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   OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01   

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OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01 (https://dejure.org/2001,3009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2001 - 15 W 326/01 (https://dejure.org/2001,3009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2001 - 15 W 326/01 (https://dejure.org/2001,3009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung eines Verwalters; Wichtiger Grund; Unterschrift des Verwalters; Versammlungsniederschrift; Gültigkeitsvoraussetzung; Eigentümerbeschluss

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 6; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 3 und 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 6 § 26 Abs. 1 S. 3, S. 4
    Anfechtbarkeit des Beschlusses zur Abberufung des Wohneigentumsverwalters bei Verweigerung der Protokollunterschrift durch den Verwalter- Abberufungsgrund des schwerwiegenden Interessenkonflikts bei Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs des Verwalters gegenüber einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 2 UR II 16/00
  • LG Hagen - 2 T 100/00
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 295
  • ZMR 2002, 540
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).

    Für einzelne Wohnungseigentümer, die dieses Ziel verfolgen, bedeutet dies, dass sie wenn auch nicht innerhalb von zwei Wochen (so aber Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG, Rdnr. 399), so doch innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist die Einberufung einer Eigentümerversammlung mit diesen Beschlussgegenständen verlangen müssen BayObLG, NZM 1999, 844 = NJW-RR 1999, 1390; NZM 2000, 341 = NJW-RR 2000, 676, 678).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 106, 113, 122 = NJW 1989, 1087, 1089; Senat NJW-RR 1997, 523, 524) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, daß ein durch die Eigentümerversammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, den Abberufungsbeschluss in entsprechender Anwendung von § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten kann.
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 3/99

    Abberufung des Verwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Für einzelne Wohnungseigentümer, die dieses Ziel verfolgen, bedeutet dies, dass sie wenn auch nicht innerhalb von zwei Wochen (so aber Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG, Rdnr. 399), so doch innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist die Einberufung einer Eigentümerversammlung mit diesen Beschlussgegenständen verlangen müssen BayObLG, NZM 1999, 844 = NJW-RR 1999, 1390; NZM 2000, 341 = NJW-RR 2000, 676, 678).
  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Dieser fortbestehende Interessenkonflikt ist im Rahmen der Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB als Dauertatbestand zu bewerten, bei dem es für die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist ausreicht, daß er in den letzten zwei Wochen vor Ausübung des Abberufungsrechts noch angehalten hat (BAG NZA 1996, 871; MK/BGB-Schwerdtner, BGB, 3. Aufl., § 626, Rdnr. 221; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9. Aufl., § 125, Rdnr. 29; Erfurter Komm. Zum Arbeitsrecht, § 626 BGB, Rdnr. 271; Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., § 626, Rdnr. 27).
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 106, 113, 122 = NJW 1989, 1087, 1089; Senat NJW-RR 1997, 523, 524) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, daß ein durch die Eigentümerversammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, den Abberufungsbeschluss in entsprechender Anwendung von § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten kann.
  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91

    Kündigung aus wichtigem Grund durch GmbH-Geschäftsfüher bei Vorwürfen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ist danach eine Verwirkung des Abberufungsrechts nicht eingetreten, darf und muß im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung auch auf Vorgänge zurückgegriffen werden, aus denen allein ein Kündigungsrecht nicht mehr hergeleitet werden kann, die aber mit dem nicht verwirkten Abberufungsgrund in einem engen Zusammenhang stehen (BGH NJW-RR 1992, 992 f.).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Der BGH hat in einer auf Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG ergangenen Entscheidung (BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956) in Übereinstimmung mit dem OLG Oldenburg (ZMR 1985, 30) eine die gesetzliche Vorschrift ergänzende, mit der hier getroffenen Regelung gleichlautende Bestimmung einer Teilungserklärung dahin ausgelegt, es handele sich um eine mit § 23 Abs. 2 WEG vergleichbare Gültigkeitsvoraussetzung, deren Nichtbeachtung nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit der Beschlussfassung führe.
  • KG, 06.09.1993 - 24 W 5948/92

    Abberufung und Kündigung des Verwalters aufgrund unklarer Auskünfte über

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdnr. 152).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller Umstände nach Treu und Glauben ein weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NZM 2002, 788/790; Senat, NZM 2002, 295; NJW-RR 2004, 805).
  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 15 W 17/04

    Abberufung des bauträgeridentischen WEG-Verwalters aus wichtigem Grund

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).

