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   KG, 16.08.2004 - 12 U 310/03   

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https://dejure.org/2004,3855
KG, 16.08.2004 - 12 U 310/03 (https://dejure.org/2004,3855)
KG, Entscheidung vom 16.08.2004 - 12 U 310/03 (https://dejure.org/2004,3855)
KG, Entscheidung vom 16. August 2004 - 12 U 310/03 (https://dejure.org/2004,3855)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von rückständiger Miete; Mietminderung wegen Mangel der Mietsache; Erheblichkeit der Kenntnis der Beklagten von der Durchnässung des Bodenuntergrundes vor Übergabe der Mieträume; Verletzung von Vermieterpflichten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Minderung bei Pfusch des vom Mieter beauftragten Handwerkers; Bauarbeiten in Mieterauftrag

  • Judicialis

    BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 278 Satz 1; ; BGB § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1; BGB § 278 Satz 1; BGB § 254
    Haftung des Mieters für einen Mangel der Mietsache, den er zu vertreten hat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Mietminderung wegen unfachgerecht verlegtem Bodenbelag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 908
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bonn, 13.06.2013 - 6 S 188/12

    Verpflichtung eines Vermieters zur Inanspruchnahme seiner Gebäudeversicherung für

    Hat ein Mieter die Brandursache zu vertreten, kann er dementsprechend im Grundsatz auch die Miete nicht wegen des eingetretenen Brandschadens mindern (vgl. BGH Urteil vom 13.12.1991, LwZR 5/91, zitiert nach juris; BGH Urteil vom 28.05.2008, VIII ZR 271/07, zitiert nach juris; KG Berlin, Urteil vom 16.08.2004, 12 U 310/03, zitiert nach juris).

    Zwar kann sich ein Mieter grundsätzlich dann nicht auf eine Mietminderung berufen, wenn der Mangel auf sein Verhalten zurückzuführen ist oder er ihn zu vertreten hat (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Auflage, § 536 Rn. 323; KG Berlin, Urteil vom 16.08.2004, 12 U 310/03, zitiert nach juris).

  • KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15

    Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum:

    Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 1992, 1936; OLG Naumburg NZM 2001, 100), z.B. wenn der Mieter den Mangel selbst durch sein Verhalten herbeigeführt hat (vgl. BGH NZM 2012, 637; BGH NZM 2011, 198; KG ZMR 2004, 908; Bub/Treier/Kraemer/Ehlert, a.a.O., III.B. Rdnr. 3261 m.w.N.).
  • AG Stuttgart, 08.11.2011 - 32 C 2842/11

    Recht zur Verweigerung der Ausbesserung eines Mangels durch einen Mieter bei

    Zwar wird ist bei vergleichbaren Fällen optischer aber nicht funktioneller Beeinträchtigung teilweise keine Minderung zugesprochen worden, vgl. LG Köln, 4. August 2005, 6 S 26/05 (Verschmutzung des Balkongeländers); LG Berlin, 4. Juni 1984, 61 S 204/83 (Abgetretene Türschwellen innerhalb der Wohnung); KG Berlin, 16. August 2004, 12 U 310/03 (Schäden am Fußbodenbelag ohne Verschulden des Vermieters); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Farbspritzer im Bad); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Türangel ist nicht lackiert ); AG Münster, 20. Juli 1982, 3 C 20/82 (Unansehnliche Hausfassade und Treppenhaus); doch ist im hiesigen Fall gerade noch eine Minderung von 3 % erreicht.
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