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   BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00   

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BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00 (https://dejure.org/2001,791)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2001 - 11 C 9.00 (https://dejure.org/2001,791)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 11 C 9.00 (https://dejure.org/2001,791)
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Beitragsbescheid trotz unwirksamer Satzung

§ 3 Abs. 1 Nr. 5a KAG i.V.m. § 229 Abs. 1 AO, § 135 BauGB, bundesrechtliche Zulässigkeit der baden-württembergischen Regelung, wonach ein Erschließungsbeitrag mit Bekanntgabe auch dann verjährt (hier: Zahlungsverjährung), wenn er sachlich noch gar nicht entstanden ist

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BauGB § 134 Abs. 1, § 135 Abs. 1; BGB § 133
    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung; Festsetzungsverjährung; Zweitbescheid; Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragspflicht; Eigentumsübergang nach Zustellung eines Beitragsbescheids; Rücknahme des Beitragsbescheids; Aufhebung eines Verwaltungsakts ...

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Zahlungsverjährung mit der Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids ohne Rücksicht auf die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht; Erlöschen des Erschließungsbeitragsanspruch sei durch Zahlungsverjährung; Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 133 Abs. 2 § 134 Abs. 1 § 135 Abs. 1
    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung; Festsetzungsverjährung; Zweitbescheid; Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erschließungsbeitrag bei Eigentumsübergang nach Zustellung des Bescheides (IBR 2001, 333)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Erschließungsbeitrag verjähren, bevor die sachliche Beitragspflicht entstanden ist? (IBR 2001, 334)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 1
  • NJW 2002, 457 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1417
  • ZMR 2002, 388
  • DVBl 2001, 1361
  • DÖV 2001, 605
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann allerdings die persönliche Beitragspflicht, nachdem sie durch einen wirksamen Beitragsbescheid in der Person des Eigentümers entstanden ist, nicht durch spätere Ereignisse wie den Eigentumsübergang und die Bekanntgabe eines weiteren Beitragsbescheids an den neuen Eigentümer nochmals - als eine neue Pflicht des neuen Eigentümers - entstehen (BVerwGE 47, 49 [52]).

    Sie entfällt danach insbesondere dann, wenn der Beitragsbescheid nicht bestandskräftig geworden ist, sondern auf einen Rechtsbehelf hin mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Zustellung bzw. Bekanntgabe aufgehoben wird, weil in diesem Zeitpunkt eine sachliche Beitragspflicht nicht bestand; in Fällen dieser Art darf die Gemeinde später, wenn die Voraussetzungen für eine Heranziehung erfüllt sind, bei einem zwischenzeitlichen Eigentumswechsel (nur) denjenigen heranziehen, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des neuen Bescheids Eigentümer des Grundstücks ist (BVerwGE 47, 49 [55]).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, finden auf die Verjährung von Erschließungsbeiträgen die landesrechtlichen Vorschriften für Kommunalabgaben Anwendung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 128.68 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 1; Urteile vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 84-92.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 25 und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 S. 21).

    Geprüft und ggf. beanstandet wurde in der Folgezeit jeweils nur, ob das jeweilige Tatsachengericht den nach den irrevisiblen landesrechtlichen Vorschriften maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB zutreffend erkannt hatte oder nicht (vgl. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - UA S. 10, vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98, vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 3 f. und vom 26. Januar 1996 a. a. O.).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Dies stellt einen Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO dar (vgl. BVerwGE 68, 338) und begründet, worauf es hier ankommt, auch einen Rechtsfehler bei der hieran anknüpfenden Normanwendung (vgl. BVerwGE 71, 93 [97]; 79, 291 [297 f.]).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Entstehe die Beitragspflicht erst nach der Bekanntgabe des - bis dahin rechtswidrigen, nunmehr jedoch rechtmäßigen - Beitragsbescheids, sei § 135 Abs. 1 BauGB "sinnentsprechend dahin auszulegen", dass der Beitrag erst einen Monat nach der Entstehung der Beitragspflicht fällig werde (BVerwGE 64, 218 [222]; Urteile vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 13 und vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 4).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Geprüft und ggf. beanstandet wurde in der Folgezeit jeweils nur, ob das jeweilige Tatsachengericht den nach den irrevisiblen landesrechtlichen Vorschriften maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB zutreffend erkannt hatte oder nicht (vgl. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - UA S. 10, vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98, vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 3 f. und vom 26. Januar 1996 a. a. O.).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Das Grundstück ist damit vor einer mehrfachen Belastung geschützt und eine Beitragspflicht, ist sie einmal entstanden, kann nachträglich zu einem anderen Zeitpunkt nicht noch einmal entstehen (vgl. BVerwG 68, 48 [53]; ferner BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 2.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 26 S. 27; Beschluss vom 10. September 1998 - BVerwG 8 B 102.98 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 40 S. 11).
  • BVerwG, 10.09.1998 - 8 B 102.98

