 8, 401 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung vgl. zum Ganzen BVerfGE 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ).

  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung vgl. zum Ganzen BVerfGE 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ).

    Bezogen auf diese für die Anwendung des Art. 267 Abs. 3 AEUV maßgeblichen Grundsätze wird ein letztinstanzliches nationales Gericht, das von einem Vorabentscheidungsersuchen absieht, dem Recht der Prozessparteien auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in der Regel nur dann gerecht, wenn es nach Auswertung der entscheidungserheblichen Bestimmungen des Unionsrechts eine vertretbare Begründung dafür gibt, dass die maßgebliche Rechtsfrage durch den Europäischen Gerichtshof bereits entschieden ist oder dass die richtige Antwort auf diese Rechtsfrage offenkundig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Ein nationales Gericht darf einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage nur verneinen, wenn es überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 C.I.L.F.I.T. -, amtl.

    Slg. 1982, S. 3415 , NJW 1983, S. 1257).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ; BVerfGK 8, 401 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung vgl. zum Ganzen BVerfGE 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, NJW 2010, S. 1268 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - 13 A 2441/07

    Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften durch eine von der Kennzeichnung der

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Des Weiteren konnte sich das Oberverwaltungsgericht auf eine insoweit einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung berufen, als auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geurteilt hat, dass sogenanntes "Baaderfleisch" beziehungsweise "3-mm-Fleisch" als Separatorenfleisch im Sinne der unionsrechtlichen Definition anzusehen ist (vgl. Beschluss vom 28. März 2007 - 13 B 2254/06 -, ZLR 2007, S. 513 sowie zeitlich nach der angegriffenen Entscheidung: Beschluss vom 2. Juni 2010 - 13 A 2441/07 -, juris, DVBl 2010, S. 1392 [Leitsatz]); Entscheidungen anderer Obergerichte hierzu sind nicht veröffentlicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 13 B 2254/06

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Kennzeichnnung eines nach "schonenden

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Des Weiteren konnte sich das Oberverwaltungsgericht auf eine insoweit einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung berufen, als auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geurteilt hat, dass sogenanntes "Baaderfleisch" beziehungsweise "3-mm-Fleisch" als Separatorenfleisch im Sinne der unionsrechtlichen Definition anzusehen ist (vgl. Beschluss vom 28. März 2007 - 13 B 2254/06 -, ZLR 2007, S. 513 sowie zeitlich nach der angegriffenen Entscheidung: Beschluss vom 2. Juni 2010 - 13 A 2441/07 -, juris, DVBl 2010, S. 1392 [Leitsatz]); Entscheidungen anderer Obergerichte hierzu sind nicht veröffentlicht.
  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 264/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Unterlassens einer Vorlage an den EuGH -

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ; BVerfGK 8, 401 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Dabei kommt es für die Frage nach einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch Nichtvorlage an den Europäischen Gerichtshof im Ausgangspunkt nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Beachtung oder Verkennung der Voraussetzungen der Vorlagepflicht nach der Vorschrift des Art. 267 Abs. 3 AEUV, die den gesetzlichen Richter im Streitfall bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 , Rn. 104).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 13 LA 150/08

    Kennzeichnung von 3-mm-Fleisch als Separatorenfleisch; Relevanz des Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil lehnte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit angegriffenem Beschluss vom 23. Juli 2009 (Az.: 13 LA 150/08 -, juris) ab.
  • VG Osnabrück, 25.07.2008 - 6 A 53/07

    Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen als Separatorenfleisch; 3 mm-Fleisch;

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09
    Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage mit Urteil vom 25. Juli 2008 (Az.: 6 A 53/07 -, veröffentlicht bei juris) ab.
  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Die im vorliegenden Rechtsstreit zu beantwortende Frage betrifft damit keine unionsrechtliche Fragestellung, sondern ausschließlich die Anwendung nationalen Rechts (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 48; zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte bei der Auslegung von Unionsrecht vgl. BVerfG 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 - Rn. 18 ff., ZLR 2011, 608; 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 - Rn. 25 ff.) .
  • BVerfG, 24.05.2022 - 1 BvR 2342/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen

    (4) Wenn dem in letzter Instanz entscheidenden einzelstaatlichen Gericht das Vorliegen voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen - von Gerichten ein und desselben Mitgliedstaats oder zwischen Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten - zur Auslegung einer auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Vorschrift des Unionsrechts zur Kenntnis gebracht wird, muss es bei seiner Beurteilung der Frage, ob es an einem vernünftigen Zweifel in Bezug auf die richtige Auslegung der fraglichen Unionsrechtsvorschrift fehlt, besonders sorgfältig sein und dabei insbesondere das mit dem Vorabentscheidungsverfahren angestrebte Ziel berücksichtigen, die einheitliche Auslegung des Unionsrechts zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management, C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 47 ff.; dazu BVerfGK 17, 533 ; 18, 460 ).
  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

    Es kommt damit im Rahmen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; ähnlich bereits BVerfGK 14, 148 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, a.a.O., Rn. 98; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2010 - 1 BvR 2065/10 -, ZUM 2011, S. 236 , Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 -, juris, Rn. 21; wiederholt im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 -, juris, Rn. 27).
  • VG Osnabrück, 05.09.2017 - 3 A 109/16

    Furculafleisch; Gabelbeinfleisch; Separatorenfleisch

    Erwägungsgrund 20 der VO (EG) Nr. 853/2004 spricht für eine möglichst weite Auslegung des Separatorenfleischbegriffs (vgl. BVerfG - 1 BvR 2109/09 -).

    Der 20. Erwägungsgrund spricht für eine möglichst weite Auslegung des Separatorenfleischbegriffs (vgl. Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 07. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 -, juris Rn. 26).

    Für eine möglichst weite Auslegung der Definition spricht darüber hinaus, dass in der VO (EG) 853/2004 in Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nr. 3 und 4 zwischen zwei Qualitätskategorien von Separatorenfleisch unterschieden wird (vgl. auch insoweit Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 07. Juni 2011, a.a.O.).

  • BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12

    Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger

    Kommt es bei der mithin zunächst ihm obliegenden Auslegung zu dem Ergebnis, die Voraussetzungen für die Erholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (hier: nach Art. 267 Buchst. b AEUV) seien nicht gegeben, weil die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum ist ("acte claire-Doktrin"; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09; Wegner aaO Art. 267 AEUV Rn. 32 jeweils mwN), so ist es - auch als letztinstanzliches Gericht - zur Erholung dieser Vorabentscheidung nicht verpflichtet.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 14 LB 2/22

    Fleisch; Gabelbeinfleisch; Hähnchen; Irreführungsverbot; Kennzeichnung;

    Sie stellen jedoch eine maßgebliche Grundlage für die Auslegung dar (BVerfG, Beschl. v. 7.6.2011 - 1 BvR 2109/09 -, juris Rn. 26; NdsOVG, Beschl. v. 23.7.2009 - 13 LA 150/08 -, juris Rn. 10).
  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 601/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Die im vorliegenden Rechtsstreit zu beantwortende Frage betrifft damit keine unionsrechtliche Fragestellung, sondern ausschließlich die Anwendung nationalen Rechts (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 48; zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte bei der Auslegung von Unionsrecht BVerfG 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 - Rn. 18 ff., ZLR 2011, 608; 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 - Rn. 25 ff.) .
  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 607/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Die im vorliegenden Rechtsstreit zu beantwortende Frage betrifft damit keine unionsrechtliche Fragestellung, sondern ausschließlich die Anwendung nationalen Rechts (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 48; zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte bei der Auslegung von Unionsrecht BVerfG 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 - Rn. 18 ff., ZLR 2011, 608; 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 - Rn. 25 ff.) .
  • BGH, 25.06.2013 - XI ZR 110/12

    Beschränkung einer Revisionszulassung in den Urteilsgründen

    Divergierende Rechtsprechung in anderen Mitgliedstaaten ist nicht ersichtlich und wird vom Kläger auch nicht behauptet (vgl. BVerfGK 18, 460, 467).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 11 N 20.11

    Waffenrecht; Waffenerlaubnis; Waffenbesitzkarte; umgebaute LEP-Waffe;

    Eine abweichende Verwaltungspraxis, die bislang nicht gerichtlich überprüft und gebilligt worden ist, steht der Annahme einer eindeutigen Rechtslage nicht entgegen, da nicht ersichtlich ist, inwiefern eine rechtliche Bewertung oder nur Praktikabilitätsgründe zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 -, juris Rz. 27).
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