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   OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00   

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https://dejure.org/2002,18161
OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00 (https://dejure.org/2002,18161)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2002 - 2 Wx 145/00 (https://dejure.org/2002,18161)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 2 Wx 145/00 (https://dejure.org/2002,18161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der Registrierung durch den Verwalter; Zulässiger Umfang der Instandhaltungsbeschlüsse mit Blick auf darüber hinaus gehende technische Weiterentwicklungen oder verbesserte Standards

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 962
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Vertretbare Mehrheitsentscheidungen sind in diesem Rahmen grundsätzlich hinzunehmen (BayObLG ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110, jeweils m.w.N.).

    Unabhängig davon, welche Qualität der Sanierungsmaßnahme zukommt (vgl. zur durch Mehrheitsbeschluss festzulegenden modernisierenden Instandsetzung einer Fassade unter Anbringung einer zusätzlichen Wärmedämmung als Maßnahme der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums BayObLG ZMR 2002, 209 ff.), ist der (Erst-) Beschluss vom 2. April 1998 mangels Anfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG in der gem. § 23 Abs. 4 WEG maßgeblichen Monatsfrist seit Beschlussfassung gültig geblieben und damit bindend geworden.

    Um einen solchen Beschluss handelt es sich im Streitfall jedoch nicht, denn die Wohnungseigentümer haben die Teilungserklärung vom 7. März 1969, die für Reparaturen und bauliche Veränderungen durch Beschluss der Wohnungseigentümer ohnehin keine Regelungen enthält, nicht geändert und sie haben auch für bauliche Veränderungen keine von § 22 Abs. 1 WEG abweichende generelle Bestimmung über die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer getroffen, sondern nur einen Einzelfall geregelt (vgl. zur bloßen Anfechtbarkeit solcher Beschlüsse BayObLG ZMR 2002, 209 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Vertretbare Mehrheitsentscheidungen sind in diesem Rahmen grundsätzlich hinzunehmen (BayObLG ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110, jeweils m.w.N.).

    Die Wohnungseigentümer können sich für das ihnen am meisten zusagende Angebot entscheiden, sofern dies nicht nach Preis und Qualität der Ausführung sowie der Wirtschaftlichkeit negativ aus dem Rahmen fällt (OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110).

  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Dazu hat sich der Senat in dem die Beteiligten betreffenden Verfahren 2 Wx 54/00 mit Beschluss vom 12. Juni 2002 geäußert; auf die entsprechenden Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

    Daran ändert sich nichts dadurch, dass die Antragstellerin an den Beschluss der Wohnungseigentümer-Versammlung vom 2. April 1998 gebunden ist, wonach die nach Westen und Süden gelegene Straßenfront der Anlage durch eine Wärmedämmverbundfassade saniert werden soll (vgl. den die Entscheidung des Landgerichts bestätigenden Beschluss des Senats vom 12.06.02 in der Sache 2 Wx 54/00), denn insoweit handelt es sich um einen anderen Beschlussgegenstand als die hier in Rede stehende Ostseite des Gebäudes.

  • OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Zwar steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum bei der Entscheidung zu, auf welche Weise sie einen aufgetretenen Gebäudeschaden beheben wollen (vgl. HansOLG Hamburg Beschluss v. 13.03.00 - 2 Wx 27/98; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 94).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Insbesondere hat es berücksichtigt, dass Wohnungseigentümer-Beschlüsse nach ihrem objektiven Erklärungswert zu interpretieren sind (BayObLG WuM 1992, 90 - Niederführ/Schulze a.a.O. § 23 Rn 4 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Das Saarländische Oberlandesgericht (ZMR 1998, 50 ff./57) ist der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu § 9 AGBG für die entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zur Einzugsermächtigung gefolgt.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Die von der Antragstellerin geltend gemachte Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer, die ohne richterliche Erklärung des Beschlusses als ungültig eintritt, kommt nur in Betracht, soweit es sich um gesetzändernde oder vereinbarungsändernde Eigentümerbeschlüsse handelt, weil es der Wohnungseigentümergemeinschaft solchenfalls an der Beschlusskompetenz fehlt (BGH Beschluss vom 20.09.00 = BGHZ 145, 158 ff. = WE 2001, 4 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98

    Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich baulicher Veränderungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Dieser Entscheidung haben sich die Oberlandesgerichte Düsseldorf (WuM 1999, 477, 479) angeschlossen.
  • OLG Hamburg, 06.04.1998 - 2 Wx 97/97

    Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Abgabe einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Die beschlossene Teilnahme der Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) nach heutigem Standard, wie das Landgericht unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 6. April 1998 (WuM 1998, 565 = ZMR 1998, 451) ausgeführt hat.
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
    Dies gilt um so mehr, als ein etwaiger Formverstoß nicht zur Nichtigkeit des beanstandeten Beschlusses führen würde, denn die Nichtbeachtung der Form betrifft nur die eine die Anfechtbarkeit begründende Gültigkeitsvoraussetzung und nicht eine Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 1997, 2956, 2957).
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