Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.07.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03   

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https://dejure.org/2003,3895
BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03 (https://dejure.org/2003,3895)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.2003 - 2Z BR 150/03 (https://dejure.org/2003,3895)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 2003 - 2Z BR 150/03 (https://dejure.org/2003,3895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 26; ; WEG § 28; ; WEG § 29; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 § 28 § 29 § 47
    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit- Entlastung des Verwaltungsbeirats - Kostentragung durch den Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für fehlerhafte Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Beschlussanfechtungsverfahren; Jahresabrechnungsbeschluß; Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Kostenerstattungsanspruch gegen den Verwalter

Verfahrensgang

  • AG Viechtach - 2 UR II 26/02
  • LG Deggendorf - 1 T 99/03
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 50
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
    Zwar gehört es nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1989, 310/314; Beschluss vom 17.6.2003 - 2Z BR 110/02) zur Vollständigkeit der Abrechnung, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten ausgewiesen ist.

    Dass die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 17.6.2003 - 2Z BR 110/02), kann im vorliegenden Fall nicht angenommen werden.

    Die Vorinstanzen haben insbesondere außer Betracht gelassen, dass gegen den Verwalter materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche bestehen (vgl. BayObLGZ 2002, 231; Beschluss des Senats vom 17.6.2003 - 2Z BR 110/02).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
    Zwar gehört es nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1989, 310/314; Beschluss vom 17.6.2003 - 2Z BR 110/02) zur Vollständigkeit der Abrechnung, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten ausgewiesen ist.

    Es besteht nur ein Anspruch auf Ergänzung (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG NJW-RR 1992, 1169).

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
    Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17.7.2003 - V ZB 11/03) hat entschieden, dass die Entlastung eines gewerbsmäßig tätigen Verwalters nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung steht, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
    Wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, würde durch diesen Antrag ein völlig neuer Streitstoff eingeführt, der mit den bis dahin zu behandelnden Streitpunkten nichts zu tun hat (vgl. BGH NJW 2000, 800).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
    Wie jedoch bereits die Vorinstanzen zutreffend festgestellt haben, kommt es für die Ordnungsmäßigkeit einer Abrechnung nur darauf an, ob die Ausgaben tatsächlich getätigt worden sind, nicht darauf, ob sie auch hätten getätigt werden dürfen (vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1997, 715; ZMR 2001, 561).
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die Beschlussfähigkeit für jeden Beschluss gesondert festzustellen (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 595).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 131/00

    Jahresgesamtabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
    Wie jedoch bereits die Vorinstanzen zutreffend festgestellt haben, kommt es für die Ordnungsmäßigkeit einer Abrechnung nur darauf an, ob die Ausgaben tatsächlich getätigt worden sind, nicht darauf, ob sie auch hätten getätigt werden dürfen (vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1997, 715; ZMR 2001, 561).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
    Es besteht nur ein Anspruch auf Ergänzung (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG NJW-RR 1992, 1169).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Ob Defizite bei der Darstellung der Zahlungen auf die Rücklage stets dazu führen, dass die Abrechnung in den betreffenden Punkten für ungültig zu erklären ist, oder ob solche Defizite die beschlossene Abrechnung unberührt lassen und lediglich einen Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung begründen (vgl. BayObLG ZMR 2004, 50, 51), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    (c) Dem mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer wird die Verneinung der Teilnichtigkeit allerdings dann nicht entsprechen, wenn Mängel vorliegen, die zu einer nicht mehr oder nur noch schwer nachvollziehbaren Restabrechnung führen (BayObLG, ZMR 2004, 50, 51; BayObLG, ZMR 2003, 761, 762; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl. § 28 Rn. 120; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 85), wie es auch bei einer Vielzahl von Einzelfehlern der Fall sein kann (vgl. auch OLG Frankfurt, ZWE 2006, 194, 198; Merle, aaO, § 28 Rn. 120).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei

    Die Vorinstanzen haben insbesondere außer Acht gelassen, dass gegen die am Verfahren beteiligte Verwalterin materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche der Antragsgegner bestehen, die im Rahmen des § 47 WEG zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1990, 2386/2387; BayObLG ZMR 2004, 50; Schmid ZMR 2004, 316/318; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 47 Rn. 24).
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Diese sogenannte Kontenabstimmung indiziert dann die rechnerische Richtigkeit der Gesamtabrechnung (vgl. zu Vorstehendem BayObLG ZMR 2003, 692/693; 760/761; 761/762; 2004, 50/51; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; Bärmann/Pick/ Merle a.a.O. § 28 Rdn.66ff.).

    Auch die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung ist für ungültig zu erklären, wenn er entgegen der im gemäß § 29 Abs. 3 WEG obliegenden Pflicht zur Prüfung der Jahresabrechnung auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und sachliche Richtigkeit deren Genehmigung empfiehlt, obwohl die Jahresabrechnung für ihn erkennbar nicht ordnungsgemäß ist und deshalb Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1360/1361; ZMR 2004, 50; OLG Düsseldorf WE 1991, 251; Niedenführ /Kümmel/Vandenhouten a.a.O. § 28 Rdn. 206 m.w.N.).

  • LG Frankfurt/Main, 09.01.2014 - 13 S 27/13

    Fehlende Gesamteinnahmen: Ungültigkeit der Abrechnung!

    Zwar hat die Kammer im Anschluss an eine in der Rechtsprechung vertretene Meinung (vgl. etwa BayObLG ZMR 2004, 50) in diesen Fällen zumeist lediglich einen Ergänzungsanspruch angenommen und die im Übrigen beanstandungsfreie Abrechnung jedenfalls in dem Fall unangetastet gelassen, dass die Kontenstände im Prozess nachgereicht worden sind (vgl. insgesamt Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 28 Rn. 130, 132 m. w. N.).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Jahresabrechnung muss ferner den Stand der gemeinschaftlichen Konten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums ( BGH NJW 2003, 3554; BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG ZMR 2004, 50; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; ZMR 1997, 323; BayObLG - 08.05.2003, 2Z BR 8/03; OLG Köln OLGR Köln 2001, 267), insbesondere der Instandhaltungsrücklagen und die Zinserträge , ausweisen (BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG WuM 1989, 530, 531; BayObLG WuM 1994, 568, 569), um zu überprüfen, ob Geld gewinnbringend angelegt wurde und ob die Rücklagen für zukünftige Maßnahmen ausreichen (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 323).

    Der Beschluss ist aber nicht nur in einzelnen Punkten für ungültig zu erklären, wenn die Abrechnung nicht aus sich heraus nachvollziehbar und verständlich ist (OLG Düsseldorf ZMR 1999, 275. BayObLG - 2Z BR 110/02 - 17.06.03; BayObLG - BayObLG - 2Z BR 150/03 - 17.09.03).

  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Weist eine Gesamtjahresabrechnung Mängel auf, die auch in ihrer Gesamtheit die Abrechnung nicht als unbrauchbar erscheinen lassen, führt dies nicht dazu, dass der Beschluss über die Verabschiedung der Jahresabrechnung für ungültig zu erklären ist, vielmehr besteht in einem solchen Fall lediglich ein Ergänzungsanspruch (BayObLG, Beschl. v. 17.09.2003 - 2Z BR 150/03, ZMR 2004, 50, 51).

    Der Klägerin steht insoweit lediglich ein Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung zu (zutr. BayObLG, Beschl. v. 17.09.2003 - 2Z BR 150/03, ZMR 2004, 50, 51; offen lassend BGH, Urt. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 , [...] Rn. 18 für den Fall einer ausschließlichen Angabe von Sollzahlungen).

  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 147/06

    Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des

    So mag der meist aus Laien bestehende Verwaltungsbeirat seinen Prüfungspflichten ausreichend nachgekommen und ihm deshalb kein Vorwurf hinsichtlich einer dennoch fehlerhaft erstellten Jahresabrechnung zu machen sein, weshalb diesem Entlastung erteilt, dem Verwalter aber wegen fehlerhafter Jahresabrechnung Entlastung versagt wird (vgl. BayObLG ZMR 2004, 50/51).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter

    Dass die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist, kann im vorliegenden Fall nicht angenommen werden (vgl. BayObLG ZMR 2004, 50 f. m.w.N.).

    Jedenfalls steht dies einer Entlastung nicht entgegen, da es sich insoweit um buchungstechnische Vorgänge handeln würde, die nicht zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Wohnungseigentümer führen (BayObLG ZMR 2004, 50 f.).

  • OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05

    Zulässige Erfassung der Instandhaltungsrücklage in der Ausgabenspalte

    Des Weiteren sind in den Jahresabrechnungen richtigerweise alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eingestellt worden ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt wurden (BayObLG ZMR 2004, 50/51).

    c) Die Entlastung von Verwalter und Verwaltungsbeirat entsprach ordnungsmäßiger Verwaltung, da keine erkennbaren Schadensersatzansprüche gegen sie bestehen (BayObLG ZMR 2004, 211/212; ZMR 2004, 50/51).

  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

  • OLG München, 25.07.2006 - 32 Wx 76/06

    Jahresabrechnung über tatsächliche Aufwendungen der Wohnungseigentümer für

  • BayObLG, 07.03.2005 - 2Z BR 182/04

    Eigentümerbeschluss zur Entlastung des Verwalters und ehrenamtlichen

  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 164/03

    Jahresabrechnung mit Abrechnungssaldo aus vergangenen Wirtschaftsjahren und

  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 143/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8254
BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 143/03 (https://dejure.org/2003,8254)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2Z BR 143/03 (https://dejure.org/2003,8254)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2Z BR 143/03 (https://dejure.org/2003,8254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Redeverbot für den Rechtsanwalt eines Wohnungseigentümers; Rechtfertigung einer geringeren Geschäftswertfestsetzung bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aus formellen Gründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 149/01

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Geschäftswertfestsetzung bei unzulässigem

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 143/03
    Für die Verwalterbestellung nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung einen Betrag in Höhe der Verwaltervergütung für die gesamte Zeit der Bestellung des Verwalters an (BayObLG WuM 2002, 171).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung -

    Eine Ungültigerklärung des Gesamtbeschlusses wird aber regelmäßig dann zu erfolgen haben, wenn die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (BayObLG ZMR 2004, 50 und NJW-RR 2004, 1602; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 115).
  • OLG Hamburg, 13.01.2004 - 2 Wx 102/03

    Zur Festsetzung des Geschäftswerts in WEG -Sachen

    Bei der Bemessung des Geschäftswerts ist das Gericht nicht an den an sich angemessenen Streitwert gebunden (BayObLG, Beschluss vom 30. Juli 2003, Az. 2Z BR 143/03).
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