Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3174
OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03 (https://dejure.org/2003,3174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2003 - 15 W 342/03 (https://dejure.org/2003,3174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2003 - 15 W 342/03 (https://dejure.org/2003,3174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Haftung des Zwangsverwalters ; Vertretung einer Eigentümerversammlung ; Nachträgliche Genehmigung der Prozessführung eines vollmachtlosen Vertreters ; Ausgaben der Verwaltung ; Kosten der sonstigen Verwaltung ; Verteilung des ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; ZVG § 155 Abs. 1; ; ZVG § 161

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten der Zwangsverwaltung nach § 155 ZZG können nicht durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG beschränkt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 456
  • Rpfleger 2004, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.2003 - IX ZR 106/02

    Berücksichtigung von Ausgaben der Zwangsverwaltung bei der Versteigerung von

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Dementsprechend kommt auch dem Urteil des BGH vom 10.04.2003 (NJW 2003, 2162) nicht die Bedeutung zu, die ihm der Beteiligte zu 2) in dem vorliegenden Zusammenhang zumessen will.
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Ist Gegenstand der Zwangsverwaltung ein Wohnungseigentum, so gehören zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG nach einhelliger Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93, 94 = NJW-RR 1991, 723; 1999, 99 = FGPrax 1999, 138; OLG Hamburg OLGZ 1993, 431; OLG Köln WuM 1993, 702; KG WE 2001, 9; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 102; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152, Anm. 16.2).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Für das Verfahrensrecht der ZPO wird in der Rechtsprechung diese Wirkung aus § 89 Abs. 2 2. Alt. ZPO abgeleitet, der die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung der Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters ausdrücklich vorsieht; die Genehmigung muß allerdings vor Schluß der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz und vor Erlaß eines auf den Vollmachtsmangel gestützten Prozeßurteils erfolgen (GemS-OBG, BGHZ 91, 111, 115 = NJW 1984, 2149; BGH, BGHZ 128, 281, 283 = NJW 1995, 1901).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Für das Verfahrensrecht der ZPO wird in der Rechtsprechung diese Wirkung aus § 89 Abs. 2 2. Alt. ZPO abgeleitet, der die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung der Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters ausdrücklich vorsieht; die Genehmigung muß allerdings vor Schluß der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz und vor Erlaß eines auf den Vollmachtsmangel gestützten Prozeßurteils erfolgen (GemS-OBG, BGHZ 91, 111, 115 = NJW 1984, 2149; BGH, BGHZ 128, 281, 283 = NJW 1995, 1901).
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Antragsteller in dem vorliegenden Verfahren ist nicht die Eigentümergemeinschaft als solche, die nicht rechtsfähig ist (BayObLG FGPrax 2001, 189), sondern sind die einzelnen Wohnungseigentümer.
  • LG Oldenburg, 11.02.1987 - 6 T 1109/86
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Die betreibende Gläubigerin hat also selbst das wirtschaftliche Risiko zu tragen, den zur Deckung der Verwaltungsausgaben erforderlichen Fehlbetrag vorschießen zu müssen, wenn sie sich aus der Fortsetzung des Zwangsverwaltungsverfahrens Vorteile für die Befriedigung aus dem Beschlagnahmeobjekt verspricht (ebenso OLG Köln a.a.O.; LG Oldenburg Rpfleger 1987, 326; Stöber, a.a.O., § 152, Anm. 16.4).
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 53/91

    Ermächtigung des Verwalters zur Realisierung von Hausgeldforderungen; Erfolglose

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Ist Gegenstand der Zwangsverwaltung ein Wohnungseigentum, so gehören zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG nach einhelliger Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93, 94 = NJW-RR 1991, 723; 1999, 99 = FGPrax 1999, 138; OLG Hamburg OLGZ 1993, 431; OLG Köln WuM 1993, 702; KG WE 2001, 9; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 102; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152, Anm. 16.2).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 1/97
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Ist Gegenstand der Zwangsverwaltung ein Wohnungseigentum, so gehören zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG nach einhelliger Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93, 94 = NJW-RR 1991, 723; 1999, 99 = FGPrax 1999, 138; OLG Hamburg OLGZ 1993, 431; OLG Köln WuM 1993, 702; KG WE 2001, 9; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 102; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152, Anm. 16.2).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Der einzelne Wohnungseigentümer hat das Risiko zu tragen, durch eine Nutzung der Wohnung die Wohngeldlasten erwirtschaften zu können ( OLG Hamm ZMR 2004, 456 ).
  • BGH, 15.10.2009 - V ZB 43/09

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) auf

    Für die Zwangsverwaltung hat die Vorschrift nur insoweit Bedeutung, als nach Erfüllung der dem Zwangsverwalter obliegenden Pflichten ein verbleibender Restbetrag gemäß § 155 Abs. 2 ZVG auf die weiteren Gläubiger zu verteilen ist (OLG Hamm, ZMR 2004, 456, 457; a.A. etwa Hock/Mayer/ Hilbert/Deimann, aaO, Rdn. 1762; Schneider, ZfIR 2008, 161, 169).
  • AG Münster, 05.11.2007 - 9 L 4/06

    Öffentliche Lasten, Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren, Straßenreinigungs-,

    Der Zwangsverwalter konnte insoweit also eine vorrangige Befriedigung ohne Aufstellung eines Teilungsplanes vornehmen und ggf. sogar eine Gläubigervorschusszahlung gem. § 161 Abs. 3 ZVG einfordern (vgl. insoweit Aufsatz "Das Hausgeld" in der Zwangsverwaltung des Wohnungseigentums von Thomas Steiger, Rpfleger 1985, 474 ff.; OLG I2, B. v. 24.11.2003 - 15 W 342/03 - Rpfleger 2004, 369 ff.).
  • AG Schorndorf, 27.01.2010 - 2 C 1214/08

    Zwangsverwaltung: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten des Schuldners bei

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der beitreibende Gläubiger wie ein Eigentümer das wirtschaftliche Risiko, ob die zur Verwaltung notwendigen Ausgaben durch die Nutzung des beschlagnahmten Objekts erwirtschaftet werden, selbst trägt, wenn er sich aus der Fortsetzung des Zwangsverwaltungsverfahrens Vorteile verspricht, und er dieses Risiko nicht auf andere verlagern kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2003, Az.: 15 W 342/03, abgedruckt in ZMR 2004, 456).
  • LG Halle, 27.01.2006 - 2 T 293/05

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Auskehrung von Beträgen für Lasten des

    Hierunter fällt auch die Zahlung des von der Beschlagnahme an laufenden Hausgeldes (vgl. BayObLG. Beschl. v. 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91 - NJW-RR 1991, 723; LG Oldenburg, Beschl. v. 11.02.1987-6 T 1109/86- Rpfleger 1987, 326; OLG Hamm, Beschl. v. 24.11.2003 - 15 W 342/03 - ZMR 2004, 456 = juris-Nr.: KORE581832004; Haarmeyer/ Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 2. Auflage 2002, § 9 ZwVerwVO Rn. 17 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht