Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.2005 - I-3 Wx 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8161
OLG Düsseldorf, 12.07.2005 - I-3 Wx 46/05 (https://dejure.org/2005,8161)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2005 - I-3 Wx 46/05 (https://dejure.org/2005,8161)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - I-3 Wx 46/05 (https://dejure.org/2005,8161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 26 Abs. 1 Satz 3; ; WEG § 28; ; WEG § 47 Satz 1; ; WEG § 47 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 675

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund für die Kündigung der Verwaltervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abberufung und Kündigung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 25 T 589/04
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2005 - I-3 Wx 46/05

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LG Itzehoe, 12.07.2013 - 11 S 39/12

    Fehlerhafte Jahresabrechnung, unzulässige Führung eines Treuhandkontos und

    a) Die oben unter Ziffer 1. aufgeführten wesentlichen Verstöße gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Abrechnung, die angesichts der fehlenden Abstimmbarkeit der Bestände am 01.01.2010 auch in der Vorjahresabrechnung 2009 vorgelegen haben müssen, beinhalten einen wichtigen Grund zur Abberufung eines Verwalters (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2005 - 3 Wx 46/05; LG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2010 - 16 S 45/09).
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

    Ein wichtiger Grund liegt nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG regelmäßig dann vor, wenn der Verwalter die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt, bei einer bestimmungswidrigen Geldverwendung (OLG Düsseldorf, ZfIR 1997, 554), der Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf seinem eigenen Konto (OLG Rostock, MietRB 2009, 325), unberechtigten Honorarforderungen (OLG Köln, ZMR 2008, 904) oder der Missachtung des Willens der Eigentümer (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1170), Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Verwalters (OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 43) oder groben Abrechnungsfehlern (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 293).
  • AG Hamburg, 22.01.2019 - 22a C 129/17

    Wann haftet der Verwalter für die Prozesskosten?

    Grob fahrlässig handelt auch, wer als gewerblicher Verwalter eine evident fehlerhafte Beschlussvorlage vorgenommen hatte (AG Hamburg ZMR 2012, 586; Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 34; Bärmann, a.a.O., Rz. 34), z.B., wenn er eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 293, 295; LG Dessau-Roßlau ZMR 2010, 471 f; LG Konstanz ZWE 2008, 353 f; Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 44; Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 20).
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    Grob fahrlässig handelt auch, wer als gewerblicher Verwalter eine evident fehlerhafte Beschlussvorlage vorgenommen hatte (AG Hamburg ZMR 2012, 586; Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 34; Bärmann, a.a.O., Rz. 34), insbesondere auch, wenn er eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 293, 295; LG Dessau-Roßlau ZMR 2010, 471 f; LG Konstanz ZWE 2008, 353 f; Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 44; Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 20).
  • LG Berlin, 26.01.2010 - 55 S 112/09

    Jahresabrechnung entspricht nicht einer Bilanz nach HGB!

    Soweit die Klägerin zu 1) diesbezüglich auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 12.07.2005 (3 Wx 46/05) verweist, ist zunächst zu berücksichtigen, dass diese den Fall der Abberufung eines Verwalters betrifft, mithin geringere Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes zu stellen waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht