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AG Hannover, 23.04.2007 - 72 II 89/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 670
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88
Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Auszug aus AG Hannover, 23.04.2007 - 72 II 89/07
Danach steht nicht nur die Hauptversorgungsleitung für Gas im Gemeinschaftseigentum, sondern auch die Leitungen, die von der Hauptleitung abzweigen, aber durch das Gemeinschaftseigentum und durch fremdes Sondereigentum verlaufen, bis sie die im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehende Zapfstelle erreichen (vgl. KG WuM 1994, 38sowie 1989, 89;BayObLG WuM 1989, 35 [BayObLG 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88] sowie WE 1994, 21). - BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 2 Z 55/87
Beseitigung von Rohren, die durch den Keller eines anderen Wohnungseigentümers …
Auszug aus AG Hannover, 23.04.2007 - 72 II 89/07
Danach steht nicht nur die Hauptversorgungsleitung für Gas im Gemeinschaftseigentum, sondern auch die Leitungen, die von der Hauptleitung abzweigen, aber durch das Gemeinschaftseigentum und durch fremdes Sondereigentum verlaufen, bis sie die im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehende Zapfstelle erreichen (vgl. KG WuM 1994, 38sowie 1989, 89;BayObLG WuM 1989, 35 [BayObLG 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88] sowie WE 1994, 21).
- BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12
Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen …
Führten die Anschlussleitungen von der Abzweigung zunächst durch fremdes Sondereigentum oder gemeinschaftliches Eigentum, stünden sie bis zu dem Übergang in das Sondereigentum im Gemeinschaftseigentum (BayObLG, WuM 1993, 79, 80; OLG Stuttgart, Der Wohnungseigentümer 1989, 144; KG, WE 1989, 97, 98; AG Hannover, ZMR 2008, 670;… Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 59;… Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 3. Aufl., § 5 WEG Rn. 10; Bertram, Der Wohnungseigentümer 1988, 97, 98); ob und wann sie nach diesem Übergang im Sondereigentum stehen, wird unterschiedlich beantwortet.