Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - I-3 Wx 281/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2395
OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - I-3 Wx 281/05 (https://dejure.org/2006,2395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2006 - I-3 Wx 281/05 (https://dejure.org/2006,2395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2006 - I-3 Wx 281/05 (https://dejure.org/2006,2395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Möglichkeit eines einzelnen (ehemaligen) Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Wohnungseigentumsverfahren wegen einer Beschädigung seiner Sachen gegen den Verwalter; Umfang der Pflichten des Verwalters bei Mängeln am ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 5; ; WEG § 27 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 633 Abs. 1; ; BGB § 633 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen Verwalter auf Schadenersatz wegen Verletzung der Verwalterpflichten im Zusammenhang mit Mängelfeststellung und -beseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum- Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verwalterpflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einzelner Wohnungseigentümer kann Verwalter wegen Verletzung des Verwaltervertrags verklagen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzpflicht des Bauträger-Verwalters (IMR 2007, 25)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 161
  • NZM 2007, 137
  • ZMR 2007, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Es ist ferner zu bedenken, dass wenn - gegebenenfalls nach der Vernehmung von Zeugen - erwiesen ist, dass ein Schaden entstanden ist und lediglich dessen Höhe noch nicht feststeht, das Schadensersatzbegehren grundsätzlich nicht vollständig abgewiesen werden darf, sondern der Richter nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen muss, ob nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist (vgl. BGH NJW NJW-RR 2000, 1340 und NJW 1994, 663).

    Eine Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (vgl. BGH NJW 1994, 663 und NJW-RR 1992, 202), was vorliegend nicht der Fall ist.

  • OLG Celle, 29.11.1995 - 2 U 210/94

    Haftung des Vermieters für Brandschäden des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Gerade bei solchen Gegenständen kann dem Geschädigten nicht zugemutet werden, für jedes Teil Quittungen vorzulegen oder sonst nachzuweisen, wann es gekauft worden ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 1996, 521).
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99

    Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Weil es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. Senat Beschluss vom 06.08.2003 - 3 Wx 63/03 = ZMR 2004, 365; BayObLG NZM 1999, 840; jew. mwN).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 222/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Es ist ferner zu bedenken, dass wenn - gegebenenfalls nach der Vernehmung von Zeugen - erwiesen ist, dass ein Schaden entstanden ist und lediglich dessen Höhe noch nicht feststeht, das Schadensersatzbegehren grundsätzlich nicht vollständig abgewiesen werden darf, sondern der Richter nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen muss, ob nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist (vgl. BGH NJW NJW-RR 2000, 1340 und NJW 1994, 663).
  • OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH NZM 2005, 543), ist davon auszugehen, dass Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der Verband (vgl. OLG Hamm FGPrax 2006, 153 - zum Honoraranspruch des Verwalters).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2003 - 3 Wx 63/03

    Vergabe eines Auftrages zur Balkonsanierung und Fenstersanierung aufgrund eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Weil es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. Senat Beschluss vom 06.08.2003 - 3 Wx 63/03 = ZMR 2004, 365; BayObLG NZM 1999, 840; jew. mwN).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH NZM 2005, 543), ist davon auszugehen, dass Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der Verband (vgl. OLG Hamm FGPrax 2006, 153 - zum Honoraranspruch des Verwalters).
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Eine Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (vgl. BGH NJW 1994, 663 und NJW-RR 1992, 202), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Entsprechendes gilt auch für die von den Antragstellern angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.09.2006 -3 Wx 281/05-, die Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger-Verwalter zum Gegenstand hat und in der das Gericht u. a. ausführt, es könnten auch Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus dem Bauträgervertrag in Betracht kommen.
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Ihn trifft aber die Pflicht, den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu kontrollieren, die Wohnungseigentümer ausreichend zu unterrichten und sie in die Lage zu versetzen, einen sachgerechten Beschluss über das weitere Vorgehen zu fassen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 77; BayObLG, NJW-RR 1992, 1102, 1103; ZWE 2005, 81, 83; OLG Celle, NZM 2002, 169, 170; OLG Düsseldorf, ZWE 2007, 92, 94 f.; OLG Frankfurt, NZM 2010, 367, 368; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. November 2010 - 13 U 198/09, juris Rn. 75; OLG Hamm, ZWE 2011, 415, 416; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 37; Heinemann in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 20; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 14 f.).
  • OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14

    Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei

    Selbst wenn man daher nicht mit der die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung zur Zulässigkeit ordnungsrechtlicher Inanspruchnahmen des Verwalters einer Wohnungseigentumsgemeinschaft grundsätzlich ablehnenden zivilrechtlichen Literatur generell davon ausgeht, dass für die ordnungsgemäße Verwaltung auch im Bereich der Instandsetzungsmaßnahmen in erster Linie die Wohnungseigentümer selbst zuständig und verantwortlich bleiben, wohingegen der Verwalter lediglich Mängel festzustellen und eine Entscheidung der Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen oder notfalls eine gerichtliche Entscheidung nach § 43 Nr. 1 WEG herbeizuführen hat,(vgl. dazu etwa Elzer/Riecke in PWW, BGB, 8. Auflage 2013, § 27 WEG Rn 14 und 15, Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 10. Auflage 2008, § 27 Rn 36, wonach es sich um eine nach der neueren Fassung des WEG dem Mehrheitsbeschluss (§ 25 WEG) unterliegende Angelegenheit handelt, mit mehreren Nachweisen aus der Rechtsprechung, unter anderem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.9.2006 - 3 Wx 281/05 -, NJW 2007, 161; dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.5.2009 - 2 W 115/06 -, NJW-RR 2010, 367, wonach sich die Verpflichtung des Verwalters nach dem § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG darauf beschränkt, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbeizuführen) ist in dem Bereich zumindest eine Abgrenzung zwischen einerseits "laufenden" und andererseits diesen Rahmen überschreitenden Maßnahmen der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums vorzunehmen.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06

    Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters

    Da der geltend gemachte Schaden nur das Vermögen des Antragstellers betrifft, bedurfte es keiner Ermächtigung zur Geltendmachung durch die Gemeinschaft (BGHZ 115, 253; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92).

    Wie die Vorinstanzen bereits ohne Rechtsfehler ausgeführt haben, beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Ziff. 2 WEG entgegen dem Gesetzeswortlaut (auch in der Neufassung des Gesetzes) darauf, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer hierüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbei zuführen, während es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, gemäß § 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen (BayObLG NZM 2004, 390; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92, 94; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15; Bärmann : WEG, 10. Aufl., § 27, Rdnr. 36).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Ausgangspunkt des Landgerichts auf Seite 13 des angefochtenen Beschlusses zutreffend, dass in Rechtsprechung und Literatur verbreitet davon ausgegangen wird, dass nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof vom 02.06.2005 (vgl. BGH NZM 2005, 543) Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der teilrechtsfähige Verband ist (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92; ZMR 2007, 287; OLG Hamm FGPrax 2006, 153; vgl. weiter zur Rechtslage ab dem 01.07.2007: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 28; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 36; vgl. auch Jennißen, a.a.O., § 26 Rz. 63).

    Für die am Vertrag nicht unmittelbar beteiligten Wohnungseigentümer ergeben sich danach im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung jedoch Schutzwirkungen (Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter), was zur Folge hat, dass der Anspruch auf die Hauptleistung zwar grundsätzlich dem Verband zusteht, die Wohnungseigentümer jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen sind, dass sie bei deren Verletzung - etwa im Falle ausschließlich eigener Betroffenheit - vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92 unter Hinweis auf Wenzel NZM 2006, 321, 322; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 287; Briesemeister ZWE 2007, 96; Boeckh, Wohnungseigentumsrecht, Teil 2 § 5 Rz. 7; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 12e, 495; vgl. auch Jennißen/Heinemann, a.a.O., § 21 Rz. 20; offen gelassen: OLG München WuM 2007, 539; vgl. weiter OLG München NJW 2007, 228; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 18, § 27 Rz. 93; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 37; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 12, die - wie ausweislich des Hinweises vom 06.03.2007 offensichtlich zunächst auch das Landgericht - von einem Vertrag zu Gunsten Dritter ausgehen).

