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AG Witten, 20.11.2002 - 15 C 417/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 507
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Wiesbaden, 17.12.1998 - 1 S 146/97
Schadensersatz wegen Verlust des Wohnungsschlüssels durch den Mieter
Auszug aus AG Witten, 20.11.2002 - 15 C 417/02
Insoweit liegt der Fall anders, als im Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 17.12.1998 (vgl. NZM 1999 Seite 308).
- AG Halle/Saale, 17.03.2009 - 93 C 4044/08
Wohnraummietrecht - Schadensersatzpflicht des Mieters bei Schlüsselbeschädigung?
Die Entscheidung des Amtsgerichts Witten vom 20. November 2002 (Az. 15 C 417/02, zitiert nach juris) rechtfertigt auch dann, falls diese Entscheidung so zu verstehen sein sollte, dass der Mieter auch bei einem unverschuldeten Verlust des Schlüssels haftet, ebenfalls keine andere Entscheidung. - AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14
Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!
Muss ein Mieter aufgrund seines Verschuldens aber Ersatz leisten, umfasst dies auch die Kosten für ein neues Schloss, wenn nicht ggf. sogar die Kosten einer komplett neuen Schließanlage ( BGH , Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; LG Münster , WuM 1989, Seite 508; AG Rheinbach , NZM 2005, Seite 822; AG Witten , ZMR 2003, Seite 507; AG Neuss , WuM 1991, Seite 679 ). - OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
Schadensersatz des Wohnungseigentümers gegenüber der …
Dass eine Körperschaft gewisse Zeit braucht, um einen Schlüsselverlust zu reagieren und die finanziellen Rahmenbedingungen für den Austausch auszuloten, ist im Grundsatz nachvollziehbar und widerlegt nicht die Missbrauchsgefahr (vgl. AG Witten Urteil vom 20. November 2002 - 15 C 417/02, BeckRS 2006, 5374, beck-online).