Rechtsprechung
OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 238/03
- LG München I, 31.03.2006 - 1 T 12645/05
- OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
Papierfundstellen
- ZMR 2007, 557
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10
Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine …
Die Wohnungseigentümer haben bei der Entscheidung darüber, in welchen Schritten sie eine sachlich gebotene (modernisierende) Instandsetzung durchführen, einen Gestaltungsspielraum (OLG München, ZMR 2007, 557, 558; OLG Hamm, FGPrax 2007, 69, 70;… Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 90). - OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
(Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons; …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist es nicht zwingend erforderlich, vorab den Sanierungsumfang im Einzelnen festzulegen, sondern beispielsweise darauf abzustellen, welche Erkenntnisse die Sanierung eines vorab ausgewählten Balkons mit sich bringt (Senat vom 27.9.2006, 34 Wx 059/06). - LG München I, 10.06.2009 - 1 S 10155/08
Wohnungseigentumsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten …
Der Verzicht auf ein kostenintensives Sachverständigengutachten zur genauen Feststellung des Sanierungsumfangs ist nämlich keineswegs sachwidrig oder gar willkürlich (BayObLG NJW-RR 1999, 307, 308; OLG München ZMR 2007, 557).
- OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06
Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme …
Dieser Beschluss wurde hinsichtlich der Sonderumlage mit Beschluss des Senats vom 27.9.2006 (Az. 34 Wx 059/06) für ungültig erklärt. - LG München I, 04.07.2019 - 36 S 1362/18
Anfechtungsklage - Berufung
Es ist anerkannt, dass den Eigentümern im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung nicht nur bezüglich der zu treffenden Maßnahmen, d.h. des "Ob" der Instandsetzung, sondern auch hinsichtlich der einzelnen Schritte ein aus dem Selbstorganisationsrecht abzuleitender, nicht kleinlich zu bemessender Ermessensspielraum zusteht, welcher von don Gorichton nur eingeschränkt überprüft werden kann (…so ausdrücklich Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21, Rdnr. 112; LG Hamburg, ZWE 2013, 460 ff.; OLG München, ZMR 2007, 557 ff.; BayObLG, WE 1995, 287, 288; OLG Hamburg, NJW-RR 2010, 1240, 1241; vgl. dazu auch BGH, ZWE 2011, 394 ff. BGl I, NJW 2012, 1724, 1725). - LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung bzgl. der vorrangigen …
Dabei handeln die Eigentümer innerhalb eines Beurteilungsermessens, der nicht zu kleinlich gefasst werden darf (OLG München, ZMR 2007, 557 ff.). - OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur …
Der Sanierungsbeschluss kann sich demnach noch für den betroffenen Wohnungseigentümer auswirken (vgl. die Nachweise bei OLG München ZMR 2007, 557). - LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung bezüglich der Handlungs- und …
a) Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann zwar durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (…BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG München, ZMR 2007, 557, 559; BayObLG, ZMR 2001, 832;… BeckOK WEG/Timme/Elzer, Stand: 01.05.2013, Edition 16, § 21 Rdnr. 252). - LG München I, 09.05.2012 - 36 S 11929/10
Wohnungseigentumssache: Anforderungen an den Eigentümerbeschluss über eine …
16 Die Durchführung einer ausreichenden Bauteiluntersuchung ist auch unter Berücksichtigung der von den Beklagtenzitierten Entscheidung OLG München, 34 Wx 59/06 vom 27.09.2006 im vorliegenden Fall erforderlich. - AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12
Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!
Dies geht einher mit dem im WEG geltenden Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, der bei allem Ermessen der WEG berücksichtigt werden muss (siehe nur OLG München, ZMR 2007, 557, Bärmann, § 21, 90).