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   OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05   

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https://dejure.org/2006,3290
OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05 (https://dejure.org/2006,3290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.07.2006 - 15 W 440/05 (https://dejure.org/2006,3290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 15 W 440/05 (https://dejure.org/2006,3290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Auslegung einer Teilungserklärung; Zulässigkeit der Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels; Voraussetzung für einen Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels aus dem ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Diese Auslegung kann der Senat selber vornehmen, weil es sich hinsichtlich der Änderung der Berechnungsgrundlagen um einen Beschluss mit länger dauernder Wirkung handelt, an den auch der Sonderrechtsnachfolger gebunden ist (BGH NJW 1998, 3713).

    Maßgebend sind dabei der Wortlaut und die Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    In diesen Fällen kann sich zwar nach gefestigter Rechtsprechung aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ergeben, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihm als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791).

    In Übereinstimmung hiermit ist für den Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ohne Öffnungsklausel (siehe oben 1a) anerkannt, dass eine Anpassung, die durch gerichtliche Entscheidung und nicht durch Vereinbarung der Miteigentümer erfolgt, erst ab Rechtskraft der Entscheidung Wirkung erlangt (vgl. BGH NJW 1995, 2791 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1987, 71).

  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    In Bezug auf den Kostenverteilungsschlüssel ist dies insbesondere dann der Fall, wenn sich die Verhältnisse gegenüber früher in wesentlichen Punkten geändert haben oder die ursprünglich vorgesehene Verteilung - weil den tatsächlichen Verhältnissen nicht angemessen - sich nicht bewährt hat (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2000, 102).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 56/54

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Die Abweichung von der Entscheidung des OLG Frankfurt erfordert keine Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG, da die vom Senat vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit der bereits oben zitierten Entscheidung des BGH steht (BGHZ 15, 151, 153).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Anders mag dies sein, wenn der geltende Verteilungsschlüssel unpraktikabel ist oder zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. BayObLG WuM 1992, 156, 157; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1306).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Entscheidend kann nur sein, dass die Eigentümerversammlung als das nach der Teilungserklärung dazu berufene Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft die Regelung getroffen hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2004, 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04, zitiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Auch wenn der in einer Gemeinschaftsordnung festgesetzte Verteilungsschlüssel bei Vorliegen einer Öffnungsklausel grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann, ist eine solche Abänderung ist jedoch nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832; Senat FGPrax 2000, 100/102; Beschl. v. 20.12.2004, 15 W 367 - 369/04 = OLGReport 2005, 262 (Ls.)).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Auch wenn der in einer Gemeinschaftsordnung festgesetzte Verteilungsschlüssel bei Vorliegen einer Öffnungsklausel grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann, ist eine solche Abänderung ist jedoch nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832; Senat FGPrax 2000, 100/102; Beschl. v. 20.12.2004, 15 W 367 - 369/04 = OLGReport 2005, 262 (Ls.)).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Der Senat vermag sich hingegen nicht der vom Landgericht angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt (NZM 2001, 140) anschließen, soweit dieses es auch bei Vorliegen einer Öffnungsklausel für notwendig erachtet, dass außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem geltenden Schlüssel grob unbillig erscheinen lassen.
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05
    Nimmt ein Eigentümerbeschluss auf Gegenstand Bezug, so reicht es aus, dass dieser mit genügender Bestimmtheit feststellbar ist (BayObLG WuM 1993, 707; FGPrax 2005, 14).
  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 113/91

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2007, 293, 295; Riecke/Schmid/Elzer, aaO, Rdn. 86a).
  • LG München I, 02.09.2010 - 36 S 19072/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit einer vertraglichen

    Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände In Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2007, 293, 295; Riecke/Schmid/Elzer, aaO, Rdn. 86 a).
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