Rechtsprechung
AG Ludwigshafen, 20.03.2001 - 3a M 200/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 925
- ZMR 2003, 197
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Dritte
bb) Billigkeitserwägungen können es erst recht nicht rechtfertigen, die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung außer Acht zu lassen und staatlichen Zwang gegen Personen auszuüben, gegen die kein Vollstreckungstitel bzw. keine Vollstreckungsklausel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451; ZIP 2008, 1338 Tz. 14; a.A. OLG Hamburg MDR 1993, 274; KG NZM 2003, 105; AG Lübeck DGVZ 1995, 92; AG Ludwigshafen ZMR 2003, 197; AG Hamburg-St. Georg ZMR 2007, 280). - LG Köln, 31.03.2008 - 10 T 69/07
Bezeichnung des Drittbeteiligten in einem Vollstreckungstitel; Räumung einer …
In Ausnahmefällen ist in der Rechtssprechung die Auffassung vertreten worden, dass ein Dritt-Gewahrsamsinhaber, der seinen Besitz nicht aus einem selbständigen Rechtsgrund ableitet, zumindest dann zusammen mit dem Titelschuldner aus dem gegen diesen gerichteten Titel aus dem Besitz zu setzen sei, wenn Umstände hinzutreten, die eindeutig auf den Rechtsmissbrauch des Vollstreckungsschuldners hinweisen, so etwa, wenn ein behauptetes Untermietverhältnis nicht nachgewiesen worden ist (AG Ludwigshafen, B. v. 20.3.2001, 3a M 200/00, ZMR 2003, 197), oder, wenn ein Untermietverhältnis erst nach Erhebung der Räumungsklage begründet und dem Vermieter verheimlicht worden ist, wobei diese Rechtsauffassung damit begründet wird, dass sich dieses "Spiel" unendlich fortsetzen lasse (AG Hamburg-St. Georg, B. v. 21.2.2007, 903 a M 1682/06 - juris).