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   KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97   

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KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97 (https://dejure.org/1999,7546)
KG, Entscheidung vom 28.05.1999 - 24 W 9020/97 (https://dejure.org/1999,7546)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - 24 W 9020/97 (https://dejure.org/1999,7546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lage, Größe und Umfang eines Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 25.11.1975 - 15 W 314/75
    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    Zwar wird, soweit es die Pflicht zur Duldung eines Überbaus betrifft, die entsprechende Anwendung des § 912 BGB auf die Wohnungseigentümergemeinschaft bejaht (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108; OLG Hamm OLGZ 1976, 61, 64; OLG Düsseldorf DWE 1984, 93 (Ls); insoweit offengelassen in BayObLG WE 1994, 186, 187).

    Die Entscheidung des OLG Hamm (OLGZ 1976, 61), die eine Duldungspflicht aus § 242 BGB im Ergebnis bejaht hat, betraf einen Fall von deutlich geringerem Ausmaß des Überbaus, der außerdem nur unterhalb einer bestehenden Terrasse im Kellergeschoß einer Doppelhausanlage ausgeführt worden war.

  • OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79

    Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    2 Z 55/91|OLG Saarbrücken; 06.03.1991; 5 REMiet 1/90">NJW-RR 1991, 1356, 1357; OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl., § 7 Rdnr. 66).

    Zwar wird, soweit es die Pflicht zur Duldung eines Überbaus betrifft, die entsprechende Anwendung des § 912 BGB auf die Wohnungseigentümergemeinschaft bejaht (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108; OLG Hamm OLGZ 1976, 61, 64; OLG Düsseldorf DWE 1984, 93 (Ls); insoweit offengelassen in BayObLG WE 1994, 186, 187).

  • BGH, 10.12.1976 - V ZR 235/75
    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    Dabei hat er sich in entsprechender Anwendung des § 166 BGB das Verhalten seines Vertreters, also z.B. des Architekten - nicht aber des Bauunternehmers - (BGH NJW 1977, 375) oder desjenigen, dem er den Ausbau vollständig selbständig überläßt, wie z.B. des Pächters (OLG Frankfurt MDR 1968, 496), zurechnen zu lassen.

    - Grobe Fahrlässigkeit ist dem überbauenden Wohnungseigentümer jedoch schon dann vorzuwerfen, wenn er sich über die Lage der Grenze nicht sorgfältig unterrichtet (BGHZ 42, 63, 68 = NJW 1964, 2016 = MDR 1964, 996; vgl. auch den in NJW 1977, 375 entschiedenen Fall; OLG Nürnberg RdL 1968, 102, 103; Säcker in MünchKomm 3. Aufl. § 912 Rdnr. 15).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    Denn die Grundbucheintragung ist die Grundlage der gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers geltenden dinglichen Wirkung dieses Rechts, durch das alle übrigen Wohnungseigentümer von dem ihnen nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG zustehenden Recht zum Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums ausgeschlossen werden (BGHZ 91, 343, 345; 73, 145, 148; Luke in Weitnauer, WEG 8. Aufl., § 15 Rdnrn. 29 ff.).
  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    Die Antragsteller sind befugt, ohne Ermächtigungsbeschluß der übrigen Wohnungseigentümer den Beseitigungsanspruch allein gerichtlich geltend zu machen (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978 = WE 1992, 159; Senatsbeschluß vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in NJW-RR 1993, 392 = WE 1993, 220).
  • OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92

    Kein schematischer Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Errechnung des

    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    Die Antragsteller sind befugt, ohne Ermächtigungsbeschluß der übrigen Wohnungseigentümer den Beseitigungsanspruch allein gerichtlich geltend zu machen (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978 = WE 1992, 159; Senatsbeschluß vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in NJW-RR 1993, 392 = WE 1993, 220).
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    Der Gegenstand des Sondereigentums sowie seine Abgrenzung gegen das Gemeinschaftseigentum ergeben sich als Grundbuchinhalt nach §§ 8 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 1, 3 und 4 WEG aus der Teilungserklärung und dem der Eintragungsbewilligung als Anlage beigefügten Aufteilungsplan (BGH vom 11. März 1999 - IX ZR 260/97 - BayObLG WE 1994, 186 = ZMR 1993, 423; …
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    Die Antragsteller sind befugt, ohne Ermächtigungsbeschluß der übrigen Wohnungseigentümer den Beseitigungsanspruch allein gerichtlich geltend zu machen (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978 = WE 1992, 159; Senatsbeschluß vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in NJW-RR 1993, 392 = WE 1993, 220).
  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    - Grobe Fahrlässigkeit ist dem überbauenden Wohnungseigentümer jedoch schon dann vorzuwerfen, wenn er sich über die Lage der Grenze nicht sorgfältig unterrichtet (BGHZ 42, 63, 68 = NJW 1964, 2016 = MDR 1964, 996; vgl. auch den in NJW 1977, 375 entschiedenen Fall; OLG Nürnberg RdL 1968, 102, 103; Säcker in MünchKomm 3. Aufl. § 912 Rdnr. 15).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
    Denn die Grundbucheintragung ist die Grundlage der gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers geltenden dinglichen Wirkung dieses Rechts, durch das alle übrigen Wohnungseigentümer von dem ihnen nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG zustehenden Recht zum Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums ausgeschlossen werden (BGHZ 91, 343, 345; 73, 145, 148; Luke in Weitnauer, WEG 8. Aufl., § 15 Rdnrn. 29 ff.).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 5 U 45/09

    Nachbarschutz: Beseitigungsanspruch für einen Grenzüberbau bei beiderseitigem

    Wer im Bereich der Grenze baut, hat dabei stets die Pflicht, sich zuverlässig über den Grenzverlauf zu unterrichten, gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs (BGHZ 156, 170, 171; BGH NJW-RR 2009, 24, 25; KG ZMR 2000, 331, 333).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    § 912 BGB kommt auch auf Grundstücke zur Anwendung, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind oder werden (vgl. BGH NJW 2008, 3122 juris RN 1 und 7; 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11, juris RN 17; KG ZMR 2000, 331, juris RN 8).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    a) Zu Recht geht das Landgericht - ebenso wie bereits das Amtsgericht - davon aus, dass die Beteiligten zu 1) befugt sind, ohne Ermächtigungsbeschluss der übrigen Wohnungseigentümer den Beseitigungsanspruch allein gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGHZ 116, 393, 394; KG ZMR 2000, 331, 332).
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