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   OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02   

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https://dejure.org/2002,7673
OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02 (https://dejure.org/2002,7673)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.2002 - 2 Wx 32/02 (https://dejure.org/2002,7673)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 2002 - 2 Wx 32/02 (https://dejure.org/2002,7673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den Ort der Schadensursache im Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum einer Wohneigentumsanlage; Abweisung eines Gegenantrags; Grundsatz des fairen Verfahrens hinsichtlich widersprüchlichem Verhalten des Richters; Berücksichtigung der Durchführung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 33; ; ZPO § ... 546; ; FGG § 25; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 670; ; BGB § 683; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattung von Handwerker- und Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Daher haften sie für einen durch Gemeinschaftseigentum verursachten Schaden am Sondereigentum nur dann, wenn sie es schuldhaft unterlassen, notwendige Instandsetzungsarbeiten zu beschließen oder bei der Förderung entsprechender Maßnahmen mitzuwirken (vgl. OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 377; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 48; Merle, in: Bärmann/Pick, Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 176).

    Denn der Verwalter ist im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach allgemeiner Ansicht weder Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; BayObLG, NJWEMietR 1996, 38, 39; OLG Hamburg, OLGZ 1991, 47, 50; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 178) noch Verrichtungsgehilfe im Sinne des § 831 BGB (OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; Niedenführ, in: Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 69), da ihn die Wohnungseigentümer gemeinsam bestellen und beschäftigen (OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 178).

  • OLG Hamburg, 15.08.1990 - 2 W 49/89

    Anforderungen an das Beschwerdeverfahren in einer Wohnungseigentumssache;

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Denn der Verwalter ist im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach allgemeiner Ansicht weder Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; BayObLG, NJWEMietR 1996, 38, 39; OLG Hamburg, OLGZ 1991, 47, 50; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 178) noch Verrichtungsgehilfe im Sinne des § 831 BGB (OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; Niedenführ, in: Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 69), da ihn die Wohnungseigentümer gemeinsam bestellen und beschäftigen (OLG Düsseldorf, WUM 1999, 355, 357; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 178).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Der Senat kann insoweit jedoch offenlassen, ob aus dem Umstand, dass das Landgericht zu dem nach Auffassung der Antragsgegnerin wesentlichen Kern ihres Vortrages, sie habe Maßnahmen zur Schadensabwehr vom Gemeinschaftsgut getroffen, in den Entscheidungsgründen nicht Stellung genommen hat, auf eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG wegen Nichtberücksichtigung dieses Vortrags geschlossen werden kann, oder ob dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war und daher nicht erwogen werden musste (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 12 Rn. 131).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 150/95

    Zustimmungspflichtigkeit des Umbaus einer Eigentumswohnung durch die

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Ob ein tatsächliches Vorbringen substantiiert und damit schlüssig ist, also den Schluss auf die begehrte Rechtsfolge zulässt, ist eine Frage des sachlichen Rechts (BGH NJW-RR 1996, 1402).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Dieser Grundsatz beinhaltet zwar unter anderem - worauf die Antragsgegnerin zu Recht hinweist -, dass sich ein Richter nicht widersprüchlich verhalten darf (BVerfGE 78, 123, 126).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Vielmehr könnte der Senat, da eine weitere Sachaufklärung nicht veranlasst ist, den im Übrigen verfahrensfehlerfrei festgestellten Sachverhalt insoweit selbst würdigen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 435; NJW-RR 1989, 1092, 1093; Jansen, FGG) und abschließend in der Sache entscheiden.
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Vielmehr könnte der Senat, da eine weitere Sachaufklärung nicht veranlasst ist, den im Übrigen verfahrensfehlerfrei festgestellten Sachverhalt insoweit selbst würdigen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 435; NJW-RR 1989, 1092, 1093; Jansen, FGG) und abschließend in der Sache entscheiden.
  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Denn die Voraussetzungen des Anscheinsbeweises, dessen Eingreifen der Prüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde unterliegt (vgl. BGH, NJW 1992, 39, 40 für die Revisionsinstanz), liegen nicht vor.
  • BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 20/95

    Gerichtliche Erzwingung des Zugangs zu einem Sondereigentum nach Eingriff in im

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Dieser hat festzustellen, ob und welche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, hat die Wohnungseigentümer über die notwendigen Maßnahmen zu unterrichten und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (BayObLG, WUM 1995, 677; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 119).
  • RG, 26.05.1908 - VII 468/07

    Widerspruchsklage; Schikaneverbot

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
    Das Verhalten der Antragsteller wäre aber nur dann als schikanös i.S.d. des § 226 BGB zu qualifizieren, wenn nach der gesamten Sachlage bei objektiver Betrachtung ein anderer Zweck als der der Schadenszufügung ausgeschlossen wäre, das Verhalten also ausschließlich den Zweck gehabt hätte, die Gegenantragstellerin zu schädigen (vgl. RGZ 68, 424, 425; OLG Frankfurt, NJW 1979, 1613; LG Gießen, NJW 2000, 1255).
  • OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen

  • OLG Frankfurt, 06.03.1979 - 3 Ws 9/25
  • LG Itzehoe, 01.06.2010 - 11 S 70/09

    Für Schäden am Sondereigentum haftet die

    Diese Rechtsprechung kann jedoch auf die Fälle der verschuldensunabhängigen Haftung der Gemeinschaft für Schäden am Sondereigentum nicht übertragen werden (im Ergebnis: OLG Frankfurt 04.09.2008, ZWE 2009, 123; HansOLG 04.11.2002, ZMR 2003, 131; Jennißen WEG 2008, § 16 Rn 128; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG, § 14 Rn 45).
  • AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10

    Wohnungseigentum: Mehrkosten einer gemeinschaftlichen Reparaturmaßnahme wegen

    Nach dem Telos der Norm sind auch Schäden erfasst, die durch stärkere Eingriffe als das bloße Betreten oder Benutzen entstehen, etwa die teilweise Zerstörung von Sondereigentum, insofern geht die Bedeutung der Norm über ihren gefassten Wortlaut hinaus, vgl. OLG Hamburg 2 Wx 32/02, ZMR 2003, 131.
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