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LG Berlin, 13.03.2003 - 5 O 352/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Stromversorgung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Stromversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 678
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
Nachberechnung von Stromlieferungen aufgrund von Schätzungen
In Anbetracht dieses Umstands sind schon Anhaltspunkte für ein Vertrauen des Beklagten auf die deutlich unter dem tatsächlichen Zählerstand liegenden Schätzungen der Verbrauchsmenge nicht ersichtlich (s. LG Berlin NJOZ 2003, 2203, 2205). - OLG Hamm, 12.01.2007 - 19 U 98/06
Keine kurze Verjährung nach § 21 Abs. 2 AVBEltV bei nachträglicher …
Ein Vertrauenstatbestand kann hier nicht entstehen, weil seitens des Energieversorgers offengelegt wird, dass die Abrechnung nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch, sondern aufgrund einer Verbrauchsschätzung erfolgt ist (vgl. LG Köln RdE 1985, 107; LG München RdE 1998, 124; LG Berlin ZMR 2003, 678). - OLG Köln, 28.10.2011 - 11 U 174/11
Begriff des offensichtlichen Fehlers der Rechnung i.S. von § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 …
Die Offensichtlichkeit ist in der Regel dagegen zu verneinen, wenn die Klärung der Fehlerhaftigkeit umfangreiche Tatsachenfeststellungen erfordern würde, etwa wenn die ordnungsgemäße Funktionsweise eines Stromzählers erst durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt werden könnte (LG Berlin NJOZ 2003, 2203, 2205 = ZMR 2003, 678 = RdE 2003, 285 m. w. Nachw.;… LG Itzehoe Urt. v. 28.7.2006 - 9 S 7/06, dokumentiert in Juris).
- AG Brandenburg, 24.06.2009 - 34 C 106/08
Arbeit & Soziales - Unverhältnismäßige Gasversorgungsunterbrechung - Hartz IV
Die Forderung des klägerischen Versorgungsunternehmens wurde somit hier spätestens 2 Wochen nach Zugang der Rechnung vom 07.02.2008 zur Zahlung fällig (OLG Karlsruhe, GWF/Recht und Steuern 1993, Seiten 4 f. = RdE 1993, Seiten 118 f.; OLG Bremen, OLG-Report 2006, Seiten 195 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, Seiten 490 ff. = RdE 1998, Seiten 148 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, WM 1986, Seiten 1097 f. = RdE 1986, Seiten 228 ff.; LG Berlin, ZMR 2003, Seiten 678 f. = RdE 2003, Seiten 285 f. = GWF/Recht und Steuern 2004, Seiten 9 f.; LG München II, RdE 1998, Seiten 124 f.; AG Villingen-Schwenningen, GWF/Recht und Steuern 2001, Seiten 7 f.). - LG Itzehoe, 25.08.2006 - 9 S 6/06
Abrechnung von Energie- und Wasserkosten
Insofern bedarf es keines Sachverständigengutachtens oder umfangreicher Tatsachenfeststellungen, deren Erfordernis einen offensichtlichen Fehler ausschließen würden (vgl. LG Berlin ZMR 2003, 678), sondern nur der Überprüfung der in der Rechnung aufgeführten Zahlungen. - LG Itzehoe, 28.07.2006 - 9 S 7/06
Anforderungen an Abrechnungen der Stadtwerke
Dabei liegt eine Offensichtlichkeit des Fehlers nicht mehr vor, wenn umfangreiche Tatsachenfeststellungen oder gar die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Unrichtigkeit der Rechnung erforderlich wären (vgl. LG Berlin ZMR 2003, 678).