Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.03.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 10/03   

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https://dejure.org/2003,5806
BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 10/03 (https://dejure.org/2003,5806)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 2Z BR 10/03 (https://dejure.org/2003,5806)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 2Z BR 10/03 (https://dejure.org/2003,5806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 20; ; WEG § 21; ; WEG § 26; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 20 § 21 § 26 § 43
    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter durch einen einzelnen Wohnungseigentümer; Individualansprüche wegen Förderung zweckwidrigen Wohnens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 692
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 10/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 106, 222 ff.) kann der einzelne Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen ermächtigenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen.
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

    Ein oder mehrere Eigentümer können durch Mehrheitsbeschluß ermächtigt werden, Ansprüche aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in eigenem Namen geltend zu machen (Senat, Urt. v. 11. Dezember 1992, V ZR 118/91, NJW 1993, 727, 728 f.; BGH, Urt. v. 6. März 1997, III ZR 248/95, ZMR 1997, 308, 309; BayObLG ZMR 2003, 692; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., Vor §§ 43 ff. Rdn. 82; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 3).
  • LG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 6a T 50/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Voraussetzungen einer gerichtlichen Ermächtigung

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der einzelne Wohnungseigentümer grundsätzlich einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen ermächtigenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen kann (BGH, Beschluss vom 15.12.1988, V ZB 9/88, Tz. 13, BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091; BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003, 2Z BR 10/03, Tz. 14, ZMR 2003, 692; Abramenko in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl. § 43 Rn. 16).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem einzelnen Wohnungseigentümer der Anspruch als Individualanspruch alleine zusteht; hierzu zählen Ansprüche beim Streit um die ordnungsgemäße Verwaltung gemäß § 21 Abs. 3 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003, 2Z BR 10/03, TZ. 16, ZMR 2003, 692; Abramenko in: Riecke/Schmid, a.a.O. § 43 Rn. 16), insbesondere, wenn der Verwalter seine Pflicht zur Einberufung der Versammlung verletzt.

  • LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18

    Rücknahme eines Einberufungsverlangens möglich?

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem einzelnen Wohnungseigentümer der Anspruch als Individualanspruch alleine zusteht; hierzu zählen Ansprüche beim Streit um die ordnungsgemäße Verwaltung gemäß § 21 Abs. 3 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003, 2Z BR 10/03), insbesondere, wenn der Verwalter seine Pflicht zur Einberufung der Versammlung verletzt (vgl. Kümmel / Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 24 Rdnr. 15).
  • LG Frankfurt/Main, 09.06.2011 - 13 S 33/10

    Eigentümer als Prozessstandschafter

    Ein oder mehrere Eigentümer können durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden, Ansprüche aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in eigenem Namen geltend zu machen (Senat, Urt. v. 11. Dezember 1992, V ZR 118/91, NJW 1993, 727, 728 f.; BGH, Urt. v. 6. März 1997, III ZR 248/95, ZMR 1997, 308, 309; BayObLG ZMR 2003, 692; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., Vor §§ 43 ff. Rdn. 82; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 3).
  • BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 175/04

    Keine Antragsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers bei Geltendmachung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 106, 222), der sich der Senat angeschlossen hat (BayObLG ZMR 2003, 692), kann der einzelne Wohnungseigentümer ohne die Ermächtigung der übrigen Wohnungseigentümer Ansprüche gegen den Verwalter nicht gerichtlich geltend machen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3621
BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03 (https://dejure.org/2003,3621)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2003 - 2Z BR 12/03 (https://dejure.org/2003,3621)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2003 - 2Z BR 12/03 (https://dejure.org/2003,3621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 12; WEG § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 3 § 45 Abs. 1
    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

  • ibr-online

    Ungültigerklärung einzelner Posten in der Jahresabrechnung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses über die Jahresabrechnung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft; Berechnung des Beschwerdewerts nach dem vermögenswerten Interesse des einzelnen Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung; Differenzierung ...

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 1128/01
  • LG München I - 1 T 17596/02
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 692
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    Sie ist weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die tatsächlich angefallenen Beträge im Abrechnungszeitraum einander gegenüberzustellen hat (BayObLGZ 1989, 310/312; 1993, 185/188; BayObLG WE 1994, 184; OLG Hamm NZM 1998, 923).

