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   BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04   

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BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04 (https://dejure.org/2005,896)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2005 - VIII ZR 255/04 (https://dejure.org/2005,896)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 255/04 (https://dejure.org/2005,896)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Verlängerung eines Mietvertrages durch einen Ehepartner für den anderen Ehepartner nach dessen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung; Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich der Durchführung von Schönheitsreparaturen gegenüber einem aus einer ehelichen ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Ehegatte als Mitmieter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den Mietvertrag, § 157 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkludenter Mietvertrag mit Ehegatten

  • Judicialis

    BGB § 157 A

  • RA Kotz

    Mietvertrag: Eintritt eines Ehegatten in Mietvertrag des anderen

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Konkludenter Vertragsbeitritt, Zustimmungserfordernis der verbleibenden Vertragspartei, Rechtsfolgen fehlenden Erklärungsbewußtseins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157
    Eintritt eines Ehegatten in den mit dem Ehepartner geschlossenen Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludenter Eintritt in bestehenden Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schulden in der Ehe - Wer haftet eigentlich dafür?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Konkludenter Eintritt in Mietvertrag

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Konkludenter Eintritt des Ehegatten in den Mietvertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Schönheitsreparaturen - Wer sich über Jahre wie ein Mieter verhält, ist auch Mieter!

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Stillschweigend zum Mieter geworden

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Stillschweigend zum Mieter geworden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau kann auch ohne Unterschrift Mieterin sein - BGH zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den allein vom anderen Ehegatten unterschriebenen Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Konkludenter Vertragsbeitritt, Zustimmungserfordernis der verbleibenden Vertragspartei, Rechtsfolgen fehlenden Erklärungsbewußtseins

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2620
  • MDR 2006, 84
  • NZM 2005, 659
  • ZMR 2005, 781
  • FamRZ 2005, 1559
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 197/97

    Anforderungen an Stillhalteabkommen; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
    Der Senat kann die Auslegung der für den Vertragsbeitritt maßgeblichen Erklärungen selbst vornehmen, weil weitere Feststellungen insoweit nicht zu erwarten sind (Senatsurteile BGHZ 124, 39, 45; Urteil vom 16. Dezember 1998 - VIII ZR 197/97, NJW 1999, 1022 = WM 1999, 922, unter II 2 b).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
    Trotz fehlenden Erklärungsbewußtseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGHZ 91, 324, 327 ff.; 109, 171, 177 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
    Die Voraussetzungen eines - stillschweigenden - Vertragsbeitritts (§§ 305 a.F., 145 ff. BGB), der zwischen dem Vermieter und dem in das Vertragsverhältnis eintretenden Mieter unter Zustimmung des bisherigen Mieters vereinbart werden kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 65, 49, 51 ff.; 72, 394, 397 f.; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 187/96, NJW-RR 1998, 594 = WM 1998, 767, unter II 2 b), liegen vor.
  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
    Der Senat kann die Auslegung der für den Vertragsbeitritt maßgeblichen Erklärungen selbst vornehmen, weil weitere Feststellungen insoweit nicht zu erwarten sind (Senatsurteile BGHZ 124, 39, 45; Urteil vom 16. Dezember 1998 - VIII ZR 197/97, NJW 1999, 1022 = WM 1999, 922, unter II 2 b).
  • BGH, 29.11.1978 - VIII ZR 263/77

    Schriftform für Vertrag zwischen Vor- und Ersatzmieter

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
    Die Voraussetzungen eines - stillschweigenden - Vertragsbeitritts (§§ 305 a.F., 145 ff. BGB), der zwischen dem Vermieter und dem in das Vertragsverhältnis eintretenden Mieter unter Zustimmung des bisherigen Mieters vereinbart werden kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 65, 49, 51 ff.; 72, 394, 397 f.; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 187/96, NJW-RR 1998, 594 = WM 1998, 767, unter II 2 b), liegen vor.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
    Trotz fehlenden Erklärungsbewußtseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGHZ 91, 324, 327 ff.; 109, 171, 177 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
    Die Voraussetzungen eines - stillschweigenden - Vertragsbeitritts (§§ 305 a.F., 145 ff. BGB), der zwischen dem Vermieter und dem in das Vertragsverhältnis eintretenden Mieter unter Zustimmung des bisherigen Mieters vereinbart werden kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 65, 49, 51 ff.; 72, 394, 397 f.; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 187/96, NJW-RR 1998, 594 = WM 1998, 767, unter II 2 b), liegen vor.
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07

    Abstellen auf den Kenntnisstand des gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH Urteile vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 255/04 - NJW 2005, 2620, 2621 und vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953).
  • LG Stuttgart, 04.10.2017 - 1 S 50/16

    Mietvertrag: Anspruch auf Mietzinszahlung gegen die Ehefrau unter

    Für einen nachträglichen selbständigen Beitritt zum streitgegenständlichen Mietvertrag, wie er grundsätzlich in Betracht kommen kann (vgl. etwa bei BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 255/04, NJW 2005, 2620), fehlt es an schlüssigen Behauptungen des Klägers, welche diese rechtliche Würdigung tragen könnten.
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 384/04

    Auslegung einer Handelsvertreter-Provisionsvereinbarung

    Der Senat kann die Auslegung des Vertrages selbst vornehmen, weil weitere tatsächliche Feststellungen insoweit nicht zu erwarten sind (Senatsurteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 255/04, NJW 2005, 2620, unter II 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

