Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5836
OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98 (https://dejure.org/2001,5836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2001 - 2 Wx 121/98 (https://dejure.org/2001,5836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2001 - 2 Wx 121/98 (https://dejure.org/2001,5836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschwerdefrist; Sofortige Beschwerde; Wohnungseigentum; Hinderungsgrund; Irrtum; Form; Rechtsmittel

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 22; ; FGG § 21; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 29; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1, 4; ; WEG § 47; ; WEG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irrtum über die Form des einzulegenden Rechtsmittels im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 318 T 58/98
  • OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 845
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98
    Dabei unterstellt der Senat zu Gunsten der seinerzeit nicht anwaltlich vertretenen Antragsteller, dass der Wiedereinsetzungsantrag vom 10. Dezember 1998 der Vorschrift des § 22 Abs. 1 FGG insgesamt genügt und in dem Antrag gleichzeitig die erneute nicht ausdrücklich erfolgte Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde zu sehen ist ( vgl. BVerfG NJW 1993, 1635 ).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Mit dieser Begründung haben das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 1999, 811), das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 29. Mai 2000, 16 Wx 72/00 - nicht veröffentlicht) und das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 845) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde verweigert.

    Anders als bislang in den Klageverfahren des Zivilprozesses (vgl. BVerfGE 93, 99, 112; BGH, Beschl. v. 19. März 1997, XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; Greger, JZ 2000, 131 ff) kann den Rechtsuchenden hier nicht zugemutet werden, sich über die deutlich komplizierteren Rechtsmittelmöglichkeiten und -erfordernisse zu erkundigen (ähnlich bereits Keidel, Rpfleger 1957, 173, 178; a.A. OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1979, 16, 18; OLG Köln, OLGR 1991, 403, 406; OLG Celle, NJW-RR 1999, 811, 812; OLG Hamburg, ZMR 2001, 845).

  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Einem Laien ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: in Wohnungseigentumssachen)bei einer Fristversäumnis grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, sofern eine Rechtsmittelbelehrung fehlte(Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen beabsichtigter Abweichung von OLG Celle NZM 1999, 287, OLG Köln, Beschluss vom 29.5.2000, 16 Wx 72/00, sowie OLG Hamburg ZMR 2001, 845).

    Auf der gleichen Linie bewegt sich die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 19.4.2001, ZMR 2001, 845), nach der es jedem Rechtsmittelführer selbst obliegt, Erkundigungen über die zutreffende Form des Rechtsmittels einzuholen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht