Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.09.2005

Rechtsprechung
   KG, 12.01.2006 - 12 U 216/04   

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https://dejure.org/2006,1280
KG, 12.01.2006 - 12 U 216/04 (https://dejure.org/2006,1280)
KG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 12 U 216/04 (https://dejure.org/2006,1280)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 12 U 216/04 (https://dejure.org/2006,1280)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten; Anstieg einzelner Positionen der Betriebskosten (hier: Bewachungskosten und Hauswartkosten) gegenüber dem Vorjahr jeweils über 10 Prozent; Darlegungspflicht des Vermieters hinsichtlich der Gründe der Preissteigerung und deren ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steigerung von Betriebskosten (Bewachungs- und Hauswartskosten) um jeweils über 10 %; Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

  • Judicialis

    BGB § 535 Abs. 2

  • mieterschutzbund-berlin.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2
    Zur Darlegungspflicht des Vermieters bei über 10%iger Betriebskostenerhöhung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten: Hohe Preissteigerung in einigen Positionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebskosten: ab 10% Anstieg zu begründen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nebenkosten teils um über 50 Prozent erhöht - Dafür muss der Vermieter nachvollziehbare Gründe angeben

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Detaillierte Begründung

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung - Müssen erhebliche Steigerungen begründet werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten: Kann Vermieter hohe Kostensteigerung nicht erklären, kann er sie nicht an Mieter weitergeben

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Kostensteigerungen bei Betriebskosten

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss bei Preiserhöhung handeln

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Erklärungsbedarf bei Umlage von gestiegenen Betriebskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Mehr als zehnprozentige Steigerung gegenüber dem Vorjahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 866
  • NZM 2006, 294 (Ls.)
  • ZMR 2006, 446
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der

    Überwiegend wird angenommen, dass der Vermieter schon in der Abrechnung selbst Besonderheiten zu erläutern habe, namentlich bei auffälligen Betriebskostensteigerungen oder Verbrauchsschwankungen (OLG Düsseldorf, NJOZ 2001, 287, 295; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 556 Rdnr. 121; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 4. Aufl., Kap. G Rdnr. 149; Lützenkirchen, MDR 1998, 134, 136), bei Abweichungen hinsichtlich abrechnungsrelevanter Nutzflächenangaben in aufeinander folgenden Jahren (KG, ZMR 2006, 446; LG Berlin, GE 1998, 1025) oder bei Verwendung verschiedener Flächenschlüssel oder gemischter Umlegungsmaßstäbe (OLG Nürnberg, WuM 1995, 308; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 355; Lützenkirchen, WuM 2002, 179, 184).
  • KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09

    Gewerberaummietvertrag: Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Vorjahr geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Vorjahr geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Vorjahr geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Vorjahr geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

    Die Klägerin hat daher nur Anspruch auf Ersatz der im Jahr 2006 geltend gemachten Kosten (vgl. insoweit auch Kammergericht, ZMR 2006, 446).

  • LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislastverteilung

    Für die Begründung einer sekundären Darlegungslast des Vermieters bei Steigerungen einzelner Betriebskostenpositionen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr (so noch KG, Urt. v. 12. Januar 2006 - 12 U 216/04, GE 2006, 382) ist nach Maßgabe der von der Kammer geteilten einschlägigen Rechtsprechung des BGH bereits rechtlich, erst recht aber tatsächlich kein Raum, da der der Entscheidung des Kammergerichts zu Grunde gelegte Erfahrungssatz - insbesondere bei verbrauchsabhängigen Betriebskosten - tatsächlich nicht trägt.
  • AG Frankfurt/Main, 08.09.2015 - 33 C 1729/15

    Hausmeisterkosten über viele Jahre nicht abgerechnet: Kein Vertrauenstatbestand!