    Zur Vollständigkeit gehört ferner, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage und der Zinsbeträge, ausgewiesen ist (BayObLGZ 1989, 310/314; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 107).

    Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar; die Abrechnung kann ergänzt werden (BayObLGZ 1989, 310/314; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; OLG Hamm NZM 1998, 923; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 107; zweifelnd Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 283).

  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    Sie ist weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die tatsächlich angefallenen Beträge im Abrechnungszeitraum einander gegenüberzustellen hat (BayObLGZ 1989, 310/312; 1993, 185/188; BayObLG WE 1994, 184; OLG Hamm NZM 1998, 923).

    Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar; die Abrechnung kann ergänzt werden (BayObLGZ 1989, 310/314; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; OLG Hamm NZM 1998, 923; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 107; zweifelnd Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 283).

  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    Wird der Beschluss über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewandt worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemisst sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (siehe etwa BayObLG WuM 2002, 333; BayObLG NZM 2000, 1240).

    Im Beschwerderechtszug hat die Antragstellerin zudem die weitere konkrete Position "Fassadensanierung" aus der Jahresabrechnung aufgegriffen und in Zweifel gezogen, was sie wegen § 23 Abs. 4 WEG mit Aussicht auf Erfolg überhaupt nicht vorbringen könnte, wenn eine Beschränkung der Anfechtung auf bestimmte Abrechnungsposten stattgefunden hätte (BayObLG NZM 2000, 1240; BayObLG NJW-RR 1993, 1039).

  • KG, 17.06.1998 - 24 W 9047/97
    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    h) Sollte das Landgericht lediglich die Fehlerhaftigkeit von Einzelpositionen feststellen, liegt es nahe, den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung nur teilweise, nämlich beschränkt auf diese Punkte, für ungültig zu erklären und die sofortige Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Ungültigerklärung im Übrigen zurückzuweisen (BayObLGZ 1987, 86/92; vgl. auch KG ZWE 2001, 334).
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    Einen wesentlichen Bestandteil der Jahresabrechnung bilden auch die Einnahmen (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108; WuM 1993, 92).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde mangels ausreichender Beschwer (BGHZ 119, 216/217 f.; BayObLG NZM 2000; 1240).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    Darum muss sie sich selbst kümmern, und zwar gegebenenfalls durch Geltendmachung ihres individuellen Rechts, Einsicht zu nehmen in die Belege und Unterlagen des Verwalters, die der Jahresabrechnung zugrunde liegen (BayObLG ZMR 2002, 946).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    h) Sollte das Landgericht lediglich die Fehlerhaftigkeit von Einzelpositionen feststellen, liegt es nahe, den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung nur teilweise, nämlich beschränkt auf diese Punkte, für ungültig zu erklären und die sofortige Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Ungültigerklärung im Übrigen zurückzuweisen (BayObLGZ 1987, 86/92; vgl. auch KG ZWE 2001, 334).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar; die Abrechnung kann ergänzt werden (BayObLGZ 1989, 310/314; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; OLG Hamm NZM 1998, 923; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 107; zweifelnd Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 283).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03
    Einen wesentlichen Bestandteil der Jahresabrechnung bilden auch die Einnahmen (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108; WuM 1993, 92).
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02

    Geschäftswert im Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen - Beschränkung

  • BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 11/93

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf eine Jahresabrechnung;

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Weil die Anfechtung keiner Begründung bedarf, folgt eine solche Beschränkung jedoch nicht schon daraus, dass der Anfechtende allein zu einem Punkt der Jahresabrechnung Ausführungen macht (BayObLG ZMR 2003, 692; OLG München ZMR 2006, 949).
  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust

    Ob das bloße Fehlen der Angabe der Kontostände am Anfang und Ende des Abrechnungszeitraums nur einen Anspruch auf Ergänzung begründet oder den Beschluss über die Jahresabrechnung anfechtbar macht (so LG München, ZWE 2012, 140; LG Frankfurt, ZWE 2016, 332; AG München, ZMR 2017, 20; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 125 mwN; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 114; a.A. BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; ZMR 2003, 692; OLG Schleswig, MietRB 2008, 2), kann dahinstehen.
  • OLG München, 11.07.2007 - 34 Wx 21/07

    Festlegung des Umlageschlüssel für Kabelnutzung durch Wohnungseigentümer nicht im

    In der Begründung hat er sich zwar nur mit den Kabelgebühren auseinander gesetzt; weil die Beschlussanfechtung jedoch überhaupt keiner Begründung bedarf, kann allein aus den vorgetragenen Rügen im Zweifel auch dann keine Beschränkung auf einzelne Beschlusselemente angenommen werden, wenn der anfechtende Wohnungseigentümer nur Einzelpositionen beanstandet (BayObLG ZMR 2003, 692; OLG München ZMR 2006, 949; KK-WEG/Abramenko § 43 Rn. 13).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Das BayObLG setzt dann die Summe der zuletzt erhobenen Einzelbeanstandungen zuzüglich ca. 20 % des Gesamtvolumens der Jahresabrechnung an (zuletzt BayObLG WuM 2003, 413 = ZMR 2003, 692 unter Hinweis BayObLG WE 1990, 62/63; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 48 Rn. 40; so schon Kammer Beschluss vom 12.09.1999 6 T 114/99 W =12 WEG UR II 2/99; AG Konstanz; Beschluss vom 23.04.1999 6 T 55/99 Wie 13 WEG UR II 71/98 AG Konstanz).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    Wird z.B. der Beschluss über die Jahresabrechnung etwa mit der Begründung angefochten, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewandt worden oder einzelne Posten hätten nicht als Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden dürfen, so bemisst sich die Beschwer des Rechtsmittelführers nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der nach seiner Ansicht richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre (siehe etwa BayObLG NZM 2000, 1240; BayObLG WUM 2002, 333; BayObLG Beschluss vom 20.3.2003, 2Z BR 12/03).

    (1) Bei Anträgen auf Ungültigerklärung von Beschlüssen über die Jahresabrechnung kommt es regelmäßig für den Umfang der Anfechtung ganz wesentlich auf den Wortlaut des Antrags selbst an (BayObLG WuM 2002, 333 - Leitsatz 2; siehe auch BayObLG OLG Report 2003, 42 - Leitsatz 1), insbesondere wenn dieser von einem Rechtsanwalt formuliert ist (BayObLG Beschluss vom 20.3.2003, 2Z BR 12/03).

  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Sie weisen darüber hinaus Auslassungen auf, die sich auch nicht lediglich auf die Einnahmenseite beziehen (vgl. zu letzterem auch BayObLG WE 1993, 114; WuM 2003, 413; OLG Hamm ZMR 1998, 715; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 116).
  • OLG München, 04.08.2006 - 32 Wx 68/06

    Auslegung des Umfangs der Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Da die Beschlussanfechtung überhaupt keiner Begründung bedarf, kann jedoch allein aus den vorgetragenen Rügen im Zweifel auch dann keine Beschränkung auf einzelne Beschlussgegen- stände angenommen werden, wenn der anfechtende Wohnungseigentümer nur einzelne Positionen beanstandet (BayObLG ZMR 2003, 692; KK-WEG/Abramenko § 43 Rn. 13).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die

    Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar (BayObLGZ.1989, 310/314; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Beschluss des Senats vom 20.3.2003 - 2Z BR 12/03).
  • AG Hamburg, 07.04.2010 - 102A C 12/09

    Zu den Anforderungen der Beschlussfassung einer WEG

    Vielmehr hat der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung (BayObLG, ZMR 2003, 692; OLG Hamm, NZM 1998, 923; OLG Frankfurt, ZMR 2003, 594).
  • LG München I, 01.02.2007 - 1 T 12109/06
    Da die Beschlussanfechtung überhaupt keiner Begründung bedarf, kann allein aus den vorgetragenen Rügen im Zweifel auch dann keine Beschränkung auf einzelne Beschlussgegenstände angenommen werden, wenn der anfechtende Wohnungseigentümer nur einzelne Positionen beanstandet ( BayObLG ZMR 2003, 692 [BayObLG 20.03.2003 - 2Z BR 12/03] ; OLG München, B. v. 04.08.2006, 32 Wx 068/06 ; KK-WEG/Abramenko § 43 Rn. 13).
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