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   KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99   

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KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99 (https://dejure.org/2001,6157)
KG, Entscheidung vom 21.05.2001 - 12 U 9284/99 (https://dejure.org/2001,6157)
KG, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 12 U 9284/99 (https://dejure.org/2001,6157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen einen beauftragten Rechtsanwalt wegen des pflichtwidrigen Verjährenlassens der Ansprüche des Klägers; Pflicht des Regressrichters zur eigenen Beurteilung des streitigen Sachverhalts ohne den angeblichen Fehler des Anwalts; Begriff der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB a.F. § 558 Abs. 2; BGB n.F. § 548 Abs. 1
    Prüfungsmaßstab des Gerichts im Anwaltsregress; Begriff der "Rückgabe" der Mietsache; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 455
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 216/90

    Verjährung von Vermieterersatzansprüchen bei Auswechslung des untervermietenden

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    Dieser soll durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen (BGH NJW 1991, 2416; NJW 1992, 687; NJW 2000, 3203, 3205 f.; ebenso Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Auflage, § 558 Rdnr. 11 m.w.N.; Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VI Rdnr. 40).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass es der Erlangung des unmittelbaren Besitzes durch den Vermieter gleichsteht, wenn er sich selbst der Möglichkeit begibt, die unmittelbare Sachherrschaft auszuüben, etwa indem er ein Angebot des Mieters auf Übergabe der Schlüssel zurückweist (vgl. Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VI Rdnr. 41), oder indem er den bisherigen Untermieter als Mieter den unmittelbaren Besitz fortsetzen lässt (BGH NJW 1968, 2241; BGH NJW 1992, 687, 688; OLG München, NJWE Mietrecht 1997, 106; Palandt/Weidenhaff, BGB, 60. Auflage, § 558 Rdnr. 11 m.w.N.).

    Der einvernehmliche Wechsel des Hauptmieters führt daher für den ausgeschiedenen zum Verjährungsbeginn (BGH NJW 1992, 687), auch wenn Vermieter die Sache einvernehmlich nicht vorübergehend zurückerhält (OLG Karlsruhe NJW 1994, 594).

    Die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes enthält jedoch einen allgemeinen Rechtsgedanken (vgl. BGH NJW 1992, 687, 688), der auch auf den vorliegenden Fall übertragbar ist Danach kann der Vermieter die kurze Verjährung des § 558 BGB nicht dadurch zu Lasten des Mieters hinauszögern, dass er davon absieht, die Mieträume in Besitz zu nehmen, obwohl er von der Besitzaufgabe durch den Mieter weiß und die Möglichkeit zur Inbesitznahme hat.

    Die Verjährung etwaiger Ersatzansprüche der Klägerin gegen die P. als Rechtsnachfolgerin des Instituts ... der S. war auch nicht gemäß § 852 Abs. 2 BGB, der auf Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache anzuwenden ist (BGH NJW 1992, 687, 688), gehemmt.

  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    Dieser soll durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen (BGH NJW 1991, 2416; NJW 1992, 687; NJW 2000, 3203, 3205 f.; ebenso Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Auflage, § 558 Rdnr. 11 m.w.N.; Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VI Rdnr. 40).

    Diese Voraussetzung ist dann nicht erfüllt, wenn der Vermieter nicht die Möglichkeit hat das Mietobjekt seinerseits in Besitz zu nehmen, sondern nur während des Besitzes des Mieters von einem von diesem gestatteten - damit aber gerade nicht freien - Zutritt erhält, um sich in den Mieträumen umzusehen (BGH NJW 2000, 3203, 3206).

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    Dieser soll durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen (BGH NJW 1991, 2416; NJW 1992, 687; NJW 2000, 3203, 3205 f.; ebenso Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Auflage, § 558 Rdnr. 11 m.w.N.; Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VI Rdnr. 40).

    Zwar beginnt die kurze Verjährung des § 558 BGB nicht vor Entstehen und Fälligkeit des Anspruchs des Vermieters (BGH NJW 1991, 2416; Palandt/Weidenkaff, BGB, 60, Auflage, § 558 Rdnr. 11 m.w.N).

  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84

    Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    In diesem Fall steht dem Vermieter auch kein Ausgleichsanspruch in Geld zu (BGHZ 96, 141; Bub/Treier/Scheuer, a.a.O. Rdnr. 18).
  • BGH, 02.10.1968 - VIII ZR 197/66
    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass es der Erlangung des unmittelbaren Besitzes durch den Vermieter gleichsteht, wenn er sich selbst der Möglichkeit begibt, die unmittelbare Sachherrschaft auszuüben, etwa indem er ein Angebot des Mieters auf Übergabe der Schlüssel zurückweist (vgl. Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VI Rdnr. 41), oder indem er den bisherigen Untermieter als Mieter den unmittelbaren Besitz fortsetzen lässt (BGH NJW 1968, 2241; BGH NJW 1992, 687, 688; OLG München, NJWE Mietrecht 1997, 106; Palandt/Weidenhaff, BGB, 60. Auflage, § 558 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    Geht es mithin um das hypothetische Ergebnis eines Ausgangsverfahrens mit rechtlich gebundener Entscheidung, so hat der Regressrichter nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu fragen, wie dieses ohne den Fehler des Rechtsanwalts vermutlich geendet hätte, sondern selbst zu beurteilen, zu welchem Ergebnis das mit der Sache befasste Gericht richtigerweise hätte gelangen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 133, 110, 111; BGH NJW 1996, 48, 49; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - IX ZR 6/99 -, NJW 2001, 146).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92

