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   OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99   

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https://dejure.org/2000,3756
OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99 (https://dejure.org/2000,3756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.06.2000 - 14 U 19/99 (https://dejure.org/2000,3756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 14 U 19/99 (https://dejure.org/2000,3756)
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Psychotischer Nachbar

§ 906 Abs. 1 Satz 1 BGB, Duldungspflichten gegenüber Behinderten, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungspflicht; Wesentliche Einwirkung; Störungen vom Nachbargrundstück; Behinderte; Unterlassen der Mietnutzung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Belästigungen durch den Nachbarn - Unterlassungsansprüche

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassungsanspruch des Nachbarn auf Wohnungsnutzung gegenüber Betreuten

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der Benutzung eines Grundstücks durch das Verhalten eines das Nachbargrundstück bewohnenden Behinderten.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der psychisch Kranke den Nachbarn stört

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Psychisch kranker Nachbar darf in seinem Haus wohnen bleiben

Verfahrensgang

  • LG Freiburg - 2 O 286/98
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 418
  • FamRZ 2001, 1147
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99
    Für die Frage, wann die Schwelle zur "Wesentlichkeit" überschritten ist, ist nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 120, S. 239 ff., 255 ["Froschlärm"]; BGHZ 121, S. 248 ff., 255 ["Jugendzeltplatz"]; kritisch dazu etwa Staudinger/Roth, BGB, 13. Bearb. 1996, Rnr. 159 zu § 906; Jauernig, BGB, 9. Aufl. 1999, Rnr. 3 zu § 906) nicht mehr - wie bisher - das Empfinden des "normalen", sondern das des "verständigen" Durchschnittsmenschen maßgeblich, so daß bei der Beurteilung wertende Momente zu berücksichtigen sind.

    Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, S. 239 ff., 255; in bezug auf Belästigungen, die von Behinderten ausgehen, eingehend OLG Köln, NJW 1998, S. 763 ff.).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99
    Für die Frage, wann die Schwelle zur "Wesentlichkeit" überschritten ist, ist nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 120, S. 239 ff., 255 ["Froschlärm"]; BGHZ 121, S. 248 ff., 255 ["Jugendzeltplatz"]; kritisch dazu etwa Staudinger/Roth, BGB, 13. Bearb. 1996, Rnr. 159 zu § 906; Jauernig, BGB, 9. Aufl. 1999, Rnr. 3 zu § 906) nicht mehr - wie bisher - das Empfinden des "normalen", sondern das des "verständigen" Durchschnittsmenschen maßgeblich, so daß bei der Beurteilung wertende Momente zu berücksichtigen sind.
  • OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96

    Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99
    Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, S. 239 ff., 255; in bezug auf Belästigungen, die von Behinderten ausgehen, eingehend OLG Köln, NJW 1998, S. 763 ff.).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Das Benachteiligungsverbot führt dazu, dass im nachbarlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft zu fordern ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 2000 - 14 U 19/99 -, Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 14 U 43/06

    Nachbarrecht: Nachbarliches Zusammenleben mit Pflegebedürftigen; nachbarlicher

    Im hier zu entscheidenden Fall ist in diesem Zusammenhang das in Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zum Ausdruck kommende gesellschaftliche Anliegen zu berücksichtigen, hilfs- und pflegebedürftige Menschen - nicht anders als Behinderte (hierzu OLG Karlsruhe DWW 2000, S. 199 ff. = FamRZ 2001, S. 1147 f. = ZMR 2002 S. 418 ff. = OLGR Karlsruhe 2002, S. 203 f.; Horst, Behinderte und chronisch Kranke im Nachbarrecht, DWW 2001, S. 54 ff.) - ein Leben frei von - vermeidbaren - Beschränkungen zu ermöglichen.
  • LG Münster, 26.02.2009 - 8 O 378/08

    Ist das Geschrei eines behinderten Kindes ein Sachmangel?

    Die Laute eines behinderten Kindes beinhalten schon keine besondere, mangelbegründende Lästigkeit (OLG Karlsruhe, ZMR 2002, 418; AG Kleve, NJW 2000, 84; AG Braunschweig, ZMR 2007, 224).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2014 - 25 C 219/13

    Auch einem schuldunfähigen Mieter kann gekündigt werden!

    Wird der Hausfrieden durch das Verhalten eines psychisch kranken Mieters gestört, so sind die Belange des Vermieters, des Mieters und der anderen Mieter unter Berücksichtigung der Wertentscheidung des Grundgesetzes gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Karlsruhe ZMR 2002, 418; BGH WuM 2005, 125; Schmitt-Futterer/Blank, 10. Auflage 2010, § 569 Rn. 23 m. w. Nw.).
  • AG Bonn, 26.03.2014 - 101 C 194/13

    Unterlassung Ruhestörung Nachbarrecht

    Die Grenze der Duldungspflicht der Nachbarn hinsichtlich etwaiger Immissionen durch die Behinderten ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (vergleiche zu alledem OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.6.2000, 14 U 19/99; OLG Köln, Urteil vom 8. Januar 1998, 7 U 83/96).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - 232 C 53/14

    Kündigung eines schuldunfähigen Mieters wegen nachhaltiger Störung des

    Es ist auch nach dem Empfinden des "verständigen Durchschnittsmenschen" einem Hausbewohner "billiger Weise nicht mehr zumutbar" (vgl. OLG Karlsruhe ZMR 2002, 418, 419 zum Nachbarrecht).
  • LG Bonn, 26.09.2017 - 8 S 83/14

    Unterlassung von Lärmbeeinträchtigungen durch die Tochter des Nachbarn aufgrund

    Die Grenze der Duldungspflicht ist mithin erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1147-1148).
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