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bei der Erhebung von

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Das Grundstück ist damit vor einer mehrfachen Belastung geschützt und eine Beitragspflicht, ist sie einmal entstanden, kann nachträglich zu einem anderen Zeitpunkt nicht noch einmal entstehen (vgl. BVerwG 68, 48 [53]; ferner BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 2.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 26 S. 27; Beschluss vom 10. September 1998 - BVerwG 8 B 102.98 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 40 S. 11).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Entstehe die Beitragspflicht erst nach der Bekanntgabe des - bis dahin rechtswidrigen, nunmehr jedoch rechtmäßigen - Beitragsbescheids, sei § 135 Abs. 1 BauGB "sinnentsprechend dahin auszulegen", dass der Beitrag erst einen Monat nach der Entstehung der Beitragspflicht fällig werde (BVerwGE 64, 218 [222]; Urteile vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 13 und vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 4).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 26.81

    Beitragsbescheid - Heilung - Fälligkeit - Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Entstehe die Beitragspflicht erst nach der Bekanntgabe des - bis dahin rechtswidrigen, nunmehr jedoch rechtmäßigen - Beitragsbescheids, sei § 135 Abs. 1 BauGB "sinnentsprechend dahin auszulegen", dass der Beitrag erst einen Monat nach der Entstehung der Beitragspflicht fällig werde (BVerwGE 64, 218 [222]; Urteile vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 15 S. 13 und vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 4).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
    Dies stellt einen Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO dar (vgl. BVerwGE 68, 338) und begründet, worauf es hier ankommt, auch einen Rechtsfehler bei der hieran anknüpfenden Normanwendung (vgl. BVerwGE 71, 93 [97]; 79, 291 [297 f.]).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 C 12.76

    Begriff des Wegfalls der Würdigkeit eines Feuerwehrmannes

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85

    Erschließungsbeitragspflicht - Verjährungsfrist nach Landesrecht - Wirksame

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 127/89

    GmbH & Co. KG - Gewinnfeststellungserklärung - Verspätete Abgabe -

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

  • BVerwG, 10.04.1986 - 8 B 5.86

    Verjährung von Säumniszuschlägen - Zahlungsverjährung - Vollstreckungsmaßnahme -

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 26.73

    Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung

  • BVerwG, 10.10.1968 - IV B 128.68

    Verjährung von Erschließungsbeiträgen

  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 EO 630/21

    Eintritt der Zahlungsverjährung einer Beitragsforderung

    Mit den 27 Beitragsbescheiden vom 21. August 2009 wurden zwar keine zuvor entstandenen (sachlichen) Beitragsansprüche des Antragsgegners konkretisiert; es wurde aber konstitutiv mittels Erlasses dieser wirksamen Beitragsbescheide eine rechtlich verbindliche Zahlungspflicht begründet, die auch durchgesetzt werden kann bzw. werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2011, Az.: 11 C 9/00, juris Rdnr. 23).

    Da schon die Feststellung des rechtswidrigen, aber wirksamen Beitragsbescheides, dass die Beitragspflicht in der festgesetzten Höhe entstanden sei, an der rechtlichen Verbindlichkeit der in jenem nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sofort vollziehbaren Verwaltungsakt getroffenen Regelungen teilhat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: 11 C 9/00), gilt dies erst Recht für die Fälligkeitsregelung (a. A. zum dortigen Landesrecht OVG LSA, Urteil vom 30. Mai 2012, Az.: 4 L 228/11, juris Rdnr. 29).

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners lassen sich auch aus dem von ihm zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2012 (Az.: 11 C 9/00) keine allgemeinen Grundsätze ableiten, die es unabhängig von der Ausgestaltung der landesrechtlichen Regelungen aus verfassungsrechtlichen, abgabenrechtlichen oder beitragsrechtlichen Gründen gebieten, über den Wortlaut des § 15 Abs. 1 Nr. 5a ThürKAG i. V. m. § 228 AO hinausgehend die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für den Beginn des Laufs der Zahlungsverjährung zu fordern.

    Daraus ergibt sich nach Auffassung des Senats, dass das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt - in seiner Auslegung durch das dortige Oberverwaltungsgericht - für den Eintritt der Fälligkeit einer Beitragsforderung und damit auch für den an die Fälligkeit anknüpfenden Beginn des Laufs der Zahlungsverjährungsfrist gemäß § 13a Abs. 1 Satz 5 KAG-LSA i. V. m. § 220 Abs. 2 AO die Entstehung der sachlichen Beitragsschuld voraussetzt und dass eine satzungsrechtliche Regelung über die Fälligkeit die gesetzliche Verweisung auf § 220 Abs. 2 AO nicht in gleicher Weise verdrängt wie § 135 Abs. 1 BauGB (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2000, Az.: 2 S 1019/99, juris Rdnr. 29 zu § 3 Abs. 1 Nr. 5a KAG BW i. V. m. § 220 Abs. 2 AO und dazu BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: 11 C 9/00, juris Rdnr. 21).

    Wie bereits ausgeführt hat jedoch die Unwirksamkeit einer Beitragssatzung und damit einer satzungsrechtlichen Fälligkeitsregelung unter Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Februar 2001 (Az.: 11 C 9/00, juris Rdnr. 26) entwickelten Grundsätze nicht zur Folge, dass die in einem - wegen Satzungsmangels - rechtswidrigen Beitragsbescheides geregelte Fälligkeit im Gegensatz zur rechtswidrigen, aber wirksamen Feststellung der Beitragspflicht unwirksam ist.

  • OVG Sachsen, 25.07.2012 - 5 A 336/10

    Notwendigkeit einer rückwirkenden Aufhebung eines mangels sachlicher und

    17 Dieser Grundsatz verbietet es, ein Grundstück mehrfach zu den mittels des Abwasserbeitrags zu finanzierenden Kosten für die (nur einmalige) Schaffung der Anschlussmöglichkeit an eine öffentliche Abwassereinrichtung heranzuziehen, so dass eine Abwasserbeitragsforderung für ein Grundstück, ist sie einmal entstanden, nicht zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal entstehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, juris Rn. 32 = NVwZ 2001, 1417 ff.; BVerwG, Urt. v. 7. April 1989 - 8 C 83/87 -, juris Rn. 11 = NVwZ 1990, 168 f.).

    GmbH verbindlich geregelt, sondern ebenfalls die sachliche Beitragspflicht aus dem Grundstück (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, juris Rn. 26 = NVwZ 2001, 1417 ff.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Aufhebung während eines anhängigen Rechtsbehelfs gegen den mangels sachlicher Beitragspflicht rechtswidrigen und aus diesem Grund zurückgenommenen Beitragsbescheid erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, juris Rn. 27 ff. = NVwZ 2001, 1417 ff.).

  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Damit kann die Beschwerde schon deswegen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht darlegen, weil die Vorschrift des § 227 AO hier ihre Geltung einer Bezugnahme im einschlägigen kommunalen Abgabenrecht verdankt, so dass sie ebenfalls dem nicht revisiblen Landesrecht zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2001 - BVerwG 11 C 9.00 - BVerwGE 114, 1 ).
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