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OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentumsanlage; Eigentümerversammlung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Blockstimmrecht; Instandsetzungsmaßnahme; Mietausfall; Schadensersatzanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 5
Unwirksamer Zweitbeschluss - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 21.05.1999 - 204 II 266/98
- LG Köln, 21.05.1999 - 29 T 178/99
- LG Köln, 14.12.1999 - 29 T 178/99
- OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00
Papierfundstellen
- NZM 2000, 1019 (Ls.)
- ZMR 2000, 865
- BauR 2000, 1916 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LG München I, 30.07.2009 - 36 S 18003/08
Wohnungseigentumsanlage: Verteilung von Instandhaltungskosten auf einzelne …
Vielmehr scheidet ein Blockstimmrecht nur eines Teils der Eigentümer unabhängig von der Kostenregelung nach ganz h. M aus, wenn der Beschluss Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild der Anlage hat (OLG Köln, Beschluss vom 14.4.2000, Az.: 16 Wx 17/00;… OLG München, WuM 2007, 34 zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Gebäudes einer Mehrhausanlage, Jennißen, a. a. O., Merle, in Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 25, Rdnr. 92). - KG, 20.10.2004 - 24 W 97/03
Wohnungseigentümerpflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung: Schadenersatzanspruch …
Wenn wegen des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums, mag dieser auch von Anfang an so vorhanden gewesen sein, ein Sondereigentum nicht oder nur mit Einschränkungen genutzt werden kann, so haften die Wohnungseigentümer, die es schuldhaft unterlassen, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu veranlassen, dem Sondereigentümer für den entstandenen Schaden (OLG Köln ZMR 2000, 865 f.) . - AG Hamburg, 13.04.2010 - 102D C 125/08
Verkauf: Zustimmungsverweigerung nur aus wichtigem Grund!
So haften beispielsweise die Wohnungseigentümer, die es schuldhaft unterlassen haben, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen, dem Sondereigentümer für den entstandenen Schaden (KG WuM 2005, 143; OLG Köln ZMR 2000, 865; BayObLG NJW-RR 1992m 1102; Greiner, 1464).