Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.11.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5823
BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99 (https://dejure.org/1999,5823)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2Z BR 117/99 (https://dejure.org/1999,5823)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2Z BR 117/99 (https://dejure.org/1999,5823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Eigentümer einer Wohnanlage auf Entfernung eines Gartenhauses; Vorliegen einer Störung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch die Errichtung eines Gartenhauses; Maßgeblichkeit einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch ein Gartenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 13 UR II 9/99
  • LG Regensburg - 7 T 271/99
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Nichtbeschlusses im

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99
    Mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181/182; ZMR 1992, 458), wonach jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein soll, hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (vgl. z.B. BayObLG WuM 1997, 186 ; ebenso OLG Schleswig WuM 1999, 595 ).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89

    Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99
    Ein Fall, in dem dies ausnahmsweise nicht erforderlich wäre, weil die Rechte anderer Wohnungseigentümer nicht berührt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 660 ), liegt nicht vor.
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99
    Der in der unterlassenen Beteiligung liegende Verfahrensmangel führt aber nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung, da die fehlende förmliche Beteiligung vom Senat nachgeholt werden konnte (BGH FGPrax 1998, 15/16) und nachgeholt wurde.
  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99
    Mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181/182; ZMR 1992, 458), wonach jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein soll, hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (vgl. z.B. BayObLG WuM 1997, 186 ; ebenso OLG Schleswig WuM 1999, 595 ).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99
    Mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181/182; ZMR 1992, 458), wonach jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein soll, hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (vgl. z.B. BayObLG WuM 1997, 186 ; ebenso OLG Schleswig WuM 1999, 595 ).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 116/94

    Erfordernis der Einstimmigkeit bei einem Eigentümerbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99
    eine bauliche Veränderung, die den optischen Gesamteindruck einer Wohnanlage stören und zu einer über das zulässige Maß im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG hinausgehenden Beeinträchtigung führen kann, auch wenn das Gartenhaus auf einer Sondernutzungsfläche errichtet wird (BayObLG WuM 1995, 227 f.; Staudinger/Bub § 22 WEG Rn. 146).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.1988 - 3 W 136/88
    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99
    Mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181/182; ZMR 1992, 458), wonach jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein soll, hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (vgl. z.B. BayObLG WuM 1997, 186 ; ebenso OLG Schleswig WuM 1999, 595 ).
  • OLG München, 11.01.2006 - 34 Wx 150/05

    Abstand von Bäumen zu Sondernutzungsfläche - Beeinträchtigung des

    Das zeigt sich insbesondere darin, dass er auch ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer ein Garten- oder Gerätehaus errichten darf, was im Allgemeinen ohne eine entsprechende Regelung nicht zulässig sein dürfte (BayObLG ZWE 2000, 355/356; vgl. Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 14 Rn. 36; KK-WEG-Abramenko § 13 Rn. 37).
  • OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 205/02

    Bauliche Veränderung durch Änderung eines Fensters

    Die Feststellung einer nachteiligen optischen Einwirkung und damit einer baulicher Veränderung durch das Landgericht liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (vgl. z. B. BayObLG ZMR 2001, 125 und ZMR 2000, 117).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00

    Ausbau eines Speichers als Wohnung

    Allerdings muß es sich dabei um eine nachteilige Änderung handeln (BayObLG ZMR 2000, 117).

    Ob eine nachteilige Veränderung vorliegt, liegt weitgehend auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie auf einem Rechtsfehler beruht (BayObLG WUM 1996, 487; ZMR 2000, 117).

  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 134/03

    Errichtung eines Gartenhäuschens auf einer Sondernutzungsfläche als bauliche

    Bei einem Gartenhäuschen wird dies regelmäßig der Fall sein (vgl. BayObLG ZWE 2000, 355 f.).
  • AG Berlin-Spandau, 23.02.2021 - 19 C 58/20

    Genehmigung der Aufstellung eines Gartenschuppens?

    Vielmehr beurteilt sich dies nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. November 1999 - 2 Z BR 117/99 -, ZMR 2000, 117).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4386
BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99 (https://dejure.org/1999,4386)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2Z BR 160/99 (https://dejure.org/1999,4386)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2Z BR 160/99 (https://dejure.org/1999,4386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Zeitpunkts für den Eintritt einerVerpflichtung zur Hausgeldzahlung für den Eigentümer des Sondernutzungsrechtes am Dachgeschoß; Telefonische Befragung des zuständigen Wohnungseigentumsrichters hinsichtlich des Zeitpunkts für den Eintritt einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richterablehnung; Vorabkontakt mit dem Richter

  • rechtsportal.de

    WEG § 43; ZPO § 42
    Befangenheit des Richters in Wohnungseigentumssachen nach vorheriger Befragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 406/99
  • LG München I - 13 AR 15677/99
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 748
  • NZM 2000, 295
  • ZMR 2000, 117
  • Rpfleger 2000, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87
    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99
    Ein solcher kann aber ein Ablehnungsgesuch nicht ohne weiteres begründen (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 743).
  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99
    Abgesehen davon können im Ablehnungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde keine neuen Ablehnungsgründe, also solche, die erst nach der Entscheidung des Landgerichts über das Ablehnungsgesuch entstanden sind, geltend gemacht werden (BayObLGZ 1985, 307).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden daher aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLG WE 1989, 110; 1998, 153; ZMR 2000, 117).

    Solche vermögen zwar nicht ohne weiteres ein Ablehnungsgesuch zu begründen (BayObLG FamRZ 1988, 743; ZMR 2000, 117).

  • LG Hamburg, 14.07.2006 - 351 O 2/06
    Vorläufige Meinungsäußerungen, auch Äußerungen zu den Erfolgsaussichten eines Antrages oder zum Verfahrensausgang, bilden nach ständiger Rechtsprechung keinen Ablehnungsgrund, solange sich der betroffene Entscheidungsträger noch nicht abschließend festgelegt hat (Zöller/Volkommer, ZPO, 25. Aufl., § 42 Rn 26 unter Hinweis auf BayObLG DRiZ 80, 432; BayObLG Rpfleger 2000, 151; BVerwG NJW 1979, 1316; BFH NJW 96, 216).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Verfahren der Richterablehnung

    Die gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde - zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 42 ff. ZPO im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, S. 748 ff.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl. 1999, Rnr. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rnr. 52 zu § 44 - ist zulässig, da die Nichteinhaltung der Notfrist von zwei Wochen zur Einlegung des Rechtsmittels (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG; dazu, daß sich die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß nach den Vorschriften des FGG richtet, vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 1974, S. 446 ff., 447) vom Beschwerdeführer infolge Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung nicht verschuldet war, so daß dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag (As. 295) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war (§ 22 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    Der Inhaber eines Sondernutzungsrechtes ist daher nicht berechtigt, die Dachterrasse auszubauen (OLG Frankfurt ZWE 2006, 243), ein Gartenhäuschen zu errichten (BayObLG WuM 22004, 117; 1986, 287; OLG Zweibrücken ZMR 2000, 256; aA BayObLG ZMR 2000, 117 soweit kein Nachteil), die Fläche einzuzäunen (KG WuM 1994, 101; ZMR 1997, 315, 316; WuM 1988, 96), die Gartenfläche mit Marmorplatten zu versiegeln (OLG Düsseldorf WE 1990, 24).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 153/01

    Richterablehnung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Dabei muss es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden daher aus (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLG WE 1998, 153; ZMR 2000, 117; NJW-RR 2001, 642).
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