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   BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03   

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https://dejure.org/2004,9227
BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03 (https://dejure.org/2004,9227)
BayObLG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2Z BR 232/03 (https://dejure.org/2004,9227)
BayObLG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2Z BR 232/03 (https://dejure.org/2004,9227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; FGG § 12; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Satz 2; ; ZVG § 90 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstherstellungsanspruch des Ersteigerers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tragende Keller-Innenwand soll versetzt werden - Nach Zwangsversteigerung: Kann die neue Eigentümerin auf einem Umbau gemäß Teilungsplan bestehen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ersteigerer hat Anspruch auf ordnungsgemäße Ersterstellung! (IBR 2005, 1022)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 524
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    (3) Der Anspruch der Antragstellerin kann jedoch, ebenfalls auf der Grundlage von § 242 BGB, ausgeschlossen sein, wenn dessen Erfüllung den Antragsgegnern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BayObLG ZMR 2002, 954 f.; ZMR 1999, 846 f.; BayObLGZ 1989, 470/473).

    (4) Sollten statische Gesichtspunkte der beantragten Mauerversetzung entgegenstehen, wäre auch zu erörtern, ob zugunsten der Antragstellerin ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommt, weil sie sich mit dem planwidrigen Zustand abfinden muss (BayObLGZ 1989, 470/473 f.).

  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    Er hat nämlich den gleichen Inhalt wie wenn die Wohnungseigentümer positiv entschieden hätten, den Kellerraum nicht einzurichten (vgl. BayObLGZ 2002, 247; BayObLG Beschluss vom 26.2.2004, 2Z BR 273/03).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    Der Senat kann jedoch die vorgelegte Niederschrift über die Versammlung urkundlich verwerten und ist auch nicht gehindert, den dazu gebrachten und unbestritten gebliebenen Vortrag zu verwenden (BayObLG NZM 1998, 1010/1011; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/ Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 45).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    Ein solcher Beschluss ist kein Nichtbeschluss (BGHZ 148, 335).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03

    Unselbständige Anschlussbeschwerde bei Beschlussanfechtung

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    Er hat nämlich den gleichen Inhalt wie wenn die Wohnungseigentümer positiv entschieden hätten, den Kellerraum nicht einzurichten (vgl. BayObLGZ 2002, 247; BayObLG Beschluss vom 26.2.2004, 2Z BR 273/03).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    Insbesondere kann die Gefahr erheblicher Bauschäden den Einwand von Treu und Glauben begründen (BayObLG ZMR 2002, 854 f.: Enfernung eines Stützpfeilers).
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    Wie die Eigentumsverhältnisse in dem fertiggestellten Keller sachenrechtlich zu beurteilen sind (vgl. BayObLG WE 1997, 93, und jüngst BGH Urteil vom 5.12.2003, V ZR 447/01 = NZM 2004, 103), kann dabei offen bleiben.
  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 2/85

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    Der Ersteher erwirbt das Eigentum originär, nicht als Rechtsnachfolger des Schuldners; der rechtsgestaltende Hoheitsakt nach § 81 ZVG schafft Eigentum in der Person des Erstehers, das nicht vom Schuldner abgeleitet ist (BGH NJW-RR 1986, 1115/1116; RGZ 89, 77/79 f.).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02

    Treu und Glauben bei erstmaliger Herstellung des planmäßigen Zustands einer

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    (3) Der Anspruch der Antragstellerin kann jedoch, ebenfalls auf der Grundlage von § 242 BGB, ausgeschlossen sein, wenn dessen Erfüllung den Antragsgegnern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BayObLG ZMR 2002, 954 f.; ZMR 1999, 846 f.; BayObLGZ 1989, 470/473).
  • RG, 28.10.1916 - V 209/16

    Gesamthypothek; Zwangsversteigerung

    Auszug aus BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
    Der Ersteher erwirbt das Eigentum originär, nicht als Rechtsnachfolger des Schuldners; der rechtsgestaltende Hoheitsakt nach § 81 ZVG schafft Eigentum in der Person des Erstehers, das nicht vom Schuldner abgeleitet ist (BGH NJW-RR 1986, 1115/1116; RGZ 89, 77/79 f.).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    (bb) Der Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands wird allerdings durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begrenzt und entfällt deshalb, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist (vgl. BayObLG, ZMR 2004, 524, 525 mwN).
  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    Der Anspruch beinhaltet insbesondere eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung und umfasst auch die erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan und den Bauplänen entsprechenden Zustands von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum (Bärmann, a. a. O., § 21, Rdnr. 22; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.3.2004, Az.: 2 Z BR 232/03).

    Zwar findet der Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands seine Grenze in dem Rechtsgedanken des § 242; danach ist der Anspruch nicht gegeben, wenn dessen Erfüllung den Antragsgegnern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (st. Rspr., BayObLG, NZM 2000, 515; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.3.2002, Az.: 2 Z BR 178/01; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.3.2004, Az.: 2 Z BR 232/03).

    Aus diesem Schreiben, das sich, wie der Verfahrensbevollmächtigte der Miteigentümerin ... selbst ausgeführt hat, lediglich mit Schimmel und Nutzerverhalten beschäftigt, kann jedoch keine - möglicherweise die Treuwidrigkeit begründende (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.3.2004, Az.: 2Z BR 232/03)- Kenntnis des Antragstellers hinsichtlich des Baumangels hergeleitet werden.

    Im übrigen wäre in einem solchen Fall, in dem § 242 BGB eingreift, dann zu diskutieren, ob dem Antragsteller ein finanzieller Ausgleich zugebilligt werden müsste, da er sich mit dem planwidrigen Zustand abzufinden hat (so BayObLG, NJW-RR 1990, 332, 333; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.3.2004, Az.: 2 Z BR 232/03).

  • LG München I, 20.10.2022 - 36 S 1546/22

    Anspruch auf plangerechte Herstellung nach neuem Recht

    Insbesondere kann die Gefahr erheblicher Bauschäden den Einwand von Treu und Glauben begründen (BayObLG Beschluss vom 4.3.2004 - 2Z BR 232/03, BeckRS 2004, 3775, beckonline; MüKoBGB/Rüscher, 8. Aufl. 2021, WEG § 19 Rn. 25).
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