    Sie erhielt somit zwar die volle Rechtsstellung eines weiteren Vertragspartners (vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 5. März 1975 - VIII ZR 97/73, NJW 1975, 969 unter III - 1b; MünchKomm-BGB/Roth, 5. Aufl. § 398 Rn. 197; Busche in Staudinger, BGB [2005] Einleitung zu §§ 398 ff. Rn. 207; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts Band I 14. Aufl. § 35 III [S. 619]), konnte aber andererseits nur die gleiche Rechtsstellung erlangen wie die bereits zuvor durch den Vertrag geschützten Versicherungsnehmer (vgl. für den Eintritt eines weiteren Mieters: BGH, Urteile vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 147/06, NJW-RR 2007, 668 Rn. 17 und vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 255/04, NJW 2005, 2620 unter II 1; für die Einbeziehung eines neu eintretenden Sozius in ein bestehendes Mandatsverhältnis: BGH, Urteil vom 5. November 1993 - V ZR 1/93, BGHZ 124, 47, 49 f.).
  • OLG Celle, 27.11.2007 - 2 W 116/07

    Schriftformerfordernis des Beitritts eines weiteren Mieters zu einem auf mehr als

    Überdies würde es sich auch konkludent aus den Umständen des Falles ergeben und reicht auch eine stillschweigende Zustimmung der Beklagten zu 1 aus (vgl. BGH NJW 2005, 2620).
  • LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14

    Wohnraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen des

    Die Kammer verkennt nicht, dass insofern eine Einigung auch durch konkludentes Verhalten, z. B. Mietzahlung und Gebrauchsgewährung, herbeigeführt werden kann (vgl. BGH v. 13.07.2005 - VIII ZR 255/04, NJW 2005, 2620; v. 20.01.2010 - VIII ZR 84/09, NJW-RR 2010, 1095; Palandt- Weidenkaff , 74. Aufl. 2015, § 535 Rn. 7).
  • KG, 31.01.2008 - 2 AR 63/07

    Zuständigkeitsbestimmung: Treuwidrige Berufung auf Gerichtsstandsklausel nach

    Die Wirksamkeit der Vereinbarung, die eine Zuständigkeit am Sitz der ehemaligen Vertragspartnerin und Klauselverwenderin Enn in Düsseldorf oder wahlweise am Sitz einer zuständigen Niederlassung vorsieht, dürfte unter dem Aspekt einer unangemessenen Benachteiligung i.S. von § 9 AGBG keinen Bedenken unterliegen und kann jedenfalls ebenso unterstellt werden wie das Vorliegen der von § 38 Abs. 1 ZPO vorausgesetzten Kaufmannseigenschaft des Klägers und wie eine grundsätzliche Anwendbarkeit der Klausel auch im Verhältnis des Klägers zur Beklagten, deren Passivlegitimation er bei verständiger Würdigung seines Vortrags nicht aus einer bloßen Schuldmitübernahme, sondern aus einem Vertragsbeitritt (vgl. BGH NJW 2005, 2620) herleitet.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06

    Beweistkraft einer notariellen Urkunde; Sittenwidrigkeit der Übernahme einer

    Insoweit muss er sich am objektiven Erklärungsgehalt seiner Erklärung, die die Klägerin nach dem Inhalt der Urkunde und nach der Verkehrsauffassung als eigene Bürgschaftserklärung des Beklagten verstehen durfte und musste, festhalten lassen (BGH, NJW 2005, 2620).
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Da der Beklagte bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und deshalb vermeiden können, dass sein Verhalten nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte vom Kläger als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und der Kläger dieses Verhalten auch tatsächlich als ein ihm übertragenes Mandat verstanden hat, ist es unerheblich, wenn dem Beklagten das Erklärungsbewusstsein gefehlt haben sollte (BGHZ 91, 324 = NJW 1984, 2279; BGHZ 109, 171 [177] = NJW 1990, 454 [456] m.w.N.; NJW 1991, 2084 [2086]; NJW 2002, 3629 [3630]; BKR 2005, 501 [503 zu d.cc.(1).]; BeckRS 2005 09053 = FamRZ 2005, 1559 [1560 zu II.2.]; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., BGB vor § 116 Rdn. 17; § 133 Rdn.11).
  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09

    Arbeitnehmereigenschaft Rote-Kreuz-Schwester - Aufnahmevertrag

    Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillen, Geschäftswillen) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH 13.07.2005 - VIII ZR 255/04 - Rn 11, m. w. N., zitiert nach juris) .
  • AG Besigheim, 06.12.2016 - 7 C 601/16

    Wohnungskündigung durch Vermieter - Personenmehrheit auf Vermieterseite -

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 86/05

    Befreiung von der Schuld durch Aufrechnung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 BGB -

  • AG Oldenburg/Holstein, 03.08.2010 - 22 C 880/09

    Direktunterrichtsvertrag - Zustande kommen

  • OLG Dresden, 26.06.2007 - 5 U 138/07

    Festspielhausgelände Hellerau geht an die Stadt

  • OLG München, 02.06.2023 - 23 U 6173/21

    Offensichtlicher Vollmachtsmissbrauch einer GmbH-Geschäftsführerin

  • LG Düsseldorf, 14.12.2021 - 7 O 60/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2019 - L 13 AS 62/19
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