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   OLG Celle, 01.11.2007 - 2 U 139/07   

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https://dejure.org/2007,4431
OLG Celle, 01.11.2007 - 2 U 139/07 (https://dejure.org/2007,4431)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.11.2007 - 2 U 139/07 (https://dejure.org/2007,4431)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. November 2007 - 2 U 139/07 (https://dejure.org/2007,4431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Informationspflicht des Vermieters im Rahmen eines Vorkaufsrechts des Mieters einer Eigentumswohnung: Schadensersatzanspruch des Mieters bei nicht unverzüglich erfolgter Information; Zeitpunkt des Wegfalls der Informationspflicht; Umfang der Informationspflicht bei einem ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 2 BGB; § 286 BGB; § 464 Abs. 2 BGB; § 467 BGB; § 469 Abs. 1 BGB; § 469 Abs. 2 BGB; § 577 Abs. 1 BGB; § 577 Abs. 2 BGB
    Schadensersatzanspruch eines vorkaufsberechtigten Mieters wegen nicht unverzüglicher Erfüllung der Informationspflichten des Vorkaufsverpflichteten im Falle eines dennoch ausgeübten Vorkaufsrechts; Zeitliche Geltung der Informationspflichten des Vorkaufsverpflichteten ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 577, 467, 469, 286
    Kein Verzugsschaden wegen verzögerter Mitteilung des Vorkaufsfalls bei Mieterverkaufsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines vorkaufsberechtigten Mieters wegen nicht unverzüglicher Erfüllung der Informationspflichten des Vorkaufsverpflichteten im Falle eines dennoch ausgeübten Vorkaufsrechts; Zeitliche Geltung der Informationspflichten des Vorkaufsverpflichteten ...

  • Judicialis

    BGB § 467; ; BGB § 469; ; BGB § 577

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 467; BGB § 469; BGB § 577
    Kein Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Mitteilung über ein bestehendes Vorkaufsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht: Schadensersatz wegen Informationspflicht-Verletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 280, 286, 467, 469 Abs. 1, 577 Abs. 2 BGB
    Kein Schadensersatz bei verzögerter Mitteilung des Vorkaufsfalls

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 280, 286, 467, 469 Abs. 1, 577 Abs. 2 BGB
    Kein Schadensersatz bei verzögerter Mitteilung des Vorkaufsfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatz für verzögerte Information bei Ausübung des Vorkaufsrechts! (IMR 2008, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 119
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2007 - 2 U 139/07
    Die Regelungen über die unverzügliche Vornahme der Mitteilung und über die Ausschlussfrist für die Ausübung des Vorkaufsrechts in § 469 Abs. 2 BGB dienen in erster Linie der Rechtsklarheit und der Sicherheit des Rechtsverkehrs mit dem Ziel, die durch den Vorkaufsfall ausgelöste Unsicherheit, ob der Berechtigte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wird, nicht zu lange bestehen zu lassen (vgl. BGHZ 32, 375, 383. Münch-Komm-Westermann, BGB , 2004, § 469 Rdnr. 1. Staudinger-Mader , BGB , 2004, § 469 Rdnr. 1, 5 und 14 ).
  • OLG Celle, 02.07.2003 - 4 U 74/03

    Beginn der Frist für die Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2007 - 2 U 139/07
    Zur Erfüllung dieser Verpflichtung muss der Vermieter dem Mieter den richtigen und vollständigen Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrages zur Kenntnis bringen, wozu insbesondere eine erschöpfende Information der Mieter über die mit dem Drittkäufer vereinbarte Gegenleistung gehört (vgl. zu der §§ 469, 577 BGB entsprechenden Regelung in §§ 510, 570 b BGB a. F.: BGH WuM 2003, 281 ff.. OLG Celle OLGR Celle 2003, 418).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 212/00

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Verletzung eines Vorkaufsrechts;

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2007 - 2 U 139/07
    Bezogen auf den Mieter als Gläubiger des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 577 Abs. 1 BGB beschränkt sich der Zweck der Mitteilungspflicht des Vermieters aus §§ 577 Abs. 2, 469 Abs. 1 Satz 1 BGB (= § 510 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F.) nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darauf, das Erfüllungsinteresse des Vorkaufsberechtigten zu sichern, weil dieser erst durch die Mitteilung von dem Bestehen des Vorkaufsrechts und vom Eintritt des Vorkaufsfalls in die Lage versetzt wird, sein Vorkaufsrecht auszuüben und damit seinen Erfüllungsanspruch zu begründen (vgl. BGH BGH-Report 2002, 751 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2007 - 2 U 139/07
    Zur Erfüllung dieser Verpflichtung muss der Vermieter dem Mieter den richtigen und vollständigen Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrages zur Kenntnis bringen, wozu insbesondere eine erschöpfende Information der Mieter über die mit dem Drittkäufer vereinbarte Gegenleistung gehört (vgl. zu der §§ 469, 577 BGB entsprechenden Regelung in §§ 510, 570 b BGB a. F.: BGH WuM 2003, 281 ff.. OLG Celle OLGR Celle 2003, 418).
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