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   OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05   

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https://dejure.org/2005,5774
OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05 (https://dejure.org/2005,5774)
OLG München, Entscheidung vom 25.05.2005 - 34 Wx 24/05 (https://dejure.org/2005,5774)
OLG München, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 34 Wx 24/05 (https://dejure.org/2005,5774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsantrag gegen Gesellschafter bürgerlichen Rechts im Wohnungseigentumsverfahren - Nutzung einer Wohnung als Tierarztpraxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Partei im wohnungseigentumsrechtlichen Unterlassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einzelne Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit als Adressaten eines im Wohnungseigentumsverfahren gestellten Unterlassungsantrags; Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft; Zulässigkeit der ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierarzt-"Patienten" im Haus unerwünscht - Wohnungseigentum soll als Kleintierpraxis genutzt werden

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Tierarzt unerwünscht

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Kleintiere

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1102
  • FGPrax 2005, 147
  • ZMR 2005, 727
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05
    Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum nach diesen Grundsätzen zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungseigentümer die Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (st. Rspr., z. B. BayObLG NZM 2001, 137; ZMR 2000, 234).

    Humanarztpraxen in Büroräumen (OLG Hamm FGPrax 2004, 12) oder Wohnungen (BayObLG NZM 2001, 137; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 16; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 46) werden als zulässig angesehen, wenn sie für die Mitbewohner keine größeren als die üblichen Störungen verursachen (Pick in Bärmann/Pick/Merle § 13 Rn. 46).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05
    Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts ist es grundsätzlich auch möglich, gegen diese zwar nicht als Trägerin von Wohnungseigentum, wohl aber in ihrer Eigenschaft als Vermieterin von Wohnraum (§ 535 BGB; BGH, NJW 2001, 1056) nach § 1004 BGB vorzugehen.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95

    Zweckbestimmung "Büroräume" - Kinderarztpraxis

    Auszug aus OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05
    Humanarztpraxen in Büroräumen (OLG Hamm FGPrax 2004, 12) oder Wohnungen (BayObLG NZM 2001, 137; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 16; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 46) werden als zulässig angesehen, wenn sie für die Mitbewohner keine größeren als die üblichen Störungen verursachen (Pick in Bärmann/Pick/Merle § 13 Rn. 46).
  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 70/02

    Keine Grundbuchfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05
    Die maßgebliche Eintragung im Wohnungsgrundbuch verlautbart für das Eigentum nicht die Gesellschaft (BayObLGZ 2002, 330; vgl. Demharter GBO 25. Aufl. § 19 Rn.108 m.w.N.), sondern zutreffend die Gesellschafter mit dem Zusatz des für ihre Gemeinschaft maßgeblichen Rechtsverhältnisses gemäß § 47 GBO (BayObLGZ 1985, 353; Demharter § 47 Rn. 21).
  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05
    Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum nach diesen Grundsätzen zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungseigentümer die Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (st. Rspr., z. B. BayObLG NZM 2001, 137; ZMR 2000, 234).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.02.2015 - 72 C 105/14

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen massiver Störung des Hausfriedens: Pflicht

    Die Passivlegitimation der Beklagten zu 2) und 3) folgt dabei aus deren Stellung als Gesellschafter der Beklagten zu 1) (vgl. OLG München, Beschl. v. 25. Mai 2005 - 34 Wx 24/05, ZWE 2006, 48).
  • LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14

    Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw.

    Ob dies der Fall ist muss anhand einer typisierenden Betrachtungsweise festgestellt werden (st. Rspr., z. B. BayObLG, ZWE 2000, 521, 522; ZWE 2001, 27 ff.; OLG München ZMR 2005, 727, 728; Bärmann, WEG, 12. Auflage, § 13, Rdnr. 26).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12

    Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer

    Sofern die Beklagte zu 1) als Störerin anspruchsverpflichtet wäre, ergäbe sich eine Haftung der Beklagten zu 2) und 3) als deren Gesellschafter nach Maßgabe von § 128 HGB analog (vgl. BGH, NJW 2007, 2490 zur Haftung der Gesellschafter für Ansprüche aus Delikt; siehe dazu auch OLG München, FGPrax 2005, 147 sowie Dötsch, in: Timme, BeckOK-WEG, Ed. 15 [1/2013], § 15, Rn. 123).
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