    Räumung; Prozeß; Tod; Vermieter; Klageabweisung; Eigenbedarf

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    Der einvernehmliche Wechsel des Hauptmieters führt daher für den ausgeschiedenen zum Verjährungsbeginn (BGH NJW 1992, 687), auch wenn Vermieter die Sache einvernehmlich nicht vorübergehend zurückerhält (OLG Karlsruhe NJW 1994, 594).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    Geht es mithin um das hypothetische Ergebnis eines Ausgangsverfahrens mit rechtlich gebundener Entscheidung, so hat der Regressrichter nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu fragen, wie dieses ohne den Fehler des Rechtsanwalts vermutlich geendet hätte, sondern selbst zu beurteilen, zu welchem Ergebnis das mit der Sache befasste Gericht richtigerweise hätte gelangen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 133, 110, 111; BGH NJW 1996, 48, 49; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - IX ZR 6/99 -, NJW 2001, 146).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    Geht es mithin um das hypothetische Ergebnis eines Ausgangsverfahrens mit rechtlich gebundener Entscheidung, so hat der Regressrichter nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu fragen, wie dieses ohne den Fehler des Rechtsanwalts vermutlich geendet hätte, sondern selbst zu beurteilen, zu welchem Ergebnis das mit der Sache befasste Gericht richtigerweise hätte gelangen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 133, 110, 111; BGH NJW 1996, 48, 49; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - IX ZR 6/99 -, NJW 2001, 146).
  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus KG, 21.05.2001 - 12 U 9284/99
    Geht es mithin um das hypothetische Ergebnis eines Ausgangsverfahrens mit rechtlich gebundener Entscheidung, so hat der Regressrichter nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu fragen, wie dieses ohne den Fehler des Rechtsanwalts vermutlich geendet hätte, sondern selbst zu beurteilen, zu welchem Ergebnis das mit der Sache befasste Gericht richtigerweise hätte gelangen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 133, 110, 111; BGH NJW 1996, 48, 49; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - IX ZR 6/99 -, NJW 2001, 146).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZR 63/18

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters mit dem Zeitpunkt des

    Nach einer Auffassung sind die Bestimmungen über den Annahmeverzug heranzuziehen mit der Folge, dass der Lauf der Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB ausgelöst werde, sobald der Mieter die erfüllungstaugliche Rückgabe der geräumten Mietsache anbiete (so etwa KG ZMR 2005, 455 f., Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Fuerst Geschäftsraummiete 4. Aufl. Kap. 17 Rn. 51).
  • OLG Hamm, 01.09.2023 - 30 U 195/22

    Rückgabe des Mietobjekts; Verjährungsbeginn

    Nach einer Auffassung sind die Bestimmungen über den Annahmeverzug heranzuziehen mit der Folge, dass der Lauf der Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB ausgelöst werde, sobald der Mieter die erfüllungstaugliche Rückgabe der geräumten Mietsache anbiete (so etwa KG, Urteil vom 21.05.2014 - 12 U 9284/99 -, ZMR 2005, 455; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., § 17 Rn. 51).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2018 - 3 U 72/17

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche wegen

    18 Bereits der Annahmeverzug mit der Rücknahme der Mietsache löst den Beginn der kurzen Verjährungsfrist gemäß § 548 Abs. 1 BGB aus (KG ZMR 2005, 455; offengelassen von BGH aaO).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter trotz Nichtrückgabe aller Schlüssel die Sachherrschaft über den Mietgegenstand endgültig und für den Vermieter erkennbar aufgibt (vgl. BGH NJW 2000, 3203, 3206; OLG München MDR 2007, 514; KG Berlin ZMR 2005, 455; OLG Hamm ZMR 1996, 373; Senat OLGR Düsseldorf 2008, 544; Grundeigentum 2002, 1196).
  • OLG München, 31.03.2009 - 5 U 3484/08

    Ansprüche des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses: Beginn der

    18 Nach gefestigter Rechtsprechung (zusammenfassend Kammergericht, Urteil vom 21.05.2001, ZMR 2005, 455) setzt der Beginn der kurzen Verjährungsfrist im Mietrecht voraus, dass eine Veränderung der Besitzverhältnisse zu Gunsten des Vermieters stattfindet.
  • AG Köln, 08.07.2011 - 201 C 25/11

    Verjährung von Ersatzansprüchen eines Vermieters wegen Veränderungen oder

    Auch bei nur teilweiser Herausgabe der Mietsache oder bei unvollständiger Räumung wird die kurze Verjährung in Lauf gesetzt, wenn der Vermieter die unmittelbare Sachherrschaft erlangt, die ihn in die Lage versetzt, sich trotz der unvollständigen Räumung ein Bild von den ihm zustehenden Ansprüchen zu machen (vgl. KG Berlin ZMR 2005, 455 ff.; OLG München, MDR 2007, 514 f.).
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