  • OLG München, 20.07.2007 - 32 Wx 93/07

    Rechnungslegung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern bei Beendigung der

    Inwieweit daneben Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer unter dem Gesichtspunkt des Vertrages zugunsten Dritter (vgl. hierzu KK-WEG Abramenko § 26 Rdnr. 34 b; OLG Düsseldorf NJW 2007, 161 = NZM 2007, 137 = WUM 2006, 639) bestehen, kann hier dahingestellt bleiben, da die Schadensersatzforderungen ausdrücklich durch den Verband geltend gemacht wurden.
  • LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter

    a) Zunächst entspricht es einhelliger Auffassung, dass der Verwaltervertrag zwischen dem Verwalter und der WEG als rechtsfähigem Verband geschlossen wird, so dass Ansprüche aus der Verletzung des Verwaltervertrags grundsätzlich nur der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehen (Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 27 WEG, Rn. 169 - Heinemann ; Bärmann, 13. Aufl., § 27, Rn. 322 - Merle/Becker , OLG Düsseldorf NJW 2007, 161).
  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Darüber hinaus ergeben sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzwirkungen für die Wohnungseigentümer mit der Folge, dass sie in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten in gleicher Weise einbezogen sind und bei deren Verletzung analog § 328 BGB vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92/94; OLG Frankfurt ZWE 2008, 470/474, jew. m.Anm. Briesemeister; OLG München ZMR 2006, 954/955; 2007, 220; Bärmann/ Merle a.a.O. § 27 Rdn.272; Drabek in: Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., Teil 8 Rdn.228; Jennißen/Heinemann, WEG, § 27 Rdn.169; Riecke/Schmid/ Elzer , a.a.O., § 10 Rdn.410 und 454).
  • OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 319/14

    Brandschutzauflagen bei Wohnungseigentümergemeinschaft

    Selbst wenn man daher nicht mit der die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung zur Zulässigkeit ordnungsrechtlicher Inanspruchnahmen des Verwalters einer Wohnungseigentumsgemeinschaft grundsätzlich ablehnenden zivilrechtlichen Literatur generell davon ausgeht, dass für die ordnungsgemäße Verwaltung auch im Bereich der Instandsetzungsmaßnahmen in erster Linie die Wohnungseigentümer selbst zuständig und verantwortlich bleiben, wohingegen der Verwalter lediglich Mängel festzustellen und eine Entscheidung der Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen oder notfalls eine gerichtliche Entscheidung nach § 43 Nr. 1 WEG herbeizuführen hat,(vgl. dazu etwa Elzer/Riecke in PWW, BGB, 8. Auflage 2013, § 27 WEG Rn 14 und 15, Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 10. Auflage 2008, § 27 Rn 36, wonach es sich um eine nach der neueren Fassung des WEG dem Mehrheitsbeschluss (§ 25 WEG) unterliegende Angelegenheit handelt, mit mehreren Nachweisen aus der Rechtsprechung, unter anderem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.9.2006 - 3 Wx 281/05 -, NJW 2007, 161; dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.5.2009 - 2 W 115/06 -, NJW-RR 2010, 367, wonach sich die Verpflichtung des Verwalters nach dem § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG darauf beschränkt, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbeizuführen) ist in dem Bereich zumindest eine Abgrenzung zwischen einerseits "laufenden" und andererseits diesen Rahmen überschreitenden Maßnahmen der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums vorzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 Wx 160/06

    Geltendmachung eines Verzögerungsschadens wegen verspäteter Jahresabrechnung im

    Der Verwaltervertrag entfaltet jedoch Schutzwirkung zugunsten der Wohnungseigentümer, so dass ein einzelner Eigentümer wegen eines Schadens, der ihm durch eine Pflichtverletzung des Verwalters entstanden ist, von diesem Ersatz verlangen kann (Senat vom WuM 2006, 639 = IMR 2007, 25 mit zustimmender Anmerkung von Wenzel).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2008 - 5 S 10/08

    Diebstahl-Schutz: Haftung des Verwalters

  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 70/13

    Verwalterhaftung: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

  • LG Hamburg, 03.02.2010 - 318 S 84/08

    Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Minderheitseigentümers in einer

  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2018 - 9 S 21/18
  • AG Erfurt, 13.04.2016 - 5 C (WEG) 29/12

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Maßnahmen der

  • AG Tostedt, 22.07.2009 - 5 C 396/08
  • LG Köln, 26.07.2013 - 29 S 68/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht