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   OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - I-3 Wx 344/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5048
OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - I-3 Wx 344/03 (https://dejure.org/2004,5048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.2004 - I-3 Wx 344/03 (https://dejure.org/2004,5048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 2004 - I-3 Wx 344/03 (https://dejure.org/2004,5048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung des Maßstabs der Kostenverteilung in der Teilungserklärung; Vereinbarung des Maßstabs der Kostenverteilung durch Eigentümerbeschluss; Auslegungskriterien für Beschlüsse der Wohnungseigentümer; Unwirksamkeit und Nichtigkeit von Eigentümerbeschlüssen; ...

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 1; WEG § 23 Abs. 4
    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Öffnungsklaussel von Wohnungseigentümern; Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses über Abrechnung von Betriebskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versteckter Beschluss über Betriebskostenumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 467
  • ZMR 2004, 848
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 3 Wx 344/03
    Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (BGH NJW 1998, 3713 (3714).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann aber jedenfalls solche Beschlüsse uneingeschränkt selbst auslegen, die als Dauerregelung auch für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers gelten sollen (BGH NJW 1998, 3713, 3714).

  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 3 Wx 344/03
    Als nichtig sind dagegen Beschlüsse anzusehen, wenn eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennbar ist (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2001, 725, 727; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 23 Rdz. 149).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Das führt zur Anfechtbarkeit der Neuregelung (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 848 f.; Jennißen in Jennißen, aaO, § 16 Rdn. 37).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Die von der weiteren Beschwerde herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 2004, 467 f.) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil diese sich nur auf die Auslegung einer Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung im Hinblick auf eine mögliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bezieht.
  • LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Das grundsätzliche Abstellen des beschlossenen Umlageschlüssels auf das "Verhältnis ihrer Nutzflächenanteile" hat jedoch anders als in dem vom Amtsgericht für seine Ansicht herangezogenen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 848 nicht zur Folge, dass auf dieser Grundlage keine Abrechnungen erstellt werden könnten.
  • AG Oberhausen, 21.02.2012 - 34 C 7/10

    Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten nach dem Verhältnis der

    Desweiteren hat das OLG Düsseldorf (NZM 2004, 467) in einem Verfahren, das vor dem hier erkennenden Gericht seinerzeit seinen Ausgang nahm und von dem hier erkennenden Gericht in erster Instanz auch entschieden worden ist, festgestellt, dass ein Beschluss über die Abrechnung von Betriebskosten "nach den vom Bauträger angegebenen Wohnflächen" nichtig ist, wenn letztere - also die Wohnflächen - weder feststehen noch mit zulässigen Mitteln der Beschlussauslegung festgestellt werden können.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 02.10.2008 - 74 C 60/08

    Wohnungseigentum: Beschluss über die Änderung des Verteilerschlüssels nach dem

    Ansonsten ist der Beschluss wegen Unbestimmtheit nichtig (vgl. Bärmann, 10. Aufl., § 16 Rdnr. 93; OLG Düsseldorf NZM 04, 467, 468).
  • AG Norderstedt, 05.12.2012 - 44 C 283/12

    WEG - Nichtigkeit Beschluss über Kostenverteilungsschlüsseländerung

    Dies führt nach Auffassung des Gerichts nicht nur zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, sondern zur Nichtigkeit (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Urteil bzw. Beschluss vom 26.3.2004, Az: I-3 Wx 344/03, 3 Wx 344/03, AG Oberhausen, Urteil vom 21.02.2012, Az: 34 C 7/10)).
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