    Preissteigerungen von mehr als 10% bei einzelnen Kostenarten hat der Vermieter zu erläutern; andernfalls kann er nur diese Kosten in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beträge auf den Mieter umlegen (KG MDR 2006, 866; für Energie-Contracting ebenso LG Bochum NZM 2004, 779).
  • LG Kiel, 12.07.2019 - 13 O 63/19

    Betriebskostenabrechnung - formelle Rechtmäßigkeit

    So wird zwar die Meinung vertreten, der Vermieter müsse schon in der Abrechnung selbst Besonderheiten erläutern, insbesondere bei auffälligen Betriebskostensteigerungen oder Verbrauchsschwankungen (vgl. OLG Düsseldorf NJOZ 2001, 287, 295; Lützenkirchen MDR 1998, 134), bei Abweichungen hinsichtlich abrechnungsrelevanter Nutzflächenangaben in aufeinander folgenden Jahren (vgl. KG ZMR 2006, 446; LG Berlin GE 1998, 1025) oder bei Verwendung verschiedener Flächenschlüssel oder gemischter Umlegungsmaßstäbe (vgl. OLG Nürnberg WuM 1995, 308; Lützenkirchen WuM 2002, 179).
  • AG Berlin-Mitte, 24.06.2020 - 117 C 37/20
    ln Fällen eines eklatanten Preisanstiegs von mehr als 50 % im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch der Vermieter verpflichtet, darzulegen, welche Preisverhandlungen er geführt hat und welche Anstrengungen er unternommen hat, um andere, preisgünstigere Unternehmen für die jeweiligen Tätigkeiten vertraglich zu binden (vgl. KG, Urteil vom 12.1.2006 zum Aktenzeichen 12 U 216/04).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.08.2013 - 211 C 584/12

    Gewerberaummietvertrag: Betriebskostenabrechnung nur nach vereinbartem

    Sind jedoch einzelne Positionen der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr sehr stark gestiegen, obliegt es dem Vermieter, hierfür nachvollziehbare Gründe anzugeben und mitzuteilen, wodurch die Preissteigerung hervorgerufen wurde und warum diese Steigerung nicht durch Beauftragung eines anderen Unternehmens vermieden werden konnte (KG, BeckRS 2006, 03002).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - I-10 U 18/05   

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https://dejure.org/2005,10800
OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - I-10 U 18/05 (https://dejure.org/2005,10800)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2005 - I-10 U 18/05 (https://dejure.org/2005,10800)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2005 - I-10 U 18/05 (https://dejure.org/2005,10800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer hinreichend schlüssigen Darlegung eines Zurückbehaltungsrechts; Anforderungen an eine Leistungsverfügung in Form der Befriedigungsverfügung; Anforderungen an eine Leistungsverfügung in Form der Regelungsverfügung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 142; ; BGB § 273; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; BGB § 1000 Satz 1; ; ZPO § 940

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 985; ZPO § 940
    Einstweilige Anordnung auf Herausgabe des Grundbesitzes

  • ibr-online

    Pachtrecht - Regelungsverfügung auf Herausgabe des Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 446
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09

    Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Soweit der Senat mit Urt. v. 29.9.2005 (GuT 2005, 257 = ZMR 2006, 446 - I-10 U 18/05) entschieden hat, dass ausnahmsweise eine Regelungsverfügung auf Herausgabe des Grundstücks gerechtfertigt sein kann, wenn das Pachtgrundstück nach Ablauf des Pachtvertrages von dem Pächter nicht geräumt wird und eine Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile des Gläubigers unter Berücksichtigung der Schuldnerbelange unabweisbar ist, handelt es sich schon nach dem Leitsatz um eine Ausnahmeentscheidung, die darauf beruhte, dass nach den besonderen Umständen des Streitsfalls das Pachtverhältnis im Zeitpunkt der Entscheidung seit mehr als sechs Monaten beendet war, der Antragsgegner die Wirksamkeit des Pachtvertrages selbst in Frage gestellt und die Zahlung der vereinbarten Pacht eingestellt hatte, sowie keinerlei nachvollziehbare Gründe dafür angegeben hat und angeben konnte, warum er den Herausgabeanspruch des Verpächters nicht erfüllen wollte.
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