Rechtsprechung
LG Bremen, 01.02.2001 - 2 S 405/00 b |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen Treu und Glauben bei Geltendmachung von Mietzinsansprüchen; Auhebung eines Mietverhältnisses durch Eintreten einer Bedingung; Verpflichtung des Vermieters zur Entlassung des Mieters aus dem Mietverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gleichwertigkeit des Nachmieters bei vorzeitigem Auszug
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Geeignetheit des Nachmieters - Vergleichsmaßstab
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Nachmieter nehmen?
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Keine Schlechterstellung des Vermieters durch Nachmieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 242 § 552 § 564
Vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten ("gleichwertigen") Nachmieters
Papierfundstellen
- NZM 2002, 337 (Ls.)
- ZMR 2001, 545
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Oldenburg, 19.02.1981 - 5 UH 12/80
Zur Ablehnung eines Nachmieters bei vorzeitigem Auszug des Mieters
Auszug aus LG Bremen, 01.02.2001 - 2 S 405/00
Das ergibt sich daraus, dass ein Mieter nach der Rechtsprechung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus einem Mietverhältnis hat (vgl. OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 25.3. 1981, WuM 1981 S. 173, OLG Oldenburg Rechtsentscheid v. 19.2. 1981 WuM 81 S. 125). - OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81
Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im …
Auszug aus LG Bremen, 01.02.2001 - 2 S 405/00
Das ergibt sich daraus, dass ein Mieter nach der Rechtsprechung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus einem Mietverhältnis hat (vgl. OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 25.3. 1981, WuM 1981 S. 173, OLG Oldenburg Rechtsentscheid v. 19.2. 1981 WuM 81 S. 125). - OLG Düsseldorf, 16.01.1996 - 24 U 270/94
Auszug aus LG Bremen, 01.02.2001 - 2 S 405/00
Der Nachfolgemieter muss danach solvent, zumutbar und bereit sein, das Mietverhältnis "wie es steht und fällt" fortzuführen (vgl. OLG Düsseldorf NJWE-MietR 1996 S. 176). - OLG Hamm, 22.08.1995 - 30 REMiet 1/95
Pflicht des Vermieters zur vorzeitigen Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag
Auszug aus LG Bremen, 01.02.2001 - 2 S 405/00
Ein Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt und sein Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich überragt (OLG Hamm Rechtsentscheid v. 22.8. 95 NJW-RR 1995, S. 1478).