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   LG Hamburg, 07.06.2007 - 307 S 34/07   

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https://dejure.org/2007,13066
LG Hamburg, 07.06.2007 - 307 S 34/07 (https://dejure.org/2007,13066)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2007 - 307 S 34/07 (https://dejure.org/2007,13066)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 307 S 34/07 (https://dejure.org/2007,13066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einstweilige Verfügung bei einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorgetäuschter Eigenbedarf - Den Eigentümern wird verboten, die Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 787
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2007 - 307 S 34/07
    Nach der Rechtsprechung (vgl. nur BGH NZM 2005, 580) steht dem Mieter gem. § 280 BGB dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch zu, wenn der Vermieter die Wohnung wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfes kündigt.

    Dies gilt insbesondere auch für den Mieter, der Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfes für sich geltend macht (BGH NZM 2005, 580).

    Ihn trifft vielmehr die sog. sekundäre Darlegungslast, wonach von ihm insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (BGH NZM 2005, 580 mwN).

  • KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07

    Doppelvermietung: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Überlassungsanspruch

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2007 - 307 S 34/07
    Die insoweit geäußerten Zweifel der Verfügungsbeklagten unter Bezugnahme auf ein Urteil des KG v. 25.1.2007, AZ: 8 W 7/07, erweisen sich als unbegründet.
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2007 - 307 S 34/07
    Zwar hat derjenige, der aus einer ihm günstigen Norm für sich Rechte herleitet, entsprechend den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast die tatbestandlichen Voraussetzungen der Normen darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 113, 222, 224 f.).
  • LG Hamburg, 06.11.2008 - 307 S 72/08

    Wohnraummiete: Schadensersatzklage eines Mieters wegen unberechtigter

    Auf die hiergegen vom Kläger eingelegte Berufung (Az.: 307 S 34/07) änderte die Kammer das Urteil des Amtsgerichtes ab und erließ durch Urteil vom 07.06.2007 die vom Kläger begehrte einstweilige Verfügung (Blatt 41 f. der Akte; Blatt 117 f. der Beiakte 307 S 34/07).

    Die Kammer hat ferner die Akten des Amtsgerichtes St. Georg zum Az.: 919 C 327/05 (Räumungsrechtsstreit) und die Akte des Amtsgerichtes St. Georg zum Az.: 919 C 28/07 (Berufungsrechtsstreit vor der Kammer zum Az.: 307 S 34/07) beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Vielmehr ist die Wohnung im weiteren Verlauf - unter Verstoß gegen das von der Kammer mit Urteil vom 7. Juni 2007 - Geschäfts-Nr.: 307 S 34/07 - angeordnete Veräußerungsverbot von den Beklagten an einen Dritten verkauft worden.

    Zudem haben die Beklagten entgegen dem gerichtlich angeordneten Veräußerungsverbot (Urteil der Kammer vom 07. Juni 2007 - 307 S 34/07) die Wohnung an einen Dritten verkauft und damit gezeigt, dass sie sich nicht rechtstreu verhalten.

  • AG Brandenburg, 31.07.2019 - 31 C 131/18

    Eigenbedarf: Schadensersatz trotz großzügiger Abfindung?

    Grundsätzlich muss aber zunächst ein Mieter darlegen und ggf. beweisen, dass die Voraussetzungen für den von ihm geltend gemachten Schadensersatzanspruch auch tatsächlich erfüllt sind ( BGH , Urteil vom 18.05.2005, Az.: VIII ZR 368/03, u.a. in: NJW 2005, Seiten 2395 ff.; LG Hamburg , ZMR 2007, Seite 787; LG Bochum , NJWE-MietR 1997, Seite 50; LG Berlin , Grundeigentum 1996, Seite 1487; AG Rheine , WuM 1995, Seite 168; Blank , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 573 BGB, Rn. 87; Rolfs , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2018, § 573 BGB, Rn. 239; Häublein , in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 573 BGB, Rn. 112 ).
  • AG Essen, 26.04.2013 - 19 C 459/12
    Dabei ist den Beklagten zunächst insoweit Recht zu geben, dass die unstreitigen vorherigen Verkaufsbemühungen der Kläger ein Indiz gegen deren Überlassungswillen bzw. den Nutzungswillen der Zeugin H1 darstellen (vgl. die von den Beklagten zitierte Entscheidung LG Hamburg, WuM 2008, 92 ff. mit einem ähnlichen Sachverhalt).
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