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   BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96   

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https://dejure.org/1996,3310
BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96 (https://dejure.org/1996,3310)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 2Z BR 63/96 (https://dejure.org/1996,3310)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 2Z BR 63/96 (https://dejure.org/1996,3310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsordnung; Instandsetzungspflicht; Balkongeländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2
    Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands als vom Wohnungseigentümer vorzunehmende Instandhaltung oder Instandsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 230/94
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 8807/95
  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96

Papierfundstellen

  • ZMR 1996, 574
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.04.1993 - 2Z BR 47/93

    Tragung von Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei Vorliegen von

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96
    Die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums kann in Abweichung von der gesetzlichen Regelung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer anderweitig geregelt werden; insbesondere kann sie einem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ; BayObLG WuM 1993, 562 ; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 6).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (KG, ZMR 2009, 135, 136; AG Hannover, ZMR 2010, 483 f.; AG Pinneberg, ZMR 2005, 157, 158; vgl. auch BayObLG, ZMR 1996, 574).
  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    (Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons;

    Ist aber in der Anlage von Anfang an kein ordnungsmäßiger Zustand vorhanden gewesen und ein solcher mithin erstmalig herzustellen, wozu etwa die Beseitigung bauseits vorhandener Nässeschäden rechnen kann (vgl. BayObLG ZMR 2003, 366), erfasst eine in der Gemeinschaftsordnung hinsichtlich eines Teils des Gemeinschaftseigentums dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegte Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht solche Maßnahmen nicht (BayObLG aaO; siehe auch BayObLG ZMR 1996, 574; Niedenführ/Schulze § 21 Rn. 51; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 226 bei Fn. 162 und 163).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Sie kann aber durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer einem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt werden (vgl. BayObLG, ZMR 1996, 574 ).
  • BayObLG, 03.08.2000 - 2Z BR 184/99

    Glas als Gemeinschaftseigentum oder Wohnungseigentum

    Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann jedoch die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums einzelnen Wohnungseigentümern auferlegt werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG; BayObLG ZMR 1996, 574 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14

    Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

    Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (KG, ZMR 2009, 135, 136; AG Hannover, ZMR 2010, 483 f.; AG Pinneberg, ZMR 2005, 157, 158; vgl. auch BayObLG, ZMR 1996, 574).

    Nach einer älteren Auffassung in Rechtsprechung und Literatur soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (vgl. z. B. BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; einschränkend KG ZMR 2009, 135: Zweifel").

  • LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11

    Wohnungseigentum: Sperrwirkung von Negativbeschlüssen; Pflicht zur Herstellung

    (a) Nach herrschender Meinung soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 88 a.E.; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 16; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 134; einschränkend KG ZMR 2009, 135: "im Zweifel").
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

    Mängelbeseitigung durch Wohnungseigentümer - Antragsänderung im

    Wird nämlich in der Gemeinschaftsordnung die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht hinsichtlich eines Teils des Gemeinschaftseigentums dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt, umfasst dies nicht die Verpflichtung, erstmals einen ordnungsmäßigen Zustand herzustellen (BayObLG ZMR 1996, 574; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 21 Rn. 51; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 146).

    Der einzelne Wohnungseigentümer besitzt gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG; vgl. BayObLGZ 1987, 78/82 f.; BayObLG WE 1989, 221; ZMR 1996 574; OLG Hamm WE 1993, 244/245).

  • AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12

    Wer hat die Kosten einer Erstherstellung zu tragen?

    So bestand bereits vor der Reform des Wohnungseigentumsrechtes die wohl herrschende Meinung, dass Maßnahmen der Erstherstellung nicht mehr unter die bloße Instandsetzung fallen, vielmehr es Sache aller Wohnungseigentümer ist, erstmalig einen Zustand zu schaffen, der einem ordnungsgemäßen Gemeinschaftseigentum entspricht ( vgl. BayObLG in ZMR 1996, 574; dasselbe Gericht in ZMR 2003, 366; Kammergericht ZMR 2009, 135 ff.).

    Dass es sich um eine von der Gemeinschaft zu erbringende Verpflichtung handelt, entspricht herrschender Meinung (vgl. BayObLG in ZMR 1996, 574).

  • OLG München, 09.03.2007 - 34 Wx 4/07

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels für Instandhaltung und Instandsetzung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (ZMR 1996, 574; 2003, 366) wie des Senats (Beschluss vom 30.1.2007, 34 Wx 116/06) gilt in diesen Fällen nicht der für die Instandhaltung und Instandsetzung vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel.
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 87/98

    Umfang der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung eines Dachgartens

    Sie kann aber durch Vereinbarung einem einzelnen Wohnungseigentümer ganz oder teilweise auferlegt werden (BayObLG ZMR 1996, 574 ; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 304/305).
  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97

    Abgrenzung einzelner Sondernutzungsrechte auf einer gemeinschaftlichen

  • AG Kerpen, 12.08.2004 - 15 II 22/04

    Pflicht zur Tragung von Kosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

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