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   OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02   

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OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02 (https://dejure.org/2002,3901)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.12.2002 - 3 W 202/02 (https://dejure.org/2002,3901)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 3 W 202/02 (https://dejure.org/2002,3901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters; Formelle Rechtskraft eines Beschlusses in Wohnungseigentumssachen; Entnahme noch nicht fälliger Vergütung dirch den Verwalter; Anforderung an die Bezeichnung des Beschlussgegenstandes bei Einberufung der Eigentümerversammlung; ...

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 24 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung des Verwalters; formelle Rechtskraft eines Beschlusses in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abberufung eines Verwalters bei unberechtigter Entnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 62
  • ZMR 2004, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Die hiergegen von der Beteiligten zu 1) mit ihrem Anfechtungsantrag analog § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BGHZ 106, 113, 122; BGH NJW 2002, 3240, 3242) erhobenen Einwendungen greifen nicht durch.

    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).

    Zu Recht hat es über dieses Rechtsschutzziel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG i.V.m. § 256 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH NJW 1980, 2466, 2468; 2002, 3240, 3241; 3704, 3705; Staudinger/Wenzel aaO § 43 WEG Rdnr. 28; Palandt/Bassenge aaO § 43 WEG Rdnr. 7, 8).

    Zwar mag regelmäßig das Feststellungsinteresse fehlen, wenn der Vertrag für die Dauer der Bestellung abgeschlossen und die Abberufung - wie im gegebenen Fall - wirksam ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; Wenzel ZWE 2001, 510, 515).

  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).

    Für die Frage der Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter ist zwar grundsätzlich zwischen dem wohnungseigentumsrechtlichen Akt der Abberufung im Sinne von § 26 Abs. 1 WEG und der Kündigung des Verwaltervertrages gemäß §§ 675, 626 BGB zu unterscheiden, so dass bei abstrakter Betrachtungsweise die Abberufung des Verwalters als solche nicht zugleich auch den Verwaltervertrag beendet (vgl. BayObLGZ 1998, 310, 312; OLG Köln WE 1989, 142; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 131; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 35; Niedenführ/Schulze aaO § 26 Rdnr. 36, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    2 Z 103/85|LG Lübeck; 28.10.1985; 7 T 556/85">NJW-RR 1986, 813, 814; ZMR 2002, 774 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 197).

    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Die hiergegen von der Beteiligten zu 1) mit ihrem Anfechtungsantrag analog § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BGHZ 106, 113, 122; BGH NJW 2002, 3240, 3242) erhobenen Einwendungen greifen nicht durch.

    Denn mit Zugang des Abberufungsbeschlusses stehen ihm bis zur rechtskräftigen Ungültigerklärung dieses Beschlusses Verwaltungsbefugnisse nicht mehr zu (BGHZ 106, 113, 122).

  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 3/99

    Abberufung des Verwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Vielmehr genügt es, wenn sich aus der förmlichen oder materiell-rechtlichen Verknüpfung von Verwalterstellung und -vertrag ergibt, dass die Vertragspartner die Bestellung und den Verwaltervertrag als Einheit behandelt wissen wollen (BGH NJW 1997, 2106, 2107; Senat, Beschluss vom 24. Juni 1999 -3 W 102/99-; BayObLG DWE 1994, 80; OLG Köln aaO; Wenzel ZWE 2001, 510, 513; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 228; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 88, 132; Weitnauer/Hauger aaO, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Daher konnte die Entscheidung des Landgerichts auf der Grundlage des Vorbringens der Beteiligten zu 2) bis 41) ergehen (vgl. BGH NJW 2001, 1212, 1214).
  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99

    Zur Rechnungslegungspflicht des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Der Verwaltervertrag gab ihr jedenfalls im Blick auf den ganz überwiegenden Betrag kein Recht zu der behaupteten Entnahme (§§ 675 Abs. 1, 667 BGB; vgl. BayObLG ZWE 2000, 187, 188; Deckert aaO Rdnr. 81, 1633, 1635).
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152; Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392; Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02
    Die Erläuterungen, die die Beteiligte zu 1) hierzu im Schriftsatz vom 8. Dezember 1999 gegeben hat, gehen rechtsfehlerhaft davon aus, sie "amtier(e) nach wie vor als Verwalterin." Dies trifft seit dem Zeitpunkt des Zugangs des (zweiten) Abberufungsbeschlusses spätestens am 3. September 1999 - dem Datum der Antragsschrift - nicht mehr zu (vgl. BayObLGZ 1965, 34, 45 f.; KG ZMR 1987, 392; Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 202).
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz während der landesrechtlichen

  • KG, 03.02.1978 - 1 W 2570/77
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52

    Umstellung von Forderungen

  • BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82

    Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs.

  • LG Frankfurt/Main, 07.12.1981 - 9 T 966/81
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift;

  • RG, 19.11.1903 - VI 315/03

    1. Wird der Teil eines Urteils erster Instanz, der nach den in der

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

    Einer Vorlage an den BGH gemäß § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2003, 62) bedarf es nicht.
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2018 - 13 S 111/18

    Durch die in einem Verwaltervertrag enthaltene Klausel, dass bei einer

    Anders liegt es aber dann, wenn der Verwaltervertrag nur für die Dauer der Bestellung abgeschlossen ist (BGH NJW 2002, 2340 (3243)), wenn also nach dem Willen der Vertragschließenden die Abberufung und das Ende des Verwaltervertrages in der Weise miteinander verknüpft sind, dass die wirksame Abberufung des Verwalters eine auflösende Bedingung des Verwaltervertrages darstellt (OLG Zweibrücken ZMR 2004, 63).
  • LG Dortmund, 06.03.2006 - 9 T 548/05

    Herausgabepflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Jedenfalls war eine Aufrechnung deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei der Instandhaltungsrücklage um zweckgebundene Gelder handelte, auf die ein Verwalter nicht zum Zwecke der Befriedigung eigener Vergütungsansprüche Zugriff nehmen darf (OLG Düsseldorf WuM 2005, 359; OLG Zweibrücken ZMR 2004, 63).
  • AG Aachen, 04.06.2014 - 118 C 7/14

    Einfacher Sachverhalt muss nur schlagwortartig bezeichnet werden!

    Eine solche genügt insbesondere dann, wenn sie den Wohnungseigentümern auf Grund einer früheren Beschlussfassung durch eine Vorkorrespondenz oder ein Gerichtsverfahren bekannt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2004, 63; OLG Celle ZWE 2002, 474; BayObLG in NZM 2000, 499 und in WuM 1995, 101).
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