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   OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3433
OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01 (https://dejure.org/2002,3433)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2002 - 16 Wx 232/01 (https://dejure.org/2002,3433)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 16 Wx 232/01 (https://dejure.org/2002,3433)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 27; ; BGB § 1004; ; WEG § 47; ; WEG § 48; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 13 Abs. 1; ; ZPO § 550 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15
    WEG : Nutzung einer Wohnung als Patentanwaltsbüro

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung einer Wohnung entgegen der Zweckbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 258
  • ZMR 2002, 380
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98

    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der sich der Senat anschließt, auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werden als durch eine der Zweckbestimmung entsprechenden Nutzung als Wohnung ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der sich der Senat anschließt, auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werden als durch eine der Zweckbestimmung entsprechenden Nutzung als Wohnung ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der sich der Senat anschließt, auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werden als durch eine der Zweckbestimmung entsprechenden Nutzung als Wohnung ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Anerkannt worden ist das etwa für die Nutzung als Ingenieur-Planungsbüro ohne Publikumsverkehr (OLG Zweibrücken ZMR 1997, 482, 483) oder als Patentanwaltskanzlei (OLG Köln ZMR 2002, 380, 381).
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02

    Von der Teilungserklärung abweichende Nutzung des Sondereigentums

    Es entspricht jedoch überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung ( Beschlüsse des Senats vom 15.2.2002 - 16 Wx 232/01-; vom 8.4.2002 - 16 Wx 45/02; vom 27.11.2002 -16 Wx 226/02; OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayOblG, NJW-RR 96, 1358; BayObLG, NZM 99, 130; OLG Karlsruhe, OLGR 01, 212 ).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Das gleiche gilt im Hinblick auf die auch vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Köln in NZM 2002, 258 (so wohl auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 13 Rz. 46).
  • OLG Köln, 23.07.2007 - 16 Wx 25/07

    Unzulässige Nutzungsänderung bei gewerblicher Nutzung von kleinen Wohneinheiten

    Auch der in ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der auch der Senat folgt, entwickelte Grundsatz, dass eine Nutzung einer zu Wohnzwecken bestimmten Wohnung jedenfalls dann zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zuzulassen ist, wenn diese Nutzung nicht über das Maß hinausgeht, das bei Wohnzwecken üblich ist (Senat vom 15.02.2002, NZM 2002, 258; zuletzt beispielsweise OLG Saarbrücken, NZM 2006, 590; KG, ZWE 2007, 258; BayObLG, NJW-RR 96, 13589), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung;

    Damit ist grundsätzlich - zunächst unabhängig von einer weiteren Reglung in der Teilungserklärung - eine Nutzung zu einem anderen Zweck verboten, die andere Wohnungseigentümer mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Wohnung (BayObLG NZM 2001, 137; OLG Köln NZM 2002, 258; Senat, Beschl. v. 21.07.2005 -20 W 284/03- ; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 15, Rdnr. 14; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 13 Rdnr. 46).
  • OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02

    Nutzung einer gewerblichen Sondereigentumseinheit zu Wohnzwecken

    Entscheidend ist, ob diese in der Teilungserklärung nicht vorgesehene Nutzung über das Maß hinausgeht, was üblicherweise mit einer gewerblichen Nutzung verbunden ist ( vgl. Beschluss des Senats vom 15.2.2002 zum umgekehrt liegenden Sachverhalt - 16 Wx 232/01 - ).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 132/03

    Wohnungseigentumsrecht: Betreiben einer Media-Agentur in den Räumlichkeiten einer

    Denn nach allgemeiner Auffassung ist bereits dann, wenn die Teilungserklärung überhaupt nur die allgemeine Zweckbestimmung als Wohnungseigentum gemäß § 1 Abs. 2 WEG ohne Regelung sonstiger Nutzungsarten enthält, ein abweichender Gebrauch nur dann unzulässig, wenn er bei typisierender Betrachtungsweise stärker stören kann (BayObLG NZM 2001, 137; OLG Köln NZM 2002, 258; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 15, Rdnr. 14; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 13 Rdnr. 46).
  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

    Anerkannt worden ist das etwa für die Nutzung als Ingenieur-Planungsbüro ohne Publikumsverkehr (OLG Zweibrücken ZMR 1997, 482, 483) oder als Patentanwaltskanzlei (OLG Köln ZMR 2002, 380, 381).
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