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   BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05   

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https://dejure.org/2006,471
BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05 (https://dejure.org/2006,471)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2006 - VIII ZR 123/05 (https://dejure.org/2006,471)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05 (https://dejure.org/2006,471)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen eines Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen oder unterlassener Entfernung von Einbauten; Verjährungsbeginn bei Rückgabe der Mietsache vor Ende des Mietverhältnisses; Berücksichtigung des berechtigten ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Verjährungsbeginn

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt mit Rückgabe

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen; Verjährungseintritt vor Mietende

  • Judicialis

    BGB § 200; ; BGB § 548 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 548 Abs. 1 S. 2 § 200
    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 548 BGB
    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters beginnt mit Rückgabe

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verjährungsbeginn mit Rückgabe der Mietsache

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verjährungsbeginn

  • frenzl-voigt.de (Auszüge)

    Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters vor Mietende

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    Zur Frage des Beginns der mietrechtlichen Verjährung bei verfrühter Wohnungsrückgabe

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters beginnt mit dem Auszug des Mieters - Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache? (IMR 2006, 43)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1588
  • MDR 2006, 1398
  • NZM 2006, 503
  • ZMR 2006, 507
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (im Anschluss an Senat, BGHZ 162, 30).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, wird nach der Rechtsprechung des Senats die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB - anders als früher gemäß §§ 558 Abs. 2, 198 Satz 1 BGB a.F. - auch dann mit dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen; denn mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Sinne des § 200 Satz 1 BGB "ein anderer Verjährungsbeginn" als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt worden (BGHZ 162, 30, 35 ff.; Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04, NJW 2005, 2004 unter II 2).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gilt das aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (so unausgesprochen bereits Senat, Urteil vom 4. Mai 2005, aaO; vgl. ferner BGHZ 125, 270, 280 f.; ebenso Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 548 Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 548 Rdnr. 13; Langenberg WuM 2002, 71; a.A. wohl Schach WuM 2005, 232, 233).

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89

    Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter während der Mietzeit die

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Zwar kann eine Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vor Vertragsende dazu führen, dass Ersatzansprüche des Vermieters bei Vertragsende bereits verjährt sind, obwohl sie - wie der vertragliche Anspruch auf eine Endrenovierung durch den Mieter - zu diesem Zeitpunkt erst entstehen oder - wie der Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 305 f.; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II) - bis zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden können.

    Darüber hinaus hat der Vermieter in bestimmten, hier nicht gegebenen Fällen auch im laufenden Mietverhältnis einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 306 f.).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, wird nach der Rechtsprechung des Senats die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB - anders als früher gemäß §§ 558 Abs. 2, 198 Satz 1 BGB a.F. - auch dann mit dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen; denn mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Sinne des § 200 Satz 1 BGB "ein anderer Verjährungsbeginn" als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt worden (BGHZ 162, 30, 35 ff.; Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04, NJW 2005, 2004 unter II 2).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gilt das aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (so unausgesprochen bereits Senat, Urteil vom 4. Mai 2005, aaO; vgl. ferner BGHZ 125, 270, 280 f.; ebenso Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 548 Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 548 Rdnr. 13; Langenberg WuM 2002, 71; a.A. wohl Schach WuM 2005, 232, 233).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse ist schon wegen der drohenden Verjährung nicht zu verneinen (BGH, Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707 = WM 1991, 1737 unter I 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gilt das aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (so unausgesprochen bereits Senat, Urteil vom 4. Mai 2005, aaO; vgl. ferner BGHZ 125, 270, 280 f.; ebenso Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 548 Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 548 Rdnr. 13; Langenberg WuM 2002, 71; a.A. wohl Schach WuM 2005, 232, 233).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04

    BGH bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Zwar kann eine Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vor Vertragsende dazu führen, dass Ersatzansprüche des Vermieters bei Vertragsende bereits verjährt sind, obwohl sie - wie der vertragliche Anspruch auf eine Endrenovierung durch den Mieter - zu diesem Zeitpunkt erst entstehen oder - wie der Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 305 f.; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II) - bis zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden können.
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Hierzu gehören neben Schadensersatzansprüchen wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen auch die hier darüber hinaus in Rede stehenden Schadensersatzansprüche wegen der unterlassenen Entfernung von Einbauten und anderer vom Mieter zurückgelassener Gegenstände (vgl. Senat, BGHZ 104, 6, 12).
  • BGH, 08.11.2017 - VIII ZR 13/17

    Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548

    Mit der gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zeitnah zur Rückgabe der Mietsache beziehungsweise zeitnah zur Beendigung des Mietverhältnisses eine "möglichst schnelle" Klärung über bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache erreichen (BT-Drucks. 14/4553, S. 45; Senatsurteile vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12, NJW 2014, 684 Rn. 13; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10, NJW 2011, 2717 Rn. 12; vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866 Rn. 12; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 10; vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, BGHZ 98, 59, 62 ff. [zur gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 551 BGB aF, dessen Regelungsgehalt durch die Schuldrechtsreform keine Änderung erfahren hat, sondern inhaltlich unverändert mit § 548 BGB fortgeführt wird]).

    ff) Den obigen Erwägungen steht auch nicht etwa - wie die Revision offenbar meint - die Senatsentscheidung vom 15. März 2006 (VIII ZR 123/05, aaO Rn. 13) entgegen.

  • BGH, 08.01.2014 - XII ZR 12/13

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf

    Die Verjährungsfrist eines wegen Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht auf §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatzanspruchs beginnt gemäß § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB bereits mit Rückgabe der Mietsache zu laufen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im Anschluss an BGH Urteil vom 15. März 2006, VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 9).

    Denn mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Sinn des § 200 Satz 1 BGB ein anderer Verjährungsbeginn als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt (BGH Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05 - NJW 2006, 1588 Rn. 9).

  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 8/11

    Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen

    Die Beendigung des Mietverhältnisses ist hingegen nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung (Senatsurteile vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, aaO; Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 9).

    Der Senat hat die Frage, ob und gegebenenfalls welchen Umständen der Mieter zu einer Rückgabe der Mietsache vor Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, bisher offen gelassen (Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, aaO Rn. 14).

  • BGH, 31.08.2022 - VIII ZR 132/20

    Wohnraummiete: Abschließende Sonderregelung für die Verjährung von

    Die von § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehene Verjährung von sechs Monaten beginnt - unabhängig von der Anspruchsentstehung (Senatsurteile vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 114/04, BGHZ 162, 30, 35 ff.; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 9) - mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält (§ 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB).

    Gerade im Interesse der Rechtssicherheit, der Rechtsklarheit und des Rechtsfriedens wollte der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Regelung des § 548 Abs. 1 BGB zeitnah zur Rückgabe der Mietsache eine "möglichst schnelle" Klärung über bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache erreichen (BT-Drucks. 14/4553, S. 45; Senatsurteile vom 8. November 2017 - VIII ZR 13/17, BGHZ 217, 1 Rn. 29; vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12, NJW 2014, 684 Rn. 13; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 10; jeweils mwN).

  • BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 402/12

    Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Die Beendigung des Mietvertrags - hier zum 31. Dezember 2009 - ist (vom Berufungsgericht zutreffend gesehen) nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung (Senatsurteile vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 8/11, NJW 2012, 144 Rn. 14 mwN; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 unter II 2 a).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet (BGH, Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.04.2023 - VIII ZR 280/21

    "Fiktive" Schadensbemessung im Mietrecht; Schadensersatzansprüche des Vermieters

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats besteht im laufenden Mietverhältnis unter den Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Vorschussanspruch des Mieters bei Mietmängeln (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2020 - VIII ZR 163/18, BGHZ 226, 208 Rn. 14 mwN) und kann auch der Vermieter vom Mieter einen Vorschuss in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten verlangen, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 12 mwN; Senatsbeschlüsse vom 26. April 2022 - VIII ZR 364/20, aaO Rn. 10; vom 10. Mai 2022 - VIII ZR 277/20, aaO Rn. 16).
  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 364/20

    Schadensersatzanspruch des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses:

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats besteht unter den Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB im laufenden Mietverhältnis ein Vorschussanspruch des Mieters bei Mietmängeln (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2020 - VIII ZR 163/18, BGHZ 226, 208 Rn. 14 ff.) und kann auch der Vermieter vom Mieter einen Vorschuss in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten verlangen, wenn der Mieter sich mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen im Verzug befindet (Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 10.05.2022 - VIII ZR 277/20

    Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Mieters bei Nichtdurchführung von

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats besteht im laufenden Mietverhältnis unter den Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Vorschussanspruch des Mieters bei Mietmängeln (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2020 - VIII ZR 163/18, BGHZ 226, 208 Rn. 14 mwN) und kann auch der Vermieter vom Mieter einen Vorschuss in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten verlangen, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 11 mwN).
  • LG Berlin, 26.10.2016 - 65 S 305/16

    Verjährungsfrist beginnt mit vorzeitiger Wohnungsrückgabe!

    Ob die vom Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Verjährungsrechts in § 202 Abs. 2 BGB n. F. bewusst vorgesehene Verlängerung der Verjährungsfrist (vgl. Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drs. 14/6040, S. 110) auch im Anwendungsbereich des § 548 BGB und/oder der §§ 305ff. BGB möglich ist und welchen Grenzen eine solche Regelung gegebenenfalls unterliegt, kann hier dahin stehen (offen gelassen: BGH, Urt. v. 15.03.2006 - VIII ZR 153/05, WuM 2006, 319, beck-online; vgl. auch BGH, Urt. vom 21.4.2015 - XI ZR 200/14, NJW 2015, 257.; BGH, Urt. v. 15.3.2006, VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588, beck-online).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bisher, soweit ersichtlich, offen gelassen, ob der Vermieter überhaupt gehalten ist, die Wohnung vor Vertragsende zurückzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2006 - VIII ZR 123/06, in WuM 2006, 319), er hat schutzwürdige Interessen des Vermieters durch eine vorzeitige, vor Vertragsende liegende Rückgabe jedoch auch nicht als verletzt angesehen (BGH, Urt. v. 15.03.2006, a.a.O., Rn. 11); sie ist auch üblich.

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 109/08

    Ansprüche des Vermieters bei Renovierung der Mieträume erst nach Ende der

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06

    Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen des Vermieters

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06

    Zur Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

  • OLG Köln, 21.05.2015 - 18 U 60/14

    Rechte des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2008 - 8 U 672/07

    Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters bei späterer Entstehung

  • OLG Hamm, 01.09.2023 - 30 U 195/22

    Rückgabe des Mietobjekts; Verjährungsbeginn

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • AG Dortmund, 07.02.2017 - 425 C 6067/16

    Kurze Verjährungsfrist lässt sich nicht durch AGB verlängern!

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 200/11

    Nutzungsentschädigungsanspruch: Welche Verjährungsfrist?

  • OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
  • LG Wuppertal, 23.12.2010 - 9 S 351/09

    Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

  • LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21

    Fiktiver Schadensersatzanspruch des Vermieters

  • LAG München, 30.11.2010 - 6 Sa 684/10

    Urlaub

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 28 U 88/07

    Zur Beweislast des Klägers beim durch das Beklagtenverhalten erschwerten Nachweis

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 24 U 7/07

    Beginn der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

  • AG Zossen, 17.03.2014 - 5 C 171/13

    Mietkautionsverrechnung - negatives Schuldanerkenntnis

  • LG Köln, 23.11.2022 - 13 S 124/21
  • AG Donaueschingen, 03.08.2017 - 2 C 2/17
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