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   BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03   

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https://dejure.org/2004,6857
BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03 (https://dejure.org/2004,6857)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 2Z BR 241/03 (https://dejure.org/2004,6857)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 2Z BR 241/03 (https://dejure.org/2004,6857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2 § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2
    Maßgeblichkeit des Interesses der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bei Renovierungsmaßnahme durch den verpflichteten Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Renovierungspflicht für Fenster und Fensterläden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Fenster und Fensterläden; Mitwirkungsrecht des anderen Wohnungseigentümers; Ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer zahlt, schafft nicht immer an - Für Renovierung von Fenstern ist (auch) die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 607
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03

    Abweichende Regelung der Instandhaltungspflicht bei Gemeinschaftseigentum -

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03
    (1) Die Fenster und Fensterläden sind Teil des Gemeinschaftseigentums nach § 5 Abs. 2 WEG (BayObLG WuM 1991, 440; BayObLG Beschluss vom 4.9.2003 2Z BR 145/03; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 5 Rn. 17).
  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03
    Darunter fallen alle Maßnahmen, die im Interesse der Wohnungseigentümer auf die Erhaltung, Verbesserung oder dem der Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden Gebrauch gerichtet sind (BayObLGZ 1975, 201/203).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Der Rohrbruch stellt einen erheblichen Schaden am Leitungsnetz dar, und die Reparatur dient der Wiederherstellung von dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch (vgl. zum Begriff der Instandsetzung BayObLG, ZMR 2004, 607; OLG Hamm, ZWE 2002, 600, 602; KG, NJW 1968, 160; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 21 WEG Rn. 161; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 111; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 244 f.; Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 21 Rn. 66; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 67; Elzer, ZWE 2008, 153).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08

    Rechtstellung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Instandhaltung von

    Grundsätzlich kann die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für Teile des Gemeinschaftseigentums, insbesondere solche, die sich im räumlichen Bereich des Sondereigentums oder innerhalb der Räume des Sondereigentums befinden oder diese abgrenzen, und damit überwiegend allein dem Zugriff des jeweiligen Sondereigentümers unterliegen, auf diese Wohnungseigentümer durch Vereinbarung übertragen werden (vgl. Staudinger-Bub, BGB , 13. Bearbeitung 2005 § 21 WEG Rn. 20; BayObLG WuM 2004, 362 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 ).
  • LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12

    Anfechtung eines WEG-Beschlusses hinsichtlich Sanierung einer Kelleraußentür,

    Dies ist der Fall, wenn die beschlossenen Maßnahmen sich bei einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gemeinschaft ausgerichteten Kosten-Nutzen-Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als vertretbar erweisen (BayOLG, ZMR 2004, 607; Jennißen, a.a.O. § 21, Rn. 65 - Heinemann ).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05

    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur

    Zu Recht hat das Landgericht im angefochtenen Beschluss, Seite 5, auf eine objektive Betrachtungsweise abgestellt (vgl. dazu auch BayObLG ZMR 2004, 607; Riecke/Drabek, a.a.O., § 21 WEG Rz. 193).
  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 245/03

    Verfahrensgegenstand bei Anfechtung eines Beschlusses mit einer Mehrzahl von

    Das hat zur Folge, dass hinsichtlich der Fristsetzung bereits das Amtsgericht den Antrag als unzulässig hätte abweisen müssen (siehe BayObLG Beschluss vom 31.3.2004, 2Z BR 241/03; vgl. Demharter ZMR 1987, 201/202; Jennissen NZM 2002, 594/597).
  • AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12

    Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

    Hier ist es einfacher: Unstreitig darf unabhängig von der Eigentumssituation dem jeweiligen "Nutzer" auch die Instandhaltungspflicht am Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden (siehe OLG Karlsruhe, NZM 2011, 204, BayObLG WuM 2004, 362, Staudinger, Kommentar zum WEG, § 21, 20).
  • LG Dortmund, 17.11.2023 - 17 S 87/23

    Sondernutzungsberechtigter darf nicht schlechter darstehen als ein

    Sondereigentümer angenommen hat (vgl. Bay ObLG, WuM 2004, 362).
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