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LG Frankfurt/Main, 23.09.1992 - 3/2 O 48/92 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. September 1992 - 3/2 O 48/92 (https://dejure.org/1992,19309)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- AOPA-Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater , S. 159 (Leitsatz)
Zur Haftung des Luftfrachtführers gemäß Art. 18 und 20 WA, wenn das Frachtgut durch einen Nichtberechtigten abgeholt wird
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Papierfundstellen
- ZLW 1995, 357
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Der im Luftfrachtbrief enthaltene Begriff "Shipper" (…vgl. Ruhwedel aaO Rdn. 304) entspricht in der englischen Übersetzung des Warschauer Abkommens dem Synonym "consignor", womit in der deutschen Übersetzung der "Absender", also derjenige gemeint ist, der den Luftfrachtführer im Beförderungsvertrag mit der Durchführung der Luftbeförderung beauftragt (…vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1981 - I ZR 98/79, LM Warschauer Abkommen Nr. 19; LG Frankfurt ZLW 1995, 357, 359; A. Gran, TranspR 1999, 173, 183).