Rechtsprechung
AG Hamburg, 26.05.2005 - 102 c II 6/05 WEG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines gehbehinderten Wohnungseigentümers auf Einbau einer Treppenüberwindungshilfe; Ungültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung mangels Bestimmtheit der Schilderung eines Einbauvorhabens hinsichtlich eines Fahrstuhles; Beschluss einer ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beschlussfassung über nachträglichen Einbau eines Fahrstuhl als bauliche Veränderung ist zu unbestimmt, wenn wesentliche Fragen nicht geklärt sind; §§ 14, 22 WEG; 554 a BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 821
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 06.06.2001 - 318 T 70/99
Erforderlichkeit der Anbringung eines Treppenlifts; Wirksamkeit eines …
Auszug aus AG Hamburg, 26.05.2005 - 102c II 6/05
Denn in der Regel geht es hier um unerhebliche Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum (LG Hamburg, ZWE 2001, 503=NZM 2001, 767). - BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …
Auszug aus AG Hamburg, 26.05.2005 - 102c II 6/05
Dies folgt auch bereits aus der Vorschrift des § 554 a BGB, der Folge der von den Antragsgegnern genannten Entscheidung des BVerfG (NZM 2000, 539) war, und den sie selbst vorliegend "analog" anwenden wollen (SS v. 16.2.2005).
- BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen
bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau];… vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176;… Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80;… Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110).Mit dem Einbau eines Personenaufzugs musste sich die Rechtsprechung bislang nur vereinzelt befassen; dieser ist als Nachteil angesehen worden (so AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; offen lassend LG München, ZWE 2015, 139 ff.).
- OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche …
Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).