    Nachdem der Senat in anderem Zusammenhang (NZM 2002, 295) bereits einen erheblichen Interessenkonflikt für eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses hat ausreichen lassen, muß auch in dem vorliegenden Zusammenhang genügen, daß unabhängig von einer schuldhaften Pflichtverletzung ein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten ist, aufgrund dessen den Wohnungseigentümern eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit der Beteiligten zu 1) nicht zugemutet werden kann.

  • LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12

    Nachträgliche Unterschriftenersetzung ist keine Heilung!

    Die Nichtbeachtung einer Gültigkeitsvoraussetzung führt nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses (BGH NJW 2012, 2512; OLG Hamm NZM 2002, 295).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 3 WEG liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166).
  • AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15

    Anforderungen an die Darlegung von Gründen seitens der Wohnungseigentümer auf

    Eine Verweigerung der Unterschrift und ein Berufen auf diesen Anfechtungsgrund, der dann zur Ungültigkeitserklärung sämtlicher Beschlüsse führt, ist rechtmissbräuchlich (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001, Aktenzeichen 15 W 326/01 zum Rechtsmissbrauch bei Verweigerung der Unterschrift).

    In der Regel wird eine Höchstfrist zwischen zwei und sechs Monaten als angemessen erachtet (vgl. Bärmann, § 26, Randnummer 222, 0LG Hamm, Beschluss vom 27.11.2001, Aktenzeichen: 15 W 326/01).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm ZWE 2002, 234; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 51, 183; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 24 WEG Rz. 21; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 18; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 809; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 5 Rz. 258), der der Senat folgt, verfolgt die Bestimmung den Zweck, nicht jeden beliebigen zur Unterschriftsleistung bereiten Eigentümer zur Gegenzeichnung zuzulassen, sondern nur solche Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben und das Vertrauen der Versammlungsmehrheit genießen, eine richtige Protokollierung zu gewährleisten.
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04

    Zur Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen Beschlusses

    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters spricht zunächst der Wortlaut der Bestimmung dafür, dass die Eintragung in das Beschlussbuch eine Voraussetzung für die Wirksamkeit bzw. Existenz eines gefassten Beschlusses sein soll, denn - anders als in den vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 136, 187 = WE 1997, 466, 467) und OLG Hamm (ZWE 2002, 234) entschiedenen Fällen - ist nicht von der "Gültigkeit" der Beschlüsse die Rede und enthält die Regelung keinen einschränkenden Hinweis auf § 23 WEG (... in Ergänzung von § 23 WEG ...).
  • LG Saarbrücken, 27.10.2010 - 5 S 7/10

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen

    Die Auslegung dieser Klausel der Gemeinschaftsordnung führt zu dem Ergebnis, dass die Eintragung der einzelnen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Voraussetzung für die Existenz oder für die Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 2956 - 2957, zitiert nach juris, Rn. 14; KG WuM 1993, 710, 711; OLG Köln OLGZ 1979, 282; OLG Köln ZMR 2006, 711-712, zitiert nach juris Rn. 11, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 165, zitiert nach juris Rn. 17; OLG München, NJW 2008, 156 - 157, zitiert nach juris Rn. 23, OLG Hamm, ZMR 2002, 540 - 542, zitiert nach juris Rn. 18).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Den von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zitierten Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 24. März 2006, 2 W 230/03, NZM 2007, 132), liegen ebenso wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997, V ZB 2/97, BGZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm NZM 2008, 808; ZWE 2002, 234; OLG München, NZM 2007, 772 = ZWE 2008, 31; OLG Köln NZM 2007, 133: Protokollbuch; ZMR 2007, 388; OLG Hamburg ZMR 2005, 397; OLG Frankfurt OLGR 2006, 421; AG Köln ZMR 2002, 793) Fallgestaltungen hinsichtlich der Formulierung einer qualifizierten Protokollierungsklausel zugrunde, die sich im Wesentlichen von der in § 5 Buchstabe i der Teilungserklärung niedergelegten Regelung unterscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - 3 Wx 204/03

    Beschwerdebefugnis eines neu bestellten WEG -Verwalters und Voraussetzungen für

  • LG Düsseldorf, 27.01.2010 - 16 S 45/09

    Verwalter kann nicht jederzeit abberufen werden

  • LG Dortmund, 31.07.2018 - 1 S 179/17

    Bei Verwalterneuwahl müssen drei Angebote den Eigentümern vor der Versammlung

  • AG Hamburg, 08.06.2010 - 102d C 11/10
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