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   BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01   

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BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01 (https://dejure.org/2001,2064)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.2001 - 2Z BR 95/01 (https://dejure.org/2001,2064)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 2001 - 2Z BR 95/01 (https://dejure.org/2001,2064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WärmeschutzV § 8; ; WEG § 21 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 22 Abs. 1

  • archive.org

    § 8 WärmeschutzV; §§ 21, 22 WEG
    Abgrenzung modernisierender Instandsetzung und baulicher Veränderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wärmedämmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Fassade; Modernisierende Instandsetzung; Wärmedämmung; Miteigentum

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - 4 UR II 30/00
  • LG Bayreuth - 15 T 21/01
  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 75
  • ZMR 2002, 209
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98

    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01
    Nach diesen Grundsätzen hat der Senat es als eine mögliche Instandsetzungsmaßnahme angesehen, wenn statt einer gewöhnlichen Flachdachsanierung ein Pult- oder Walmdach angebracht werden sollte (BayObLG NZM 1998, 338/338 = WE 1998, 405 m. w. N.).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01
    Demgegenüber ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass den Wohnungseigentümern bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. BayObLG NZM 1999, 34/35 und 504/505 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01
    Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes ist nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067/1068).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01
    Ist eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und hält sie sich im Bereich erprobter und bewährter Techniken, so kann eine Instandsetzungsmaßnahme auch dann vorliegen, wenn der ursprüngliche Zustand des Gebäudes verändert wird (BayObLGZ 1988, 271/273 f. und 1990, 28/31; st.Rspr.).
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01
    Ist eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und hält sie sich im Bereich erprobter und bewährter Techniken, so kann eine Instandsetzungsmaßnahme auch dann vorliegen, wenn der ursprüngliche Zustand des Gebäudes verändert wird (BayObLGZ 1988, 271/273 f. und 1990, 28/31; st.Rspr.).
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    2 Z 68/89">NJW-RR 1989, 1293; NZM 2002, 75).

    Die Frage, ob im Hinblick auf die Wärmedämmung eine Kosten- /Nutzenanalyse (Amortisation) erforderlich ist (so KG NJWE-MietR 1996, 133; dagegen BayObLG NZM 2002, 75) kann offenbleiben.

  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Zwar können bauliche Veränderungen, die der ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums dienen, grundsätzlich gemäß § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2, § 22 Abs. 1 WEG als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung durch Stimmenmehrheit von den Wohnungseigentümern beschlossen werden (BayObLG NZM 2002, 75).

    Die Einholung einer Kosten-Nutzen-Analyse war auch nicht deshalb entbehrlich; weil zwingende Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder der Heizkostenverordnung (HelzkostV) bzw. der Heizungsanlagenverordnung die Einhaltung bestimmter Dämmwerte zwingend vorschreiben würden (vgl. BayObLG NZM 2002, 75).

  • OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

    Wirksamkeit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Sanierung von

    Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067; MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10).

    Die von dem Beteiligten zu 1) aufgeworfene Frage einer Amortisation der zusätzlichen Wärmedämmung stellt sich nur in diesem Fall nicht (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209).

  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854; MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00

    Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der

    Vertretbare Mehrheitsentscheidungen sind in diesem Rahmen grundsätzlich hinzunehmen (BayObLG ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110, jeweils m.w.N.).

    Unabhängig davon, welche Qualität der Sanierungsmaßnahme zukommt (vgl. zur durch Mehrheitsbeschluss festzulegenden modernisierenden Instandsetzung einer Fassade unter Anbringung einer zusätzlichen Wärmedämmung als Maßnahme der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums BayObLG ZMR 2002, 209 ff.), ist der (Erst-) Beschluss vom 2. April 1998 mangels Anfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG in der gem. § 23 Abs. 4 WEG maßgeblichen Monatsfrist seit Beschlussfassung gültig geblieben und damit bindend geworden.

    Um einen solchen Beschluss handelt es sich im Streitfall jedoch nicht, denn die Wohnungseigentümer haben die Teilungserklärung vom 7. März 1969, die für Reparaturen und bauliche Veränderungen durch Beschluss der Wohnungseigentümer ohnehin keine Regelungen enthält, nicht geändert und sie haben auch für bauliche Veränderungen keine von § 22 Abs. 1 WEG abweichende generelle Bestimmung über die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer getroffen, sondern nur einen Einzelfall geregelt (vgl. zur bloßen Anfechtbarkeit solcher Beschlüsse BayObLG ZMR 2002, 209 ff.).

  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in

    Unabhängig davon, welche Qualität der Sanierungsmaßnahme zukommt (vgl. zur durch Mehrheitsbeschluss festzulegenden modernisierenden Instandsetzung einer Fassade unter Anbringung einer zusätzlichen Wärmedämmung als Maßnahme der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums BayObLG ZMR 2002, 209 ff.), ist der (Erst-) Beschluss vom 2. April 1998 mangels Anfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG in der gem. § 23 Abs. 4 WEG maßgeblichen Monatsfrist seit Beschlussfassung gültig geblieben und damit bindend geworden.

    Um einen solchen Beschluss handelt es sich im Streitfall jedoch nicht, denn die Wohnungseigentümer haben die Teilungserklärung vom 7. März 1969, die für Reparaturen und bauliche Veränderungen durch Beschluss der Wohnungseigentümer ohnehin keine Regelungen enthält, nicht geändert und sie haben auch für bauliche Veränderungen keine von § 22 Abs. 1 WEG abweichende generelle Bestimmung über die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer getroffen, sondern nur einen Einzelfall geregelt (vgl. zur bloßen Anfechtbarkeit solcher Beschlüsse BayObLG ZMR 2002, 209 ff.).

  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Während die Instandhaltung sich auf Maßnahmen bezieht, die normale und gebrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen beseitigen und vor drohenden Schäden schützen sollen, ist unter Instandsetzung die Wiederherstellung des ursprünglichen ordnungsgemäßen Zustand zu verstehen (BSG BeckRS 2015, 65733; OLG Hamm ZWE 2009, 261; BayObLG ZWE 2002, 222 (223)).
  • OLG Hamburg, 04.08.2003 - 2 Wx 30/03

    Bestimmtheit eines Beschlusses zu Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

    Auch eine über eine bloße Reproduktion hinausgehende Baumaßnahme, die eine bessere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110; BayObLG ZMR 2002, 209, 210; BayObLG, ZMR 1998, 364, 365; OLG Köln, ZMR 1998, 49; KG, NJW-RR 1994, 1358; Bärmann/Pick/Merle, § 21 Rdn 139; Münchener Kommentar-Röll, BGB, Band 6, 3. Auflage, § 22 WEG Rdn 7).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    Von daher kann auch die Sanierung einer Fassade unter erstmaliger Aufbringung einer Wärmedämmung eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme darstellen (vgl. Senat OLGZ 1984, 129; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067; BayObLG NZM 2002, 75; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 172, 179; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rdnr. 140; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 22 WEG Rz. 10; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 59).
  • LG Hamburg, 07.07.2006 - 318 T 247/05

    Wohnungseigentum: Kostentragung bei Notfalleinsatz; Hauptsacheerledigung;

    Ein Beurteilungsspielraum verbleibt den Wohnungseigentümern nur, sofern mehrere Verwaltungsmaßnahmen in Betracht kommen; dann ist es deren Sache, durch Stimmenmehrheit eine Auswahl zu treffen (BayObLG, NZM 2002, 75; OLG Hamm NJWE-MietR 1996, 85; OLG Köln, NZM 1998, 970).
  • LG Köln, 26.11.2009 - 29 S 63/09

    Eigentümerversammlung: Einladung --> Nur Untergemeinschaft

  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

  • LG Köln, 26.11.2009 - 9 S 63/09
  • LG Krefeld, 02.02.2005 - 6 T 282/04

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse von Mitgliedern einer

  • LG Mainz, 23.01.2003 - 8 T 181/98

